Leid und Grauen in Friesoythe

Teilen:

UPDATE NOVEMBER 2015

November Die von PETA ermittelten Vorwürfe der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden in einem umfangreichen Gutachten des LAVES aus Juni 2013 bestätigt. Das Verfahren wurde im November 2015 vom Amtsgericht Cloppenburg gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro eingestellt (Az.: NZS 240 Js 53825/12).

Die Niedersächsische Justiz hält diese Tierquälerei nicht für strafbar: Am 26.9.2012 erstattete PETA Deutschland e.V. Strafanzeige u.a. gegen Theo G. jun./Friesoythe. Grundlage: Eindeutige Videoaufnahmen der PETA-Ermittlerinnen, die völlig legal zustanden gekommen sind. Mit Datum v. 5.6.2013 bestätigte das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die strafrechtliche Relevanz dieser Methode („Allgemein übliches Fehlverhalten in einer Branche schützt den Täter dabei nicht. (…) Durch das Einbringen der sich bewegenden Puten in die Kadavergrube nimmt die durchführende Person billigend in Kauf, dass auch lebende, wahrnehmungsfähige Tiere in die Kadavergrube gelangen und dort qualvoll verenden. (…) Sollte diese Maßnahme dem Ziel dienen, den Tod der Pute festzustellen, so wäre dieses Vorgehen völlig unsachgemäß.“). Der Täter gab bereits am 22.11.2012 zu, dass die Aufnahmen authentisch seien. Am 10.6.2013 machte die damals zuständige Oberstaatsanwältin aktenkundig, dass Anklage vor dem Strafrichter erhoben werden soll. Erst am Freitag, den 13.11.2015, mithin über 3 Jahre nach Anzeigenerstattung durch PETA und über 2 Jahre nach dem eindeutigen Offizialgutachten des LAVES, kam es überhaupt zur Verhandlung im Amtsgericht Cloppenburg, die mit einem Deal zwischen Strafrichter Udo Mathebel, Staatsanwalt Bernhard Lucks und dem Täter bzw. seiner Verteidigung endete: Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat über Jahre Informationen zum Verfahrensstand verweigert, ebenso die Akteneinsicht – bis heute. Obwohl davon auszugehen gewesen ist, dass diese Tierquälereien dort systematisch stattfanden, wurde der Täter (neben seinem Vater) straffrei gestellt. Die Niedersächsische Justiz und ihre Rechtsbeugungen im November 2015.

Friesoythe im September 2012

an einem Putenmastbetrieb, in dem ca. 30.000 Tiere gehalten werden, machen die PETA-Ermittler einen grausigen Fund: eine mit Blut und Federn verklebte Zange. Daneben liegen zahlreiche tote Puten. Um das hier vermutete Grauen dokumentieren zu können, beobachten die Aktivisten die Putenmastanlage über mehrere Wochen.

Schon im Inneren der vier Hallen finden sie kranke und tote Puten zwischen den lebenden. Die Tiere leiden unter der Enge, dem Dreck, an Krankheiten und unter ihrer krankhaften Überzüchtung. Die Puten wachsen so schnell, dass sie sich kaum auf den Beinen halten können. Die Puten in der Endmastphase sind dicht an dicht gedrängt in der stinkenden Halle. Die meisten können schon nicht mehr laufen und haben Fußballenentzündungen, die sehr schmerzhaft sind. Viele überleben diese grausamen Haltungsbedingungen nicht einmal, bis sie zum Schlachthof gekarrt werden.
Außerdem finden die Ermittler volle und halbverbrannte Antibiotika-Packungen auf dem Gelände.

 

 

Illegale und grausame Putentötungen © PETA

Illegale Putentötungen

Vom Feld aus beobachten die PETA-Ermittler wenig später, wie vermutlich der Sohn des Putenmästers einige Tiere ohne Narkose auf grausame Weise tötet. Mit einer Tötungs-Zange greift er die Tiere am Hals und schleudert die vor Schmerz und Angst tretenden Puten in seine Radladerschaufel. Anschließend wirft er die zum Teil noch lebenden Puten einfach in den Kadavercontainer, wo sie zwischen ihren toten Leidensgenossen langsam und qualvoll verenden. Das Tierschutzgesetz schreibt eine Betäubung vor, bevor ein Tier getötet wird, um Schmerzen zu verringern. Auf dem Hof in Friesoythe finden illegale Aktivitäten statt, die eindeutig gegen die sowieso unzureichenden Tierschutzgesetze verstoßen.

Übliche Zustände: tote Tiere in Mastanlage © PETA

Die üblichen Verdächtigen der Geflügelindustrie

Unterlagen des Betriebs dokumentieren, wohin das Putenfleisch verkauft wird und wer das Futter liefert. Die Putenerzeugergemeinschaft Ahlhorn, die ihre Produkte unter den Marken Bergmann und Wiesenhof vermarktet, sowie gs agri und MEGA Tierernährung sind die Firmen, in deren Namen die Tiere hier leiden. Interessant zu wissen ist auch, dass der Unternehmer, dessen Tiere in dem Video getötet werden, laut Handelsregister einer der größten Anteilseigner der Putenerzeugergemeinschaft Ahlhorn GmbH ist. Der wohl größte Anteilseigner ist die Mastputenbrüterei Ahlhorn, die zum Grotelüschen-Konsortium gehört. Astrid Grotelüschen (CDU), infolge auch tierquälerischer Umtriebe in den Putenerzeugergemeinschaften Ahlhorn und Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010 zurückgetretene niedersächsische Landwirtschaftsministerin („Die Puten-Queeen“), ist aktuell wiederum als Kandidatin für den Bundestag nominiert worden.

Wie PETA-Aufnahmen immer wieder zeigen, werden die Rechte der Tiere auch beim Abtransport zum Schlachthof wortwörtlich mit Füßen getreten. Die noch lebenden Puten werden brutal zusammengetrieben und auf die Todeslaster geworfen. Diese bringen sie zunächst nach Garrel, wo sie wohl nur standortnah verwogen werden. Geschlachtet werden die Puten dann später in der Geflügelschlachterei Dartsch in Cloppenburg. Vermarktet werden diese gequälten Puten dann über die Firma Bergmann/Holdorf.
 

Helfen Sie den Tieren!

Die Fleischproduktion geht immer zu Lasten der Tiere, dabei ist es ganz einfach, sich beim Einkauf für pflanzliche Speisen zu entscheiden. Tun Sie sich und den Tieren etwas Gutes und werden Sie vegan! Nehmen Sie kostenlos am Vegan-Probeabo teil und entdecken Sie die Vorzüge der rein pflanzlichen Ernährung.

Mit einer Spende können Sie unser Rechercheteam unterstützen und dabei helfen, die Öffentlichkeit über das Leiden der Tiere in Mastanlagen aufzuklären. Weitere Informationen zu unseren Recherchen finden Sie auf PETA.de.