Kupieren bei Hunden: Tierquälerei & Leid aus optischen Gründen

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Wir Menschen können selbst entscheiden, ob wir kosmetische Eingriffe durchführen lassen möchten oder nicht. Hunde hingegen haben diese Freiheit nicht, denn der Mensch zwingt ihnen aufgrund ästhetischer Idealvorstellungen Entscheidungen auf, die häufig mit großem Leid verbunden sind – so auch beim Kupieren von Rute und Ohren.

Erfahren Sie hier mehr zur grausamen Praxis des Kupierens und welches Leid das Verstümmeln von Körperteilen den Tieren zufügt.

Inhaltsverzeichnis

Kupieren verursacht Schmerzen und lebenslanges Leid

Das Kupieren der Rute, also der Verlängerung der Wirbelsäule, wird meist schon wenige Tage nach der Geburt des Hundes durchgeführt.

  • Kupierte Rute: Auch wenn das Abschneiden der Rute unter Narkose erfolgt, hat der Hund nach dem Eingriff, bei dem Wirbel entfernt werden, Schmerzen.
  • Kupierte Ohren: Die Beschneidung der Ohren erfolgt meist im Alter von 8 bis 12 Wochen. Der Eingriff gestaltet sich oft langwierig und kann in dieser Entwicklungsphase einen starken psychologischen Einfluss auf den heranwachsenden Hund haben. Hinzu kommen starke Schmerzen, wenn die Ohren nach dem Eingriff aufgestellt werden, bis sie schließlich von alleine aufgerichtet bleiben.

Wer seinen tierischen Mitbewohner liebt und respektiert, fügt ihm nicht absichtlich Schmerzen und Leid zu. Eingriffe, bei denen Körperteile aus ästhetischen Gründen entfernt werden, sind überflüssig und mit Tierleid verbunden.

Hunde brauchen ihre Rute und Ohren für

Hund mit kupierten Ohren
Vor allem Dobermänner, Rottweiler oder Boxer werden aus ästhetische Gründen an Rute und Ohren kupiert.

Ist das Kupieren in Deutschland erlaubt?

Das Kupieren, also das Amputieren von Körperteilen, ist in Deutschland nach § 6 Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten und nur in Einzelfällen zulässig. Amputationen können aufgrund medizinischer Indikationen wie Tumoren oder Schwanzabrissen selbstverständlich notwendig sein und dürfen dann auch von Tierärzt:innen durchgeführt werden.

Eine Ausnahme stellt das Kupieren bei sogenannten Jagdhunden dar. Obwohl das Kupieren der Rute laut Tierschutzgesetz hierzulande verboten ist, gibt es Ausnahmen für Hunde, die in der Jagd eingesetzt werden. Eine kupierte Rute soll hierbei das Verletzungsrisiko an der Rute minimieren, allerdings gibt es keine Studien, die diese Annahme belegen. Der Trend geht glücklicherweise auch unter Jäger:innen immer mehr zu Hunden ohne kupierte Rute. [1]

Sind kupierte Hunde in Deutschland erlaubt?

Trotz des grundsätzlichen Verbots sieht man deutschlandweit noch immer Dobermänner, American Staffordshire, Boxer und Co. mit kupierten Ohren oder Schwänzen, denn der Verkauf und die Haltung kupierter Hunde sind in Deutschland legal.

Einige Züchter:innen umgehen das Kupierverbot, indem sie die Tiere ins nahegelegene Ausland transportieren, dort Ohren und Ruten amputieren lassen, und die Tiere dann wieder völlig legal nach Deutschland bringen. Andere Züchter:innen wiederum lassen ihre Tiere illegal in Deutschland kupieren.

Hund mit kupierten Ohren
In Deutschland werden Hunde illegal kupiert oder im Ausland gekauft, wo die Amputationen erlaubt sind.

Wo ist Kupieren verboten?

Die grausamen Eingriffe sind bereits in mehreren europäischen Ländern verboten – darunter Bulgarien, Dänemark, Finnland, Italien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, Österreich, Schweden und Slowenien. [2]

Einige Länder, wie die Schweiz, in der das Kupieren seit 1997 verboten ist, haben sogar ein Importverbot für kupierte Hunde (mit Ausnahmen) erlassen – Deutschland leider noch nicht. Dabei handelt es sich allerdings um eine notwendige Maßnahme, um die Hunde langfristig vor derartigen Eingriffen zu schützen.

Warum ist das Kupieren verboten?

Das Kupieren von Ohren und Rute bei Hunden aus rein ästhetischen Gründen ist in Deutschland laut Tierschutzgesetz § 6 verboten: Es ist strafbar, Körperteile eines Lebewesens teilweise oder vollständig zu entnehmen.

Der Eingriff ist mit großen Schmerzen, Schäden und gesundheitlichen Einschränkungen für die Tiere verbunden, was bereits § 1 des Tierschutzgesetzes unter Strafe stellt, denn der Mensch ist für den Schutz von Leben und Wohlbefinden anderer Tiere verantwortlich. Laut Tierschutzgesetz § 17 macht sich strafbar, wer „einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Das Kupieren ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Ein Hund sollte als Gefährte und Freund angesehen und seines Charakters wegen geliebt werden, nicht jedoch aufgrund seines Aussehens als Statussymbol missbraucht werden. Vor allem kupierte Hunde werden häufig Opfer von Misshandlungen und können kein artgerechtes Leben führen.

  • Sollten Halter:innen in Ihrem persönlichen Umfeld über den Eingriff des Kupierens nachdenken, geben Sie ihnen bitte alle wichtigen Informationen und machen Sie deutlich, wie grausam dieser Eingriff wirklich ist.
  • Deutsche Hundehalter:innen, die illegale Kupierungen im Ausland veranlassen, verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und können belangt werden – sofern sie überführt werden.
  • Werden auf Ausstellungen Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten gesichtet, ist sofort Anzeige zu erstatten. Das Ausstellen von kupierten Hunden ist untersagt – egal, ob die Ohren legal oder illegal im Ausland kupiert wurden.