Update 8. April 2022
Maulwürfe dürfen nicht mehr getötet werden
Nachdem wir von PETA Deutschland uns an die Landrätin gewandt haben und Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstatteten, wurde in einer darauffolgenden Kreistagssitzung einem Antrag der Fraktion Klar.Grün zugestimmt, dass künftig keine tödlichen Methoden benutzt werden. Vielen Dank an alle Unterstützer:innen, die sich ebenfalls für die Maulwürfe stark gemacht haben.
Originalartikel vom 24. März 2022
Die Kreisverwaltung Plön hat mit Genehmigung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schlagfallen auf dem Sportplatz des Schlossstadiums aufgestellt, um dort lebende Maulwürfe zu töten.
Wir von PETA Deutschland haben wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutz- und das Tierschutzgesetz Mitte März Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kiel gegen die Verantwortlichen des Landesamtes sowie der Landkreis-Abteilung für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement erstattet, da Maulwürfe geschützte Tiere sind.
PETA-Anzeige: Auf Plöner Sportplatz werden geschützte Maulwürfe getötet
Auf dem Sportplatz des Plöner Schlossstadions wurden Zeugenaussagen und Medienberichten zufolge Wühlmausfallen ausgelegt, um Maulwürfe zu töten. Dort soll in der kommenden Saison der Schulsport des ansässigen Gymnasiums sowie Vereinssport im Freien ausgetragen werden. Von den Gängen und Erdhaufen der Maulwürfe gehe angeblich ein erhöhtes Verletzungsrisiko aus, weshalb die Tiere getötet werden sollen.
Maulwürfe sind jedoch gemäß Bundesartenschutzverordnung eine besonders geschützte Tierart. Unserer Auffassung nach reagieren die Verantwortlichen unverhältnismäßig auf die Situation und ergreifen diese drastischen Maßnahmen vermutlich nur aus Kosten- und Zeitgründen, statt nach einer tierfreundlichen Lösung zu suchen. Wir fordern, dass diese grausame Art der Maulwurfbejagung in Plön sofort gestoppt wird.
Die Jagd auf geschützte Tierarten ist strafbar
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebenden Tieren geschützter Arten nachzustellen, sie zu verletzen oder zu töten. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann zu einem Bußgeldverfahren führen. Zudem ist es laut dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Wildtierarten zu beschädigen oder zu zerstören.
Auch die Kreistagsfraktion KLAR.GRÜN fordert, dass die Tötungen in Plön sofort gestoppt werden, und hat einem Medienbericht zufolge einen entsprechenden Antrag eingereicht.
Um unerwünschte Wildtiere fernzuhalten, stehen tierfreundliche Vergrämungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Jagd auf Maulwürfe ist verboten, unnötig und grausam
Anders als oft angenommen ernähren sich Maulwürfe nicht von Pflanzen oder deren Wurzeln, sondern von den bei vielen Gärtner:innen unbeliebten Schnecken, Engerlingen, Raupen, Schnakenlarven und gelegentlich von kleinen Mäusen.
Außerhalb der Paarungszeit vertreiben Maulwürfe Wühlmäuse aus dem Gemüsegarten, die ihr Tunnelsystem nutzen. Pro Stunde graben sich die Einzelgänger bis zu sieben Meter weit durch die Erde und errichten dabei Nahrungsgänge, die zu ihrer etwas tiefer liegenden Nestkammer führen. Dort ruhen sie, lagern ihre Nahrung und ziehen ihre Jungen auf. Beim Graben lockern sie den Boden auf und helfen den Wurzeln so bei der Nährstoffaufnahme – denn die Tunnel wirken dabei wie eine Drainage.
Maulwürfe leisten also einen wichtigen Beitrag für gesunde Gärten als eigenständige Ökosysteme und sind eine wahre Hilfe bei der Gartenarbeit.
Bitte helfen Sie den Maulwürfen in Plön
Appellieren Sie an die Landrätin des Kreises Plön, Frau Stephanie Ladwig, in einer höflichen E-Mail, die Maulwurfstötungen zu stoppen und mit Wildtier-Expert:innen eine tierfreundliche Lösung zu erarbeiten – auch wenn damit höhere Kosten oder ein Ausweichen des Schulsports verbunden sind.
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Quellen
[1] Röhlk, Orly (2022): Ärger um Jagd des Kreises Plön auf Maulwürfe im Plöner Schlossgebiet, https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/Aerger-um-Jagd-des-Kreises-Ploen-auf-Maulwuerfe-im-Schlossgebiet-id35746942.html (eingesehen am 23.02.2022)