Im Frühjahr 2024 ist bei der Tigerdompteurin Carmen Zander ein Tigerbaby zur Welt gekommen. Eine Augenzeugin beobachtete Zander Ende Juli in Leipzig, wie sie das Tierkind an einer Leine führte – vermutlich in der Nähe ihres Wohnsitzes.
Wir von PETA Deutschland haben den Vorfall den Veterinärbehörden gemeldet und gebeten, die Haltungsbedingungen zu überprüfen und ein Tierhalteverbot zu verhängen. Außerdem fordern wir ein grundsätzliches Verbot der privaten und zirkusbezogenen Tigerhaltung. Jetzt lesen!
Mitten in Leipzig: Dompteurin führt Tigerbaby spazieren
Ende Juli habe eine Augenzeugin beobachtet, wie Zander das Tigerbaby an einer Leine in einem Wohngebiet in Leipzig spazieren führte und es mit ihrem Berner Sennenhund in ein Wohnhaus brachte. Wir haben den Vorfall den Veterinärbehörden gemeldet, denn die derartige Haltung des Tigerwelpen ist aus Tierschutz- und Sicherheitsgründen höchst bedenklich. Die Veterinärbehörde des Landkreis Nordsachsen hat daraufhin ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.
Carmen Zander ist bereits für Tierquälerei bekannt
Carmen Zander ist für Missstände in der Tigerhaltung bekannt. In der Vergangenheit gastierte sie mit ihrer Show in verschiedenen Zirkussen und auf Zirkusfestivals. 2013 veröffentlichten wir ein Video über die in Zirkusbetrieben üblichen Methoden der Wildtierdressur. Darin ist neben weiteren Personen unter anderem Frau Zander zu sehen, wie sie während ihrer Show mit einem Stock in Richtung des Tigers schlägt. Die Dompteurin wollte uns gerichtlich zwingen, die Szene (Sekunden 15 bis 17) zu entfernen, scheiterte jedoch vor dem Landgericht Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf begründetet einen Hinweisbeschluss im März 2014 dahingehend, dass Carmen Zander „[…] im Rahmen der Dressur (notwendigerweise) durch dominante Zwangshandlungen den von ihr dressierten Tigern ihren eigenen Willen aufzwingt“ [1].
2019 meldete ein Whistleblower, dass die damals sechs Tiger nach einem Zirkusengagement in Augsburg von Frau Zander in einem kleinen Zirkuswagen zurück in das Stammquartier im sächsischen Schkeuditz transportiert wurden. Dort sollen sie mehrere Tage ohne Auslauf und Nahrung eingesperrt und monatelang weiteren Missständen ausgesetzt gewesen sein. Dem Whistleblower zufolge mussten die Tiger auch nach der Ankunft im Winterquartier überwiegend in einem kleinen Zirkustransportwagen ausharren, obwohl laut Zirkusleitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft täglich mindestens vier Stunden Zugang zu einem Außengehege vorgeschrieben sind.
Anscheinend sollen die Tiere erst Nahrung erhalten haben, nachdem der Zeuge den Missstand beim Veterinäramt anzeigte. Im Juni sollen die Tiger trotz Temperaturen von über 30 Grad keinen Zugang zu einem Badebecken gehabt haben, zudem mangele es grundsätzlich an Beschäftigungsmöglichkeiten für die kognitiv hoch entwickelten Tiere.
Die daraufhin von uns erstattete Strafanzeige wurde mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt und die Tatvorwürfe der Tiermisshandlung zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben. Es ist zu befürchten, dass auch das kürzlich geborene Tigerbaby ein artwidriges Leben führen wird. Im Stammquartier in Schkeuditz müssen die erwachsenen Tiger in einem Käfigwagen von rund 33 Quadratmetern und einem nur circa 140 Quadratmeter kleinen Außengehege ausharren. [2] Dort werden Events wie öffentliche „Fütterungen“ und „Tiger-Streicheln“ angeboten. Auch das Tigerbaby wird bereits für solche Zwecke missbraucht.
Zirkusse missbrauchen Tiger zu Unterhaltungszwecken
In Zirkussen werden Tigerbabys oft von ihren Müttern getrennt und per Hand aufgezogen, um sie für die Dressur an Menschen zu gewöhnen. Zirkusse behaupten auffallend häufig, die Mutter habe das Jungtier verstoßen oder nicht genug Milch gehabt. Selbst wenn dies der Fall wäre, deutet es auf nicht tiergerechte Haltung und Verhaltensstörungen hin. [3] Die frühe Trennung dient vielmehr dazu, die Kontrolle über das Tier zu erleichtern, was eine ernsthafte Belastung für das Wohl der Tiere darstellt und häufig zu Verhaltensstörungen führt.
In vielen europäischen Ländern gibt es bereits Einschränkungen für Zirkusauftritte mit Wildtieren, doch in Deutschland fehlt ein umfassendes Verbot. Bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes sollen nur bestimmte Tierarten wie Großkatzen und Elefanten nicht mehr an wechselnden Orten gezeigt werden dürfen. Allerdings lässt der aktuelle Gesetzentwurf Ausnahmen zu, sodass das Verbot nicht vollständig greifen würde. Das muss sich dringend ändern.
Jetzt Petition für ein Ende von Wildtieren in Zirkussen unterschreiben
Neben der erlebten Gewalt bei der Dressur, leiden verschiedene Tierarten unter den nicht artgerechten Bedingungen in Zirkussen. Helfen Sie den Tieren jetzt und unterschreiben Sie unseren Appell an die Bundesregierung, Tiere im Zirkus deutschlandweit zu verbieten. Machen Sie jetzt einen Unterschied für Tiere im Zirkus!
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Quellen
[1] Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.03.2014; Az. 1 0 252/13
[2] Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Leipzig, Zweigstelle Torgau vom 13.05.2020; Az. 951 Js 38090/19
[3] Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Auflage, 2016, § 2, Rn. 30.