Seit dem 1. Januar 2022 gilt bundesweit die neue Tierschutzhundeverordnung, die den Einsatz von tierquälerischem Zubehör bei der Ausbildung von Hunden verbietet. Medienberichten zufolge mussten rund 50 Berliner „Schutzhunde“, die bisher unter anderem mit Luft abschnürenden Zughalsbändern trainiert wurden, eine Pause vom Dienst einlegen. Dies sollte ursprünglich gelten, bis gewaltfreie Trainingsmethoden gefunden werden. [1, 2]
Seit dem 7. Januar dürfen die Schutzhunde laut Medienberichten wieder eingesetzt werden, da das Land Berlin die bundesweite Verordnung anders interpretiert. Diese dürften nur nicht mehr „in jeglicher Hinsicht“ trainiert werden. [3] Wie diese „Einschränkung“ definiert ist, bleibt unklar.
Wir von PETA Deutschland fordern die Abschaffung der Tierqualmethoden in der Hundeausbildung. Außerdem fordern wir die Polizeibehörden sowie das Innenministerium auf, Hunde künftig nicht mehr als Waffe für gefährliche Einsätze zu missbrauchen.
Viele Polizeihunde fristen ein Leben im Zwinger
Obwohl Hunde als soziale Lebewesen dringend auf den Kontakt mit anderen Hunden und auch Menschen angewiesen sind, fristen viele Polizeihunde außerhalb der Trainingseinheiten und der Einsätze ein Leben in kargen Zwingern. Ob ein Polizeihund ein soziales Leben führen darf, hängt meist von der Art seiner „Verwendung“ ab.
Die Arbeit im „Dienst“ ist für die Vierbeiner häufig mit massivem Stress verbunden. Die Hunde können ihren eigenen Bedürfnissen nicht ausreichend nachgehen und werden für die Zwecke des Menschen missbraucht. Was mit den Hunden geschieht, die sich nicht mehr für die „Arbeit“ eignen, ist oft ungewiss.
Polizeihunde werden zu Trainingszwecken geschlagen und gewürgt
Polizeihunde werden auch heutzutage standardmäßig unter Einsatz von Zwang und Gewalt trainiert. Bei ihren Einsätzen als „Kanonenfutter“ müssen die Hunde Angriffe abwehren oder entschärfen, vielfach werden die Hunde in den bedrohlichen und lebensgefährlichen Situationen verletzt. Sie müssen Täter:innen auch dann festhalten, wenn diese auf das Tier einprügeln. Solche Angriffe werden während der Ausbildung mit den Hunden trainiert. [1]
Im Rahmen des Hundetrainings für den Polizeidienst gehören Trainingsgeräte wie der sogenannten Endloswürger zum Standard. Dabei wird dem Hund die Luftröhre abgeschnürt, sobald er den Angriff beenden soll. Endloswürger sind Halsbänder oder Leinen, die sich ohne Stopp um den Hals des Hundes zuziehen, sodass das Tier keine oder nur sehr wenig Luft bekommt.
Grausame Ausbildung muss endgültig aufhören
Durch den Zug können die bei der Hundeausbildung eingesetzten Leinenvorrichtungen nicht nur Verletzungen an der Luft- und Speiseröhre, am Kehlkopf oder der Halswirbelsäule hervorrufen, sondern das Tier im schlimmsten Fall lebensgefährlich verletzen und töten. Nicht ohne Grund ist auch dieses Trainingszubehör tierschutzwidrig und verboten.
Hunde sind nicht dafür da, um gefährliche Polizeiarbeit zu leisten, abgerichtet, als Waffe oder Drohmittel missbraucht und auf Personen gehetzt zu werden. Die neue Verordnung verbietet es, Hunden zur Erziehung absichtlich Schmerzen zuzufügen. Sprich: Sogenannte Strafreize in der Ausbildung von Hunden, wie sie über Zughalsbänder ausgeübt werden, sind künftig verboten. Das neue Gesetz betrifft sogenannte Schutzhunde in ganz Deutschland.
Wir von PETA Deutschland machen darauf aufmerksam, dass moderne Trainingsmethoden nicht auf Zwang und Gewalt, sondern auf positiver Verstärkung basieren. Nur so kann das Vertrauen zwischen Mensch und Hund aufgebaut werden und Bestand haben.
Hunde in seriösen Hundeschulen ohne Gewalt trainieren
Besuchen Sie nur Hundeschulen, die mit positiver Bestärkung arbeiten. Angsteinflößende oder schmerzhafte Methoden dürfen bei Tieren niemals angewendet werden. Trainingsmethoden, die auf eine positive Verstärkung setzen, sind effektiver und vor allem tierfreundlicher. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Hund niemals leidet.
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Quellen
[1] RBB (04.01.2022): Warum Berliner Polizeihunde eine Zwangspause erhalten, https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/01/berlin-tierschutzgesetz-polizeihunde-pause.html, (eingesehen am 05.01.2021)
[2] Bundesrat (25.06.2021): Beschluss des Bundesrates: Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0301-0400/394-21(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1, (eingesehen am 05.01.2022)
[3] RBB24 (06.01.2020): Schutzhunde der Polizei werden in Berlin nun doch wieder eingesetzt, https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/01/berlin-hundeverordnung-polizeihunde-wieder-eingesetzt-klarstellung-innensenatorin.html, (eingesehen am 07.01.2022)