In Deutschland werden über eine Million Rinder den Großteil ihres Lebens in tierquälerischer Anbindehaltung gehalten: Dabei sind die Tiere so am Hals fixiert, dass sie sich kaum bewegen und nicht einmal umdrehen können – die Folge ist körperliches und psychisches Leid. Damit ist diese Form der Haltung tierschutzwidrig.
Die Tiere leiden vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben – diese beliefern oft namhafte Konzerne der Milchindustrie.
Erfahren Sie hier mehr über die qualvolle Haltungsform und was Sie tun können, um das Leid der Rinder zu beenden.
Mit unserer Petition appellieren wir von PETA Deutschland an die Unternehmen, keine Milch mehr von Betrieben zu beziehen, die Rinder in Anbindehaltung halten. Die Unternehmen hatten uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass Anbindehaltung noch Teil ihrer Lieferkette ist, ebenso wie die sogenannte Kombinationshaltung, bei der die Rinder bis zu neun Monate am Stück im Stall fixiert werden.
Alle Unternehmen haben uns zugesichert, dass die reine Anbindehaltung ein Auslaufmodell sei und neue Zulieferbetriebe mit dieser Haltungsform nicht mehr unter Vertrag genommen würden.
Da die Anbinde- sowie die Kombinationshaltung selbst nach einer Novellierung des Tierschutzgesetzes für weitere Jahre zulässig wären, kann dies nur ein Scheinargument sein. Fakt ist, dass zahllose Tiere weiterhin angebunden im Stall stehen müssen und auf tierschutzwidrige Weise für ihre Milch ausgebeutet werden.
Helfen Sie uns, das Leid der Rinder in jeder Form der Anbindehaltung zu beenden – und fordern Sie die Unternehmen auf, ab sofort keine Milch von Rindern aus Anbindehaltung zu beziehen und laufende Verträge aus Tierschutzgründen zu kündigen.
Anbindehaltung ist tierquälerisch und tierschutzwidrig: Politik und Wirtschaft müssen handeln!
Verschiedene Gerichtsurteile und Rechtsgutachten werten die Anbindehaltung bei Rindern als tierschutzwidrig [4] und damit als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. [5]
Zahlreichen Autor:innen der juristischen Fachliteratur zufolge verstößt die Anbindehaltung gegen § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und ist regelmäßig strafbar, [6-11] da diese Haltungsform die Rinder massiv in ihren Grundbedürfnissen einschränkt und massive Leiden verursacht.
In der Vergangenheit haben wir von PETA Deutschland daher gegen zahlreicheRinderhaltungsbetriebe in verschiedenen Bundesländern, dabei vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, Strafanzeigen erstattet. Leider werden viele Strafverfahren eingestellt, da in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kein ausdrückliches Verbot geregelt ist.
Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, Anbindehaltung – in jeglicher Form – im Zuge der Tierschutzgesetz-Novelle klarstellend und endgültig zu verbieten.
Gleichzeitig ist die Milchindustrie gefordert: Solange die Politik die Tierquälerei nicht ausdrücklich und endgültig verbietet, liegt es an den Molkereien, die Milch für ihre Produkte nicht aus Betrieben zu beziehen, die Rinder in der Anbindehaltung quälen.
Fordern Sie die großen Molkereien auf, keine Milch von Betrieben mit Anbindehaltung zu beziehen!
Der Konsum von Milch- und Fleischprodukten ist unabhängig von der Haltungsform immer mit Tierleid und einem qualvollen Tod von Rindern und Kälbern verbunden.
Wenn Sie dazu beitragen möchten, dieses Leid nachhaltig zu beenden, entscheiden Sie sich bitte für eine vegane Ernährung und leckere pflanzliche Produkte als tierfreundliche Alternative zu Käse, Butter, Sahne, Eis und anderen tierischen Produkten.
Helfen Sie, das Leid der Rinder in Anbindehaltung zu beenden, indem Sie unsere Petition unterschreiben und Sie die großen Molkereien DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Hochland SE, Molkerei Gropper GmbH & Co. KG, Rücker GmbH und die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. auffordern, laufende Verträge mit Betrieben zu kündigen, die Rinder in Anbindehaltung quälen.
-
Quellen
[1] Destatis Statistisches Bundesamt: Tierhaltung: Dominierende Haltungsformen gewinnen weiter an Bedeutung (2021), https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/08/PD21_N051_41.html (eingesehen am 26.10.2021)
[2] Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2016): 10. Niedersächsisches Tierschutzsymposium 2016 in Oldenburg – ein Resümee, https://www.laves.niedersachsen.de/tiere/tierschutz/tierhaltung/10-niedersaechsisches-tierschutzsymposium-2016-141889.html ( eingesehen am 16.10.2020)
[3] Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Tagungsband, 10. Niedersächsisches Tierschutzsymposium,
https://www.laves.niedersachsen.de/download/105542/Tagungsband_10._Nds._Tierschutzsymposium.pdf (eingesehen am 16.10.2020)[4] Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Verwaltungsgericht Münster untersagt ganzjährige Anbindehaltung von Rindern (15.03.2022), https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/verwaltungsgericht-muenster-untersagt-ganzjaehrige-anbindehaltung-von-rindern/ (eingesehen am 01.12.2022)
[5] Tagesschau (03.04.2023): Gutachter fordern Reform der Milchviehhaltung, https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/milchviehhaltung-tierschutz-101.html (eingesehen am 18.04.2023)
[6] Schrott, BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg/Kudlich, 61.Edition, Stand: 01.05.2024, TierSchG § 17, Rn. 149, 121.1;
[7] Schrott, Die Nutztierhaltung und das Strafrecht, LMuR 2024, 147; Hirt, in: Hirt/ Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz 4. Auflage 2023 § 17 Rn. 100b;
[4] Hahn/Kari, Leiden Nutztiere unter ihren Haltungsbedingungen? – Zur Ermittlung von Leiden in Tierschutzstrafverfahren, NuR 2021, 599-607, https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-021-3890-7 (eingesehen am 08.11.2024)
[8] Bülte, Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine, https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondern-illegale-routine (eingesehen am 08.11.2024)
[9] Maisack, Anbindehaltung von Rindern als fortwährender Verstoß gegen das gesetzliche Gebot zur art- und bedürfnisangemessenen verhaltensgerechten Unterbringung iSv § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz, NuR 2024, 156
[10] Bülte/Felde/Maisack, Reform des Tierschutzrechts, 2022, S. 35; Bruhn/ Wollenteit/ Hoffmann, Rechtsgutachten, Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung – Dringender Reformbedarf zur Abschaffung normativer Regelungslücken, S. 18 ff, https://www.greenpeace.de/publikationen/Rechtsgutachten%20Milchkuhhaltung.pdf (eingesehen am 08.11.2024)
[11] Langner/Reinke/Seifert, Expertise for animals, Die Ketten lösen: Eine umfassende Untersuchung der Anbindehaltung von Rindern, S. 35, https://cdn.prod.website-files.com/61ae27119bb68c0e2337a792/64d9090aa3103357ba47e8aa_Expertise%20for%20Animals%20(2023).%20Die%20Ketten%20lo%CC%88sen.pdf (eingesehen am 08.11.2024)