Gelatine ist in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Kosmetika enthalten – oftmals muss sie nicht mal gekennzeichnet werden, obwohl sie Teil des Herstellungsprozesses ist. [1] Vielen Menschen ist nicht bewusst, wie weit verbreitet der Einsatz von Gelatine wirklich ist und welches Tierleid dahintersteckt. Hier erfahren Sie, worin Gelatine enthalten ist und welche tierfreundlichen Alternativen es gibt.
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Ist Gelatine immer tierisch?
Ja, denn Gelatine wird aus sogenannten Schlachtnebenprodukten und damit aus Körperteilen von Tieren hergestellt. Es gibt jedoch viele vegane Alternativen zu Gelatine wie Agar-Agar, Johannisbrotkernmehl oder Guarkernmehl.
Was ist in Gelatine drin?
Geschätzte 80 Prozent der in Europa produzierten Speisegelatine stammen aus der Haut von Schweinen. 10 Prozent aus der Haut von Kühen und 10 Prozent aus den Knochen von Schweinen und Kühen sowie aus Fischen. [2] Gelatine stammt somit immer von schmerzempfindenden Individuen, die teils bei vollem Bewusstsein getötet werden.
Wie wird Gelatine gemacht?
Gelatine wird aus sogenannten kollagenhaltigen Schlachtnebenprodukten hergestellt. Sie entsteht durch das Auskochen von Häuten, Knochen und Bindegewebe wie Sehnen, Knorpeln und Bändern in Wasser.
Die Tiere, die im Schlachthaus unter anderem für Gelatine getötet werden, stammen aus der industriellen Tierhaltung oder aus riesigen Aquafarmen, wo sie ihr ganzes Leben meist auf engstem Raum verbringen müssen – oft in ihren eigenen Exkrementen. Sie leiden enorm unter der Enge und dem Stress durch meist zu viele Artgenossen. Unter anderem durch die vielerorts mangelnde Hygiene sind die Tiere anfällig für Krankheiten und erhalten teils routinemäßig Antibiotika. In der industriellen Tierhaltung können Rinder, Schweine und Fische niemals ihren natürlichen Bedürfnissen nachgehen. Sie können ihre Kinder nicht großziehen, sich nicht frei in ihrer natürlichen Umgebung bewegen oder sich artgerecht ernähren. Nach einem kurzen und leidvollen Leben werden sie im Schlachthof getötet, wobei es häufig zu Fehlbetäubungen kommt.
Worin ist Gelatine enthalten?
Gelatine wird in verschiedenen Bereichen verwendet. Am gebräuchlichsten und bekanntesten ist die Speisegelatine. Doch es gibt auch sogenannte pharmazeutische, fotografische und technische Gelatine.
Speisegelatine wird in erster Linie zum Gelieren von Lebensmitteln verwendet, aber auch, um Volumen oder eine bestimmte Textur zu erzeugen. Gelatine findet sich so z.B. in Lebensmitteln wie:
- Kaubonbons
- Frucht- und Weingummis (Gummibärchen)
- Lakritze
- Schokoküssen
- Marshmallows
- Tortenguss und -cremes
- Joghurt
- Frischkäsezubereitungen
- Fettreduzierten Milchprodukten
- Wackelpudding und Götterspeise
- Zuckerreduzierten Müsliriegeln
Daneben wird Gelatine im Lebensmittelbreich als sogenannter Hilfsstoff eingesetzt und wird bei der Herstellung einiger Getränke verwendet, darunter:
- Wein
- Softdrinks
- Ausländisches Bier
Gelatine wird in diesen Fällen z.B. zur Klärung (Entfernen von Trübstoffen) oder Lösung von fettlöslichen Substanzen benutzt. [3,4] Hilfsstoffe müssen leider nicht auf der Zutatenliste angegeben werden, solange sie nicht als Allergen gekennzeichnet werden müssen. [5]
Zudem wird Gelatine häufig bei Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln für die Herstellung von Kapseln oder Überzugsmitteln eingesetzt. Auch zur Beschichtung von Filmrollen oder für Streichholzköpfe wird Gelatine benutzt.
Was kann ich als Ersatz für Gelatine nehmen?
Gelatine wird in den meisten Lebensmitteln als Gelier- und Bindemittel eingesetzt. Gelatine stabilisiert, verdickt und täuscht z.B. ein volleres Mundgefühl bei fettreduzierten Produkten vor. Es gibt jedoch viele Stoffe, die die gleichen Aufgaben in Lebensmitteln übernehmen können und vegan sind. Es ist also ohne weiteres möglich, dass wir unser Lieblingsessen genießen, ohne Tieren bewusst zu schaden.
Wer gerne kocht und bäckt, kann Gelatine ganz einfach durch vegane Alternativen wie beispielsweise Agar-Agar (ein Produkt aus Algen), Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl, Stärke oder Puddingpulver ersetzen.
Beim Kauf von Süßigkeiten werfen Sie einen Blick auf die Zutatenliste oder achten Sie auf das Vegan-Label. Es gibt eine Vielzahl von Gummibärchen, Kaubonbons und anderen Lebensmitteln, die keine Gelatine enthalten.
Da Gelatine bei Getränken nicht deklariert werden muss, kaufen Sie nur als vegan gekennzeichnete Getränke oder suchen Sie in PETAs Einkaufsguide nach veganen Produkten. Bei Produkten, die weder im Einkaufsguide gelistet sind noch über ein unabhängiges Label verfügen, hilft nur die direkte Nachfrage beim Hersteller.
Auch beim Kauf von pflegenden oder dekorativen Kosmetikprodukten lohnt sich der Blick aufs Etikett, um versteckte tierische Inhaltsstoffe wie Gelatine aufzuspüren. PETAs Tierversuchsfrei-Website bietet zudem einen guten Überblick über tierversuchsfreie und zum Teil komplett vegane Kosmetikfirmen.
Helfen Sie Tieren, indem Sie vegan werden
Nicht nur für Gelatine leiden Millionen Lebewesen – auch für Fleisch, Milch, Eier, Fischfleisch und alle weiteren tierischen Produkte werden Tiere auf der ganzen Welt gezüchtet, eingesperrt, gequält und getötet. Tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dieses Tierleid zu verhindern und entscheiden Sie sich für eine vegane Lebensweise. Wir helfen Ihnen mit unserem kostenlosen Veganstart-Programm beim Einstieg und versorgen Sie per Mail oder App mit Tipps und leckeren veganen Rezepten. So leicht war der Umstieg auf vegan noch nie!
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Quellen
[1] Weigt, Stefan (2014): Verbraucherschutz – Die Tricks der Industrie. UGB-Forum 2/14, S. 58-60, https://www.ugb.de/lebensmittel-im-test/verbrauchertaeuschung/, (eingesehen am 09.12.2021)
[2] GME – Gelatine Manufacturers of Europe: Questions and answers about the gelatine industry, What is edible gelatine made of?, https://www.gelatine.org/en/service/faq.html, (eingesehen am 09.12.2021)
[3] Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827), https://www.gesetze-im-internet.de/weinv_1995/index.html, (eingesehen am 09.12.2021)
[4] Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016), https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/index.html, (eingesehen am 09.12.2021)
[5] Verbraucherzentrale (12.07.2021): Lebensmittel-Kennzeichnung: Was muss drauf stehen?, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/lebensmittelkennzeichnung-was-muss-drauf-stehen-5430, (eingesehen am 09.12.2021)