Sogenannte Futterinsekten werden allein für den Zweck gezüchtet, um an andere Tiere, meist Exoten wie Reptilien und Amphibien verfüttert zu werden. Oftmals werden die Insekten für den Verkauf in kleine Plastikboxen ohne ausreichend Luftzufuhr, Nahrung oder Wasser gesperrt. Viele der Tiere sterben, noch bevor sie überhaupt verkauft werden.
Aus Tierschutzsicht ist bereits der Zweck für die Zucht verwerflich, da die Insekten als Nahrung für exotische Wildtiere benutzt werden, die nichts in Privathaltung zu suchen haben. Dazu kommen die oft qualvollen Haltungsbedingungen der Insekten, für die so gut wie keine Vorschriften gelten. [1] Doch auch Heuschrecken, Grillen und Co. sind fühlende Lebewesen, die es zu schützen gilt.
Was sind „Futterinsekten“ und wofür werden sie gezüchtet?
Mit sogenannten Futterinsekten sind vor allem Insektenarten wie Heimchen, Heuschrecken, aber auch Mehlwürmer, Wachsmaden, Grillen, Motten und Schaben gemeint. Sie werden meist als Nahrung für in Deutschland als sogenannte Haustiere gehaltene Exoten wie Reptilien in großen Zuchtanlagen gezüchtet und dann an Zoohandlungen geliefert. Wir von PETA Deutschland erhalten viele Berichte von Kunden, die unzählige tote und fast tote Insekten in kleinen Plastikboxen in den Zoohandlungen entdecken. Sie sterben durch die miserablen Haltungsbedingungen schon vor dem Verkauf und landen im Müll. Da die Insekten als Nahrung für andere Tiere gezüchtet werden und ihr einziger Zweck in den Augen der Händler und vieler Halter exotischer Tiere der Tod ist, gibt es keine offiziellen Statistiken über die Anzahl der Tiere, die sterben, bevor sie verkauft oder unter Qualen lebendig gefressen werden.
„Verwahrung“ und Verkauf von Insekten in Plastikboxen ist Tierquälerei
Zoohandlungen bieten große Vorräte an sogenannten Futterinsekten an. Dabei werden Grillen, Maden und Co. in der Regel in Plastikboxen oftmals ohne Nahrung, Wasser oder irgendeine Art der Temperaturregulation zum Verkauf angeboten. Werden die Tiere nicht gekauft und verfüttert, sterben sie oft nach wenigen Tagen in den sauerstoffarmen Boxen. Durch die rücksichtslose Lagerung werden den Insekten oft Gliedmaßen abgetrennt. Wie bei Schweinen in der industriellen Schweinehaltung führt die mangelnde Ausgestaltung und die vorherrschende Enge, die die Tiere in gängigen Plastikboxen erleben müssen, zu Kannibalismus unter den Insekten. So etwas wie Bewegungsfreiheit gibt es nicht. Wenn die Insekten Nahrung in Form von Pflanzen erhalten, ist diese oft schimmlig, was gemeinsam mit den schlechten Haltungsbedingungen auch zu Schäden bei den Tieren führt, denen die Insekten als Nahrung dienen. Die Folgen können Pilzbefall und sogar tödliche Vergiftungen sein. [2]
Lebendtierfütterung in Deutschland erlaubt?
In Deutschland gilt das Tierschutzgesetz (TierSchG). Darin ist jedoch die Lebendfütterung nicht generell verboten und dadurch auch nicht der Verkauf von sogenannten Futtertieren. Somit dürfen generell Zoohandlungen Heuschrecken und andere Lebewesen als „Lebendfutter“ verkaufen, der Verkauf in Plastikbechern ohne Wasser und Nahrung kann jedoch im Einzelfall einen Verstoß gegen § 2 des TierSchG darstellen.
Sogenannte Futtertiere lebend anzubieten darf grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die damit zu ernährenden Tiere keine andere Nahrung annehmen, krank sind oder für eine Wiederauswilderung das Jagdverhalten erlernen müssen. Hier muss jedoch so schonend wie irgend möglich mit den Insekten umgegangen werden. Jedenfalls muss auch für die sogenannten Futtertiere eine artgerechte Haltung gewährleistet sein, sowohl beim Verkäufer als auch beim Käufer. Das bedeutet, dass Transport, Handhabung und das Anbieten des Tieres vorsichtig, stressarm und fachkundig erfolgen müssen.
Gesetzliche Regelung
Nach §§ 17, 18 Abs. 1 TierSchG darf zwar ohne einen vernünftigen Grund kein Wirbeltier getötet und ihm kein Leiden zugefügt werden. Gemäß § 4 TierSchG darf ein Wirbeltier nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ansonsten liegt eine Straftat vor.
Insekten sind jedoch keine Wirbeltiere, sondern Wirbellose. Für sie greifen die §§ 4, 17 und 18 Abs. 1 TierSchG daher nicht.
