Update April 2015
Die Ermittlungen haben alle Vorwürfe von PETA bestätigt. Es wurde die Höchstdauer zwischen Betäubung und Entblutungsschnitt mehrfach überschritten, so dass die Tiere drohten, das Bewusstsein wiederzuerlangen, und zusätzlich wurde ein Mitarbeiter bei diesen Schlachtvorgängen eingesetzt, der nicht nur nicht über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügte, sondern in der Vergangenheit sogar durch die Prüfung gefallen war. Weiterhin wurde bekannt, dass die Betäubungstechnik in Teilen erneuert wurde. Da es sich um Ordnungswidrigkeiten nach der Tierschutzschlachtverordnung handelt, hat die Staatsanwaltschaft Mosbach (Az.: 25 Js 4135/14) den Verfahrenskomplex an die zuständige Landkreisbehörde des Neckar-Odenwald-Kreises abgegeben. Diese verhängte gegen den verantwortlichen Geschäftsstellenleiter einen Bußgeldbescheid über 500 Euro zuzgl. Gebühren, der rechtskräftig geworden ist.
Stand Juli 2014
„Fleisch aus der Region“ – mit diesem Slogan wirbt der Betreiber eines mittelständischen Schlachtbetriebes in Baden-Württemberg. Unser Recherchematerial zeigt jedoch den offensichtlich tierquälerischen Alltag, der hinter solch verbrauchertäuschenden Werbemaßnahmen steckt.
Die Schweine werden unter lautem Quieken in das Schlachthaus getrieben, in dem zur selben Zeit ihre Artgenossen getötet werden. Die intelligenten und hochsensiblen Tiere dürften hören, sehen und riechen, wie ihre Artgenossen an einem Bein nach oben gezogen werden und wie ihnen die Kehle durchgeschnitten wird. Als wäre dieser legale Skandal nicht schon schlimm genug, wird in diesem Schlachtbetrieb nach Auffassung von PETA Deutschland e.V. massiv gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Unsere Aufnahmen zeigen augenscheinlich unzureichend betäubte Tiere, die sich, an einem Bein kopfüber aufgehängt, aus ihrer ausweglosen Situation befreien möchten. Sie versuchen, sich hochzuziehen und winden sich teilweise noch nach dem tötenden Entblutungsschnitt. Dieser Schnitt durch die Kehle dürfte oftmals zudem meist nicht in der gesetzlich festgelegten Zeit erfolgen. Höchstens 20-30 Sekunden dürfen gesetzlich zwischen dem Betäuben und dem Entblutungsschnitt liegen – in diesem Betrieb wurden wohl diese Zeiten jedoch teilweise erheblich überschritten, und es ist zu vermuten, dass einige Tiere auch noch am Leben waren, als sie in der kochend heißen Brühanlage von ihren Borsten befreit werden sollten.
Alleine in Deutschland werden jährlich knapp 60 Millionen Schweine getötet. Unter Zugrundelegung von offiziellen Angaben der Bundesregierung werden fast 6 Millionen Schweine pro Jahr vor dem Schlachtvorgang nicht ausreichend betäubt. Angesichts dieser Zahlen ist davon auszugehen, dass die oben beschriebenen Zustände kein Einzelfall, sondern weit verbreiteter Alltag für die Tiere sind, die ihr Leben für unsere Ernährungsgewohnheiten unter oft qualvollen Umständen lassen müssen. Und sie finden eben nicht nur in großen Schlachthäusern, wie beispielsweise VION statt, in dem PETA unlängst ebenfalls Tierquälerei dokumentieren konnte. Selbst in biozertifizierten Betrieben und in solchen, die mit „Fleisch aus der Region“ werben, ist Tierleid vielfach unumgänglich, denn letztlich hängen alle Tiere tot beim Schlachter am Haken.
Was Sie tun können
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