Mehr Transparenz für den Tierschutz: Neues baden-württembergisches Informationsfreiheitsgesetz tritt in Kraft – Statement von PETA Deutschland e.V.

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Stuttgart, 29. Dezember 2015 – Kurz vor Ende der Legislaturperiode der grün-roten Regierung in Baden-Württemberg wurde am 16. Dezember das Landesinformationsfreiheitsgesetz beschlossen – am 21. Dezember trat es in Kraft. Zuvor gehörte Baden-Württemberg neben Niedersachsen, Hessen, Sachsen und Bayern zu den Bundesländern, die dieses Recht auf Informationsbeschaffung verweigerten. Im Gegensatz zu Informationsfreiheitsgesetzen anderer Bundesländer wie z.B. Nordrhein-Westfalen können in Baden-Württemberg nun auch juristische Personen – also Vereine und sogar Bürgerinitiativen – umfassende Informationen von Verwaltungsinstitutionen einfordern. Dazu kommentiert Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA Deutschland e.V.:
 
„Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz macht die grün-rote Regierung endlich Schluss mit dem Herrschaftswissen und gibt auch Tierrechtsorganisationen die Möglichkeit, Verwaltungsvorgänge zu durchleuchten und so effektiv gegen Missstände vorzugehen. Auch wenn es Ausnahmen gibt, bei denen das Informationsrecht nicht greift, setzt Baden-Württemberg mit diesem Gesetz endlich ein elementares Bürgerrecht in Kraft. PETA lobt die Beschlussfassung ausdrücklich und machte bereits vor wenigen Tagen von dem neuen Gesetz Gebrauch; die Tierrechtsorganisation stellte beim Landratsamt Ludwigsburg einen Antrag auf Offenlegung von Informationen zu einem Verwaltungsvorgang. PETA erwartet nun von den auskunftspflichtigen Behörden, das Informationsrecht tatsächlich einzuräumen und damit zu untermauern, dass das Land Baden-Württemberg seinen Nachbarn Bayern sowie weitere Bundesländer mittlerweile auch in Sachen Informationsfreiheit hinter sich gelassen hat.“
 

Dr. Edmund Haferbeck / © PETA
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Dr. Edmund Haferbeck, +49 (0)171 4317387
 
Kristin Graf, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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