Bei einem Spaziergang zwischen Neuhaus und Sachsendorf entdeckten zwei Tierfreunde Schreckliches: Ein noch lebender Fuchs steckte mit dem Kopf in einer Totschlagfalle fest und versuchte verzweifelt, seiner Todesfalle zu entkommen.
Sofort riefen die Spaziergänger die Polizei zu Hilfe. Auch der Jagdpächter wurde informiert. Der Fuchs konnte nur noch von seinen Leiden erlöst werden.
Schlagfalle illegal an ungeschütztem Feldweg aufgestellt
Die Schlagfalle wurde illegal an einem Feldweg platziert, der ein beliebter Weg bei Spaziergängern ist. Laut Bayerischem Jagdgesetz (BayJG) dürfen solche Fallen nur in geschlossenen Räumen, Fangbunkern oder Fanggärten aufgestellt werden. Die Schlagfalle muss zudem nach oben verblendet sein und keine Gefährdung für Menschen, geschützte Tiere und sogenannte Haustiere darstellen. [1] Das war bei dieser Falle nicht so. Die beiden Tierfreunde sprechen von einer unglaublichen Gemeinheit und Brutalität.
Totschlagfallen werden in der Fallenjagd eingesetzt, um Wildtiere wie Füchse, Waschbären oder Marder zu töten. Eigentlich sollen die Fallen das Tier nach dem Zuschnappen sofort töten. Wie so oft wurde doch auch dieses Wildtier nicht direkt getötet, sondern schwer verletzt, sodass es über längere Zeit unter großen Schmerzen und in Panik gegen seinen Tod ankämpfte. Das Leiden von Wildtieren in legal aufgestellten Totschlagfallen bleibt im Verborgenen.
PETA erstattet Anzeige
Laut Aussage des Jagdpächters habe er die Totschlagfalle nicht aufgestellt und wisse auch nicht, wer es gewesen sein könnte. Dem Landratsamt ist der Fall inzwischen bekannt. Zudem haben wir von PETA Deutschland Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesjagdgesetz erstattet. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat mittlerweile ein offizielles Strafermittlungsverfahren eingeleitet.
Vorfälle mit Schlagfallen in Bayern nehmen zu
Leider kommt es in Bayern immer häufiger zu derartigen Vorfällen mit Totschlagfallen. Laut Pressesprecher des Landratsamtes Bayern wurde im letzten Jahr ein sprunghafter Anstieg derartiger Unfälle verzeichnet.
Erst im November 2020 geriet ein neunjähriger Junge mit seinem Arm in eine solche Schlagfalle und konnte sich unter Todesangst fast eine Stunde lang nicht befreien. Auch diese Falle stand direkt an einem Weg. Wir haben auch in diesem Fall Anzeige gegen den verantwortlichen Jäger erstattet, der jedoch mit einer Geldbuße davonkam.
Totschlagfallen müssen endlich verboten werden
Die bayerische Landespolitik muss handeln und die gefährlichen und grausamen Totschlagfallen endlich komplett verbieten.
Was Sie tun können
- Wenn Sie eine ungeschützte Totschlagfalle entdecken, machen Sie bitte Fotos und/oder Videos und melden Sie den Fund der Polizei oder uns.
- Unterzeichnen Sie unsere Petition und fordern Sie, dass die grausamen Totschlagfallen endlich verboten werden!
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Quellen
[1] Bayrische Staatskanzlei (01.05.2019: Bayrisches Jagdgesetz, Art. 29a Jagd mit Fallen, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayJG-29a?Aspx, (eingesehen am 27.01.2021)