Wir von PETA Deutschland erhalten jeden Tag unzählige Meldungen zu Tierquälereien aller Art – beispielweise bei der grausamen und unnötigen Jagd. Häufig sind auch Meldungen dabei, in denen beschrieben wird, wie Tiere qualvoll in illegal aufgestellten Tellereisen ihr Leben lassen müssen. Was Tellereisen sind und weshalb es sie eigentlich nirgends geben dürfte, lesen Sie hier.
Was ist ein Tellereisen?
Tellereisen werden durch einen Tritt ausgelöst und zählen zu den grausamsten Tötungsapparaten weltweit: Schnappt die Falle zu, graben sich die scharfkantigen Zacken tief in das Bein des Tieres (oder wie in diesem Fall in den Hals). Das Auslegen von Tellereisen ist bereits seit 1995 in der Europäischen Union verboten, der Handel hingegen ist unverständlicherweise in Deutschland immer noch erlaubt. Daher kommen die grausamen Fallen auch immer wieder zum – verbotenen – Einsatz.
Bei Tellereisen, auch bezeichnet als Schlagfalle, Fangeisen, Fußeisen oder Tellerfalle, handelt es sich um grausame Geräte, die immer wieder illegal zur Fallenjagd eingesetzt werden. Aber: Die Verwendung von Tellereisen ist in Deutschland und sogar EU-weit verboten. Tellereisen werden in der Regel aus Stahl gefertigt. Umgeben ist der Teller von zwei gezahnten Kiefern, die auf einer runden Platte montiert sind. Die Falle schnappt beim Auslösen zu, sprich, sobald sich ein Tier daraufstellt. Schlagen die Bügel zusammen, werden die gefangenen Tiere dabei entweder schwer verletzt oder qualvoll getötet. Oft wird den Tieren eine Pfote eingequetscht.
Nicht nur Wildtiere geraten in die Fallen: Auch sogenannte Haustiere wie Katzen und Hunde werden relativ häufig Opfer des illegalen Jagdinstruments. Aufgrund ihrer gefährlichen Mechanik stellen Schlagfallen auch ein erhebliches Risiko für Menschen dar. Besonders, wenn die Fallen versehentlich von Kindern ausgelöst werden.
Welche Tiere leiden unter Tellereisen?
Tellereisen wurden zu dem Zweck erfunden, Tiere durch Zuschnappen der gezahnten Kiefer am Bein zu fangen oder festzuhalten. Die Schlagfallen wurden historisch gesehen vor allem zur Jagd auf Tiere wie Füchse, Biber und Otter verwendet, um deren Fell an die Pelzindustrie zu verkaufen.
Diese Tiere werden am häufigsten durch Tellereisen verletzt:
- Füchse
- Marder
- Waschbären
- Ratten
- Vögel
- Hunde
- Katzen
Viele der genannten Tiere sterben langsam und qualvoll an Infektionen oder verhungern.
Wie funktioniert ein Tellereisen?
Die Funktionsweise von Tellereisen ist einfach, aber verheerend: Zunächst muss das Tellereisen gespannt werden. Dabei werden die beiden Bügel auseinandergezogen und der Auslösemechanismus fixiert. Tritt ein Tier auf die mit einem „Köder“ versehene Druckplatte, schnappt die Tellereisen-Falle blitzschnell zu. Die scharfkantigen Zacken graben sich tief in das Fleisch des Tieres, oft in Beine oder Hals, und verursachen immense Schmerzen.
Das Öffnen eines Tellereisens erfordert spezielle Werkzeuge und viel Kraft. Manche Menschen versuchen sogar, ein Tellereisen selber zu bauen – bitte sehen Sie davon ab, auch weil Sie sich sonst strafbar machen. Tellereisen sind in jeglicher Form illegal und extrem gefährlich für Menschen und andere Tiere.
Sind Tellereisen erlaubt?
Tellereisen gelten als besonders grausame Fangfallen. Das Auslegen von Tellereisen ist entsprechend bereits seit 1995 durch die sogenannte Tellereisenverordnung in der Europäischen Union verboten. Wer dennoch Tellereisen auslegt, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz rechnen. [1]
Obwohl für das Auslegen und Benutzen von Tellereisen ein Verbot gilt, ist der Handel mit Tellereisen und anderen Schlagfallen in Deutschland bis heute leider legal. Daher kommen die grausamen Fallen auch immer wieder zum – verbotenen – Einsatz.
Mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes, welches 2021 im Bundestag zur Abstimmung vorlag, sollte endlich auch ein Handelsverbot für Tellereisen beschlossen werden. Der Entwurf wurde jedoch in letzter Minute gekippt. In der „Ampel-Koalition“ blockierte die FDP die längst überfällige Bundesjagdgesetz-Novellierung.
Gleichzeitig sind andere Totschlagfallen wie das sogenannte Eiabzugeisen oder der Schwanenhals in Deutschland ebenfalls weiterhin erlaubt. Auch in diesen zugelassenen Fallen durchleben die Tiere oftmals einen stundenlangen schmerzhaften Todeskampf. Anders als die Jägerschaft und die Industrie behauptet, zerquetschen die Fallen häufig einzelne Gliedmaßen wie Beine, den Schwanz oder den Körper des gefangenen Tieres. Daher haben bereits die Hälfte aller Bundesländer den Einsatz der Totschlagfallen weitgehend verboten.
Auch „Lebendfallen“ sind keine tierfreundliche Alternative
Auch sogenannte Lebendfallen sind keine tierfreundlichen Alternativen zur Schlagfalle, um Ratten, Marder oder andere Tiere zu fangen. Viele Wildtiere verletzen sich bei dem Versuch zu entkommen schwer oder sterben infolge ihrer Panik an Kreislaufversagen. In Lebendfallen gefangene Tiere werden meist per Kopfschuss von Jäger:innen getötet.
Die Tellerfalle mag in der EU verboten sein, aber die zugelassenen Alternativen sind keineswegs harmlos.
Tier in Tellereisen gefunden: Was tun?
Bitte sehen Sie nicht weg! Das können Sie tun, wenn Sie leidende Tiere in Tellereisen oder anderen Fangeisen finden:
- Meldung: Wenden Sie sich umgehend an die örtliche Polizei- oder Feuerwehrstation.
- Erstversorgung: Am besten eine Wildtierauffangstation oder eine tiermedizinische Praxis zu Rate ziehen und den Anweisungen folgen. Ort großräumig absperren, damit das Tier nicht noch mehr in Panik gerät. Das Tier, wenn möglich, aus akuten Gefahrensituationen befreien. Da bei panischen Wildtieren auch für die Retter:innen Verletzungsgefahr besteht, halten Sie im Zweifel Abstand und warten Sie auf professionelle Hilfe.
- Beweise sichern: Fotos und Videos sind enorm wichtig, um die illegale Tierquälerei mit einem Tellereisen entsprechend ahnden zu können.
- Whistleblower-Formular ausfüllen: Wir prüfen jede eingehende Meldung und leiten gegebenenfalls juristische Schritte ein.
Jetzt helfen: Grausame Totschlagfallen verbieten
Unterstützen Sie unsere Petition und fordern Sie ein Verbot der Jagd mit sogenannten Totschlagfallen. In acht Bundesländern ist diese grausame Praxis noch immer erlaubt. Setzen Sie ein Zeichen gegen Totschlagfallen und helfen Sie dabei, den Tierschutz zu stärken.
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Quellen:
[1] Bundesamt für Justiz: Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV), https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BJNR025810005.html (eingesehen am 26.02.2021)