Anfang April 2021 wurde im ostfriesischen Westoverledingen nahe einer Schlickpumpe am Wallschloot eine tote Nutria in einer Lebendfalle entdeckt. Das Tier muss sich laut Zeugenaussagen bereits seit längerer Zeit in der Falle befunden haben und ist vermutlich qualvoll gestorben. Nachdem uns von PETA Deutschland der Fund gemeldet worden war, informierten wir die zuständigen Behörden – diese ignorierten jedoch unsere Bitte, das Tier und die Falle zu Beweiszwecken zeitnah sicherzustellen. Wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz haben wir Strafanzeige gegen die zu ermittelnden Verantwortlichen erstattet.
Nutria stirbt qualvollen Tod in Lebendfalle – Behörden reagieren nicht
Ein Augenzeuge meldete uns am Ostersonntag eine tote Nutria in einer Lebendfalle unmittelbar neben einer Schlickpumpe des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Ems-Nordsee (WSA) am Wallschloot bei Westoverledingen. Der Augenzeuge geht davon aus, dass das Tier dem Zustand und Verwesungsgeruch zufolge bereits seit längerer Zeit tot in der Falle gelegen haben muss. Womöglich ließ das Schifffahrtsamt die Falle – möglicherweise von einem Jagdbeauftragten – aufstellen, die anschließend nicht wie vorgeschrieben regelmäßig kontrolliert wurde. Die Falle hätte zudem nicht unverblendet aufgestellt werden dürfen, da darin gefangene Tiere wegen möglicher Beutegreifer in Panik geraten können.
Wahrscheinlich ist das Nagetier leidvoll an Nahrungs- und Wassermangel oder Stress gestorben. Bei der Staatsanwaltschaft Aurich haben wir daher wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zeitnah Strafanzeige gegen die zu ermittelnden Verantwortlichen erstattet.
Die Jagd mit Lebend- und sogenannten Totschlagfallen steht in der Kritik, weil die Tiere darin häufig unter extremen Qualen sterben.
Wir fordern, dass die niedersächsische Landesregierung bei der aktuellen Novellierung des Landesjagdgesetzes auch die Fallenjagd verbietet, weil der grausame Tod darin kein Einzelfall ist.
Landratsamt Leer ignorierte Bitten und blieb untätig
Am 5. April meldeten wir die Falle mit dem toten Tier dem Landratsamt Leer mit der Bitte, das Tier und die Falle zu Beweiszwecken zeitnah sicherzustellen. Darüber hinaus stellt die Falle mit der toten Nutria eine Gefahr für weitere Wildtiere dar: Der Augenzeuge beobachtete, dass sich ein Greifvogel im Gitter der Falle verfangen hatte, der sich aber befreien konnte, als der Zeuge sich näherte. Am Abend des 7. April stellte der Augenzeuge fest, dass das tote Tier noch immer in der Falle lag. Wir fordern das Landratsamt daher ausdrücklich auf, in der Angelegenheit tätig zu werden und die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen zu unterstützen.
Bejagung von Wildtieren wie Nutrias ist sinnlos und kontraproduktiv
Werden die Nutrias getötet, ist damit zu rechnen, dass sich nach einiger Zeit wieder eine Population ansiedelt. Eine friedliche Koexistenz muss das Ziel behördlicher Maßnahmen sein. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Nordrhein-Westfalen betont, dass „lokale mechanische Schutzmaßnahmen, z. B. Drahtgeflechte zum Schutz technischer Bauwerke […], wo immer möglich dem Fallenfang bzw. der Bejagung vorzuziehen“ sind. [1]
Die Nutria stammt ursprünglich aus Südamerika und kommt heute in fast allen deutschen Bundesländern in regional unterschiedlichen Populationsdichten vor. [2] Die Tiere ernähren sich pflanzlich. Die Bestände regulieren sich in hohem Maße selbst, insbesondere durch klimatische Faktoren. Nutrias wurden früher wegen ihres Fells zur Zucht nach Europa gebracht: Während einige der Tiere fliehen konnten, wurden andere freigelassen: So sollte mit Nutrias als sogenannte Neozoen zum einen jagdbare Populationen aufgebaut werden, zum anderen sollten die Tiere mancherorts das Schilfwachstum eindämmen. [3, 4]
Was Sie gegen die Jagd auf Wildtiere tun können
- Informieren Sie sich über die Jagd und klären Sie Freunde, Bekannte und Familie darüber auf, warum die Jagd kontraproduktiv und Tierquälerei ist.
- Sollten Sie ein Grundstück besitzen, stellen Sie bitte einen Antrag auf jagdliche Befriedung, um Ihr Grundstück zu einem sicheren Rückzugsort für Wildtiere zu machen.
- Lese Sie hier, was hinter den größten Jagdirrtümern steckt:
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Quellen
[1] LANUV NRW (2019): Naturschutzinformationen, http://neobiota.naturschutzinformationen-nrw.de/site/nav3/ArtInfo.aspx?ART=Tiere&ID=2b178c0d-dbba-4920-a9a6-7e3e580ddf83&MENU=Ma%C3%9Fnahmen, (eingesehen am 12.04.2021).
[2] Leblanc, D.J. (1994): Nutria. In: Hygnstrom, S. E., Timm, R.M. & Larson, G.E. (Hrsg.): Prevention and control of wildlife damage. 2. Aufl., Lincoln NE: University of Nebraska Cooperative Extension (B, Rodents), B 71 – B 80.
[3] Kinzelbach, R. (2002): Nutria, Sumpfbiber – Myocastor coypus (MOLINA 1782). In: Geiter, O., Homma, S. & Kinzelbach R.: Bestandsaufnahme und Bewertung von Neozoen in Deutschland.
[4] Artensteckbriefe. Texte des Umweltbundesamtes 25, 12-20. EHRLICH, S. (1969): Zur Verhaltensweise von Sumpfbibern (Myocastor coypus). Insbesondere zur Besiedlungsdichte und deren Selbstregulierung. Dissertation. Gießen, S. 125.