Aufgedeckt: Tierquälerische Hundehaltung in Rheinland-Pfalz

Teilen:

Von befreundeten Tierschützer:innen des Vereins Schüler für Tiere e.V. wurden wir von PETA Deutschland auf eine tierquälerische Hundehaltung in einer Schrebergartenanlage in Albersweiler aufmerksam gemacht. Gemeinsam mit den Tierschützer:nnen und einem Team des SWR machte sich unsere PETA-Ermittlerin auf den Weg zur Hunde- und Schafhaltung. Vor Ort entdeckten die Tierfreund:innen schreckliche Bilder.

Seit etlichen Jahren hält in der Schrebergartenanlage ein Mann etliche Tiere. Derzeit befinden sich in nassen, mit Fäkalien verdreckten Zwingern fünf Hunde und auf einem Gartenstück noch etliche Schafe. Ein Rottweiler, ein kleiner Mischling und ein Schäferhund sind in Einzelhaltung eingesperrt, zwei weitere Schäferhunde befinden sich in einem weiteren Zwinger. Aufgrund der traurigen Haltungsbedingungen zeigen einige der Vierbeiner bereits schwere Verhaltensstörungen.

Hunde leben isoliert in nassen und verkoteten Zwingern

Laut den Tierfreund:innen sollen die Hunde weder ausreichend Auslauf bekommen noch den vorgeschriebenen Sozialkontakt mit ihrem Menschen ausleben dürfen. Ein klarer Verstoß gegen die Tierschutzhundeverordnung. Laut §2 ist einem Hund in Zwingerhaltung ausreichend Auslauf außerhalb des Zwingers zu gewähren. Ebenso muss mehrmals täglich in ausreichender Dauer der Umgang mit dem Halter stattfinden. Das gilt auch für den Kontakt zu Artgenossen. Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück gehalten, müssen sie grundsätzlich in der Gruppe gehalten werden. Auch das ist in der Tierhaltung in Albersweiler nicht der Fall. [1] Seit Jahren fristen die in den Zwingern eingesperrten Hunde ein trauriges Dasein.

Die Tierschützer:innen entdecken bei der Kontrolle der Tierhaltung einen toten Schafskadaver, welcher in dem Zwinger der Hunde bereits seit vier Tagen liegen soll. Auch um den Schrebergarten verteilt finden sich massenhaft Abfälle, entsorgter Tierkot und Knochenteile von verstorbenen Schafen. Die Hunde in den Zwingern machen einen verzweifelten Eindruck, ihr Fell ist stumpf und feucht von der Nässe. Ihre Körper scheinen mager. Das Gelände ist übersäht von Müll und Unrat, welcher eine Verletzungsgefahr für die Tiere darstellt.

Auch Schafe leiden – tote Tiere werden den Hunden zum essen vorgeworfen

Auch die Haltung der Schafe macht die Tierschützer:innen betroffen. Anders als gesetzlich [2] vorgeschrieben ist keines der Tiere gekennzeichnet. Auch ist der Unterstand für die Tiere extrem klein. Der Halter gibt zu, die Schafe auf der Weide „zu metzgern“. Der eingetroffene Tierhalter erklärt, er wolle die Hundehaltung noch weiter ausbauen und in Kürze noch zwei weitere Hunde aufnehmen und unter den tierquälerischen Bedingungen einsperren.

Kurz bevor das hinzugerufene Veterinäramt eintrifft, räumt der Tierhalter den Schafskadaver weg und packt ihn in eine Mülltüte. Er reinigt die Zwinger und schaufelt massenweise Fäkalien aus den Zwingern, indem er den Kot über die Zäune wirft. Als das Veterinäramt eintrifft, macht die Tierhaltung einen „aufgeräumten“ Eindruck. Auf das Angebot der Tierschützer:innen, die Hunde in artgerechtere Zuhause zu bringen, geht der Halter nicht ein.

Tiere befinden sich noch immer in der Haltung

Das Veterinäramt beruft sich auf die eingehaltene Tierschutzhundeverordnung. Wir von PETA haben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Landau erstattet und werden nicht lockerlassen, bis den Tieren aus dieser traurigen Haltung endlich geholfen wird.

Leider ist Zwingerhaltung in Deutschland noch immer erlaubt. Auch in der neu überarbeiteten Form der Tierschutzhundeverordnung wurde es verpasst, solch traurige Tierhaltungen endlich zu beenden. Hunde sind soziale Lebewesen, die niemals isoliert gehalten werden sollten, sondern immer entsprechend ihrer arteigenen Ansprüchen leben möchten.

Der SWR berichtet über den Fall am Dienstag, 8. März, in der Landesschau Rheinland-Pfalz um 18:45 Uhr.

Hund im Zwinger

Was Sie tun können

Finden Sie eine tierschutzwidrige Haltung, dann informieren Sie die für die Haltung zuständigen Veterinärbehörden oder melden Sie die Tierhaltung an uns – im Idealfall mit Beweisbildern.