2013 haben wir von PETA Deutschland damit begonnen, Unfälle mit Tiertransportern aufzugreifen und Strafanzeigen zu erstatten, wenn dabei Tiere gestorben sind.
Die Intention hinter diesen Anzeigen
Eines ist klar: Schonende Tiertransporte gibt es nicht. Wenn es zu Unfällen mit Transportern kommt, sterben Schweine, Rinder oder Hühner qualvoll und langsam. Ihre Körperteile werden eingequetscht oder brechen. Die empfindsamen Tiere geraten in Panik, erleiden Kreislaufzusammenbrüche oder Herzinfarkte.
Tiertransporte werden ausschließlich unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien durchgeführt. Es wird kreuz und quer durch Deutschland oder Europa gefahren, nur um den kostengünstigsten Schlachtbetrieb zu erreichen. Dumpinglöhne in deutschen Schlachthöfen verstärken den Sog von Tiertransporten nach Deutschland.
Häufig kippen die Transporter um, weil die Fahrer zu schnell in Kurven fahren, in Sekundenschlaf verfallen oder die Transporter mit zu vielen Tieren überladen werden. Dieses unsägliche Verhalten, das zum Tod von hunderten oder gar tausenden Tieren führen kann, muss strafrechtlich verfolgt werden. Denn Tiere sollen endlich als das wahrgenommen werden, was sie sind: fühlende Lebewesen.
Erhebliche Mängel bei vielen Transporten
Bei einer Kontrolle von Tiertransportern durch Behörden in der Massentierhaltungsregion Oldenburg/Diepholz wurden 72 % der Transporte beanstandet. [1] Häufigste Mängel: unzureichende Sachkunde bei den Fahrern, viel zu lange Zeiten ohne Wasserversorgung, Überladung, Unterschreitung der Mindeststellflächen.
Wir gehen daher von systematischen, vorsätzlichen Verstößen gegen die ohnehin laschen Auflagen in der Tierschutztransportverordnung aus. [2] Für die Tiere bedeutet dies eine erhöhte Unfallgefahr und ein größeres Risiko, zusätzliche Schmerzen wie Knochenbrüche und Quetschungen zu erleiden sowie einen langsamen Tod zu sterben. Hier herrscht bedingter Vorsatz!
Beispiele für tödliche Vorfälle mit Tiertransportern
„Lenkzeitüberschreitung von ca. 4 Stunden“ stellte die Staatsanwaltschaft Kassel bei einem Fahrer fest, der einen Unfall verursachte, bei dem ein Großteil der 5.000 Hühner ums Leben kam. [3]
Die „Überladung des Viehtransporters“ war neben einem Lenkfehler Ursache für einen weiteren Unfall, bei dem 27 Schweine qualvoll starben – eine Ordnungswidrigkeit, die mit 300 Euro Bußgeld geahndet wurde. [4] Bei Überladungen ist die Statik eines LKWs gestört. Zusammen mit Unaufmerksamkeiten, wie etwa dem Übersehen eines Grabens, kommt es schnell zu einem Unfall. Diesen bezahlen – außer dem von den Versicherungen abgedeckten monetären Schaden – fast nur die Tiere mit schwersten Verletzungen, Schäden, Leid und ihrem Tod.
Eine Geldbuße von 1.000 Euro mussten Verantwortliche eines Tiertransports zahlen, bei dem 55 Ferkel ums Leben kamen, weil bei heißem Wetter nicht genügend Kühlung und Wasser zur Verfügung standen. [5]
Und die Staatsanwaltschaft Trier spricht bei einem Transportunfall, bei dem 20 Kälber schwer verletzt und notgetötet werden mussten, von „bewusst fahrlässig“ – also keiner Straftat, sondern einer Ordnungswidrigkeit. [6]
Im September 2018 erstatteten wir Strafanzeige gegen einen Tiertransporteur, der wegen überhöhter Geschwindigkeit verunfallte. Infolgedessen starben 24 von 90 transportierten Schweinen beziehungsweise mussten notgetötet werden. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen à 50 Euro beim Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale, der nun durch Einspruchrücknahme rechtskräftig wurde. Der Tiertransporteur musste 4.500 Euro Geldstrafe zahlen. [7]
PETA fordert härtere Strafen für Tiertransportunternehmen
Die teils extremen Mängel sowie die besonderen Fahrlässigkeiten und Sorglosigkeiten bei Tiertransporten sollten zukünftig als bedingter Vorsatz gewertet und somit auch als Straftaten verfolgt werden. Mit den Strafanzeigen wollen wir von PETA Deutschland dem Problem entgegenwirken, dass Fahrer von Tiertransportern bislang nur mit Ordnungswidrigkeiten bestraft werden, was ein kalkulierbares Risiko für die Transportunternehmen darstellt. Das Transportgewerbe für Tiere handelt jedoch vielfach nicht „bewusst fahrlässig“, sondern bedingt vorsätzlich, in jedem Fall grob fahrlässig.
Was Sie für die Tiere tun können
Helfen Sie mit, das Leid der Tiere zu beenden. Noch immer werden fühlende Lebewesen wie Rinder, Schweine und Hühner sowohl innerhalb des Landes, als auch international per Langstreckentransporte in Mastfabriken oder Schlachthäuser transportiert. Dabei leiden die Tiere immens: Es fehlt meist an Wasser, Nahrung und an Platz. Die Tiere leiden unter Todesangst und oftmals unter enormen Schmerzen. Helfen Sie mit Langstreckentransporter für Tiere in Deutschland und der EU endgültig zu beenden und unterzeichnen Sie noch heute unsere Petition!
-
Quellen
[1] Kreiszeitung (07.11.2014): Kontrolle von Lebendtiertransporten: Beanstandungsquote bei 72 Prozent, https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/tiertransporte-schweine-huehner-bullen-oldenburg-diepholz-kontrolliert-verterinaere-4418232.html, (eingesehen am 13.01.2021)
[2] Bundesamt für Justiz: Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates, http://www.gesetze-im-internet.de/tierschtrv_2009/index.html, (eingesehen am 13.01.2021)
[3] Staatsanwaltschaft Kassel, Az.: 1616 Js 1305/15
[4] Staatsanwaltschaft Oldenburg, Az.: NZS 1102 Js 66767/14
[5] Staatsanwaltschaft Schwerin, Az.: 132 Js 21398/13
[6] Staatsanwaltschaft Trier, Az.: 8044 Js 66/15
[7] Staatsanwaltschaft Schweinfurt, Az.: 3 Cs 7 Js 12781/18