160 Rinder verhungert: Landwirt zu hoher Strafe verurteilt

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Kalb liegt auf der Wiese
Symbolbild

Unvorstellbare Tierquälerei in einem Rindermastbetrieb im Kreis Ansbach: Ein Landwirt hatte 160 Rinder in seinem Betrieb mutwillig verhungern lassen – 18 weitere mussten eingeschläfert werden. [1] Wir von PETA Deutschland hatten bereits im Mai 2021 Strafanzeige gegen den Mann erstattet, auch daraufhin nahm sich die Staatsanwaltschaft dem Fall an.

Am 13. April wurde der Landwirt vom Amtsgericht Ansbach zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Zudem erhält der Mann ein lebenslanges Tierhalte- sowie Tierbetreuungsverbot und muss eine Geldbuße von 3.000 Euro an den BUND zahlen.

Polizei findet 160 tote Rinder nach anonymem Hinweis

Ein fränkischer Landwirt aus Neusitz nahe Rothenburg ob der Tauber hat die in seinem Mastbetrieb lebenden Rinder über viele Monate derart vernachlässigt, dass die Polizei bei einer Kontrolle 160 Rinder tot als skelletierte Kadaver auffand. [2] Ein anonymer Hinweis hatte zu der polizeilichen Durchsuchung am Pfingstsonntag im Mai 2021 geführt. [2] 57 noch überlebende Rinder waren stark abgemagert und schwer erkrankt. 18 Tiere mussten eingeschläfert werden, während 39 Rinder zur Tötung an Schlachthäuser verkauft wurden.

Laut Staatsanwaltschaft hatten die Tiere über einen längeren Zeitraum weder ausreichend Nahrung oder Wasser noch die nötige tiermedizinische Behandlung erhalten und waren daraufhin qualvoll verhungert und verdurstet. [1] Das Polizeipräsidium bestätigte, dass „die Tiere extrem vernachlässigt waren“. [3]

PETA erstattete im Mai 2021 Strafanzeige

Wir von PETA Deutschland hatten unmittelbar darauf bereits drei Tage nach Auffinden der Tiere im Mai 2021 gegen den Landwirt Strafanzeige wegen schwerer Tiermisshandlung und Tötung durch Unterlassen ohne vernünftigen Grund erstattet. Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft Ansbach an und warf dem Landwirt quälerische Misshandlung und Tötung von Wirbeltieren unter anderem durch Unterlassen vor. Für die unsägliche Tierquälerei forderten wir neben einer Freiheitsstrafe ein lebenslanges Tierhalte- und Betreuungsverbot für den Täter.

Statt die Tiere verhungern zu lassen, hätte der Landwirt die Rinder verkaufen oder auf den für Landwirtschaftsbetriebe eingerichteten Kreis an Helfenden zurückgreifen können. Dieser vermittelt für mehrere Wochen landwirtschaftliche Helfer:innen in angespannten Zeiten.

Rinderherde auf der Wiese
Symbolbild. Rinder sind faszinierende Tiere, die ein friedliches Leben verdient haben.

Landwirt zu Bewährungs- und hoher Geldbuße verurteilt

Am 13. April 2022 fand der Prozess am Amtsgericht Ansbach statt. Wir waren als Prozessbeobachtung vor Ort. Der wiederholt wegen Gewässerverunreinigung vorbestrafte Landwirt wurde wegen tierquälerischer Tiermisshandlung und Tötung durch Unterlassung ohne vernünftigen Grund zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Zudem wurde dem Angeklagten ein lebenslanges Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot sowie eine Geldbuße beauflagt, die an den BUND zu zahlen ist.

Dem Richter war bei der mündlichen Begründung des Urteils seine Betroffenheit anzusehen.  Das, was hier passiert sei, „ist in Worte nicht zu fassen.“ Er sprach vom „Leid, dem Grauen“, das den vielen „Mitgeschöpfen“ hier angetan wurde. Auch dass er versucht habe, die Fraßspuren der erhebliche Leiden und Schmerzen aushaltenden Tiere zu vertuschen, erwähnte der Richter als belastend für den Landwirt, ebenso seine Umweltvorstrafen. Dem Angeklagten wurde eine eingeschränkte verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt.

„Es ist unfassbar, zu welchen Grausamkeiten einige Landwirt:innen im Stande sind. Über 160 leidensfähige Mitgeschöpfe wurden dem Hungertod überlassen. Ihr Leid kann nicht in Worte gefasst werden. Wir freuen uns über das klare Urteil.“

Dr. Edmund Haferbeck, PETA Deutschland e.V.

Verhungernde Tiere in der Landwirtschaft kein Einzelfall

Immer wieder kommen Fälle ans Tageslicht, bei denen Landwirt:innen Hunderte Rinder, Schweine oder Schafe einfach verhungern lassen. Allein 2021 haben wir fünf dieser Fälle angezeigt. Die Verfahren laufen bei den Staatsanwaltschaften Mühlhausen und Oldenburg.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg beendete einen besonders fatalen Fall in Bayern, nachdem der Landwirt durch ein psychiatrisches Gutachten als schuldunfähig eingestuft worden war. Er hatte 2.000 Schweine verhungern und verdursten lassen und wurde letztendlich wegen Betreibens illegaler Anlagen zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Auch im Fall des Landwirts im Kreis Ansbach stand ein psychologisches Gutachten zur verminderten Schuldfähigkeit im Raum, was die Tierquälerei jedoch in keiner Weise rechtfertigt. [4]

„Gutes Fleisch“ von „Bauern nebenan“ ist ein Mythos

Die vorangegangenen Fälle zeigen, dass Tierquälerei auch bei vermeintlich kleineren Betrieben, die gerne als Positivbeispiel für den Fleischkonsum herangezogen werden, an der Tagesordnung ist. Rinder fristen in der Mast meist ein beengtes und karges Leben auf harten, oftmals vollgekoteten Spaltenböden. Bis zu acht Tiere müssen in einer dieser Buchten leben. Das empfohlene Platzangebot liegt bei gerade einmal 3,5 Quadratmetern für einen Bullen über 600 Kilo. [5] In der Praxis sind aber am Ende der Mast meist nur 2 bis 2,5 Quadratmeter vorhanden.

Die von den Fäkalien glitschigen Böden bergen ein hohes Verletzungsrisiko, entzündete Liegeschwielen und Knochenbrüche sind ebenso keine Seltenheit. Dazu kommt der enorme psychische Stress eines entbehrungsreichen Lebens bis hin zur seelischen Belastung der Tiere auf den Transporten ins Schlachthaus.

Kuh mit verletztem Auge
Auch dieses Tier wurde bei einem „Bauern von nebenan“ aus dem Havelland vernachlässigt.

Helfen Sie Tieren – melden Sie Tierquälerei!

Tiere sind darauf angewiesen, dass wir Menschen uns für sie einsetzen, wenn sie Hilfe benötigen. Sollten Sie jemals Tierquälerei miterleben, melden Sie den Fall an uns, die Polizei oder das Veterinäramt. Den Rindern hätte enorme Qualen erspart werden können, hätte der Betreiber das Tierleid gemeldet.