Mitte August 2024 erreichte uns von PETA Deutschland eine Whistleblower-Meldung aus Neunkirchen, im Saarland. Videoaufnahmen zeigen, wie ein Mann einen Hund misshandelt und mit einem Besen auf ihn einschlägt. Wir haben Anzeige beim zuständigen Veterinäramt erstattet und fordern, dass der Hund sofort aus der Haltung geholt wird. Erfahren Sie hier mehr!
Video: Mann aus Neunkirchen misshandelt Hund
Einen Hund kann in Deutschland jeder bei sich aufnehmen. Denn kommt der Vierbeiner von Züchter:innen oder aus dem Handel, gibt es keine Kontrolle darüber, wer den Hund bekommt und wie dieser ihn behandelt. Wie es den Tieren bei privaten Halter:innen wirklich geht, ist schwierig nachzuvollziehen. Tag für Tag erreichen uns aber Whistleblower-Meldungen, die zeigen, wie manche Halter:innen mit ihren tierischen Mitbewohnern umgehen. Solch eine erhielten wir Mitte August 2024: Ein Mann schlug wiederholt mit einem Besen auf den Rücken eines Hundes ein, um ihn auf die andere Seite des Grundstücks zu treiben. Der gestresste und völlig überforderte und verängstigte Hund war zuvor offensichtlich an einer improvisierten Laufvorrichtung angebracht, die in Deutschland laut Tierschutz-Hundeverordnung bereits seit dem 1. Januar 2023 verboten ist.
PETA erstattet Strafanzeige gegen den Verantwortlichen
Wir von PETA Deutschland haben Anzeige gegen den Verantwortlichen beim zuständigen Veterinäramt erstattet. Wir fordern, dass der Hund umgehend aus der Haltung des Verantwortlichen geholt wird und dem Halter ein Tierhalteverbot verhängt wird. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass der im Saarland geplante Hundeführerschein endlich umgesetzt wird. Niemand sollte befugt sein, ohne Vorkenntnisse und ohne eine Schulung einen Hund bei sich aufzunehmen.
Unterstützen auch Sie uns bei der Forderung, den Hund aus der Haltung zu retten und dem Halter ein Tierhalteverbot zu verhängen, indem Sie sich per E-Mail an das zuständige Veterinäramt wenden: [email protected]
PETA fordert bundesweiten Hundeführerschein
Ein Hundeführerschein erfordert, dass Hundehalter:innen einen Kurs absolvieren, bereits bevor sie ihren neuen tierischen Mitbewohner bei sich aufnehmen. Dort erlernen sie das nötige Wissen über die artgerechte Haltung sowie die Kommunikationund Bedürfnisse eines Hundes. In einer theoretischen Prüfung vor Aufnahme des Hundes sowie einer praktischen Prüfung innerhalb des ersten Jahres müssen die Halter:innen unter Beweis stellen, dass sie dafür geeignet sind, einen Hund artgerecht zu halten.
Solch ein Sachkundenachweis kann verhindern, dass Menschen sich spontan dazu entscheiden, einen Hund aufzunehmen. Immer wieder kommt es dazu, dass Menschen sich nicht richtig informiert haben und Hunde ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben werden. So landen tausende Hunde im Jahr in deutschen Tierheimen oder müssen vielleicht ihr ganzes Leben lang bei Halter:innen verbringen, die nicht wissen, wie man mit einem Hund tiergerecht umgeht. In Niedersachsen ist der Hundeführerschein schon Pflicht. Wir fordern die bundesweite Einführung eines solchen Nachweises – auch zum Schutz der Tiere!
So helfen Sie Hunden
Wenn Sie Hunde als tierische Mitbewohner haben oder sich überlegen, Hunde in Ihrem Zuhause aufzunehmen, absolvieren Sie einen Hundeführerschein. Dabei lernen Sie, wie das Zusammenleben mit Ihrem vierbeinigen Freund optimal funktioniert. Unterschreiben Sie jetzt unsere Petition für ein Heimtierschutzgesetz. Damit unterstützen Sie unsere Forderung nach einem bundesweiten Hundeführerschein.