Allerdings erfasst § 18 Abs. 2 TierSchG als sogenannter Auffangtatbestand auch wirbellose Tiere. Danach kann per Gesetz ordnungswidrig handeln, wer einem Tier fahrlässig oder vorsätzlich ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.
Haltung von exotischen Tieren niemals artgerecht
Die Haltung exotischer Tiere kann in Gefangenschaft aufgrund ihrer komplexen Ansprüche an den Lebensraum niemals artgerecht sein. Hohe Sterberaten und schlimme Bedingungen treten schon im Handel auf. Auch ihre Ernährungsweise ist problematisch: Viele Echsen und Schlangen besitzen ein natürliches Jagdverhalten, das sie in Gefangenschaft nicht ausreichend ausleben können. Im Gegenteil: Das Füttern von Reptilien mit lebendigen Insekten und teilweise auch Nagetieren schafft weitere Tierschutzprobleme.
Insekten empfinden Schmerzen ähnlich wie wir
Viele Menschen verdrängen, dass es sich auch bei Insekten um Lebewesen mit einem komplexen Nervensystem handelt. Sie besitzen ein Gehirn und verfügen über ausgeprägte Sinneswahrnehmungen. Nicht umsonst sind Insekten in Sachen Evolution die erfolg- und artenreichste Tiergruppe überhaupt und überall auf der Welt heimisch. Australische Wissenschaftler fanden heraus, dass Insekten, genau wie wir Menschen chronische Schmerzen spüren, d. h. selbst dann, wenn die eigentliche Verletzung bereits abgeheilt ist. [3, 4] Außerdem gehen Forscher davon aus, dass Insekten ein Bewusstsein und wie Wirbeltiere eine subjektive Wahrnehmung haben, also auch individuelle Erfahrungen machen. [5] Auch das macht Insekten zu genauso schützenswerten Individuen wie beispielsweise Schweine und Hunde. Trotzdem werden Heuschrecken, Grillen und Co. vor allem in der Heimtierindustrie ausschließlich als Mittel zum Zweck gesehen, lebendig verfüttert und ihr Tod billigend auch während der „Aufbewahrung“ in kargen Plastikboxen in Kauf genommen.
Speziesistische Einteilung in „Nutz- und Haustiere“ ist Ursache des Problems
Einerseits schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden müssen. [6] Das gilt theoretisch sowohl für „Beutegreifer“ als auch für „Futtertiere“.
Hier zeigt sich, wie absurd, verzwickt und verheerend die speziesistische Einteilung von Lebewesen in sogenannte Nutz- und Haustiere für alle betroffenen Tiere ist: Den Exoten wird ein artgerechtes Leben in Freiheit vorenthalten, indem sie entgegen ihrer Natur in Terrarien und Wohnungen gehalten werden. Insekten und andere sogenannte Futtertiere werden nur für den Zweck in Massentierhaltung gezüchtet, um sie wiederum als Nahrung für diese leidenden Wildtiere zu nutzen. Insekten haben keinen weiteren Wert im speziesistischen Denkkonstrukt – und das, obwohl sie genauso fühlen wie andere Tiere auch.
Die einzig tierfreundliche Lösung ist es, keine exotischen „Haustiere“ zu halten – dann müssen auch keine Insekten oder andere Tiere als lebendige Nahrung herhalten.
Was Sie tun können
Helfen Sie uns, das Problem bei der Wurzel zu packen und ein Importverbot für exotische Wildtiere durchzusetzen. Ihre Stimme zählt – unterschreiben Sie unsere Petition noch heute!
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Quellen
[1] Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (12.05.2017): Leitfaden „Haltung von Futterinsekten im Zoofachhandel“, https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/publikationen/Futterinsekten.html, (eingesehen am 26.02.2021)
[2] Wildvogelhilfe: Futtertiere richtig pflegen, http://wp.wildvogelhilfe.org/de/vogelwissen/die-aufzucht/wie-fuettert-man-junge-wildvoegel/futtertiere-richtig-pflegen/, (eingesehen am 26.02.2021)
[2] Broom, D. M. (2014): Sentience and animal welfare. Wallingford, CABI.
[3] Khuong, T. M.; Wang, Q.-P.; et Al. (2019): Nerve injury drives a heightened state of vigilance and neuropathic sensitization in Drosophila, https://advances.sciencemag.org/content/5/7/eaaw4099, (eingesehen am 26.02.2021)
[4] Barron, A. B./Klein, C. (2016): Origins of consciousness. Proceedings of the National Academy of Sciences May 2016. 113 (18) 4900-4908; DOI: 10.1073/pnas.1520084113.
[5] Khuong, T. M.; Wang, Q.-P.; et Al. (2019): Nerve injury drives a heightened state of vigilance and neuropathic sensitization in Drosophila, https://advances.sciencemag.org/content/5/7/eaaw4099 (eingesehen am 26.02.2021)
[6] Bundesamt für Justiz: Tierschutzgesetz § 2, https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__2.html, (eingesehen am 26.02.2021)