Unfassbar: Bundesrat legalisiert tierquälerische Kastenstände von Sauen für weitere 15 Jahre

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Am 3. Juli 2020 hat der Bundesrat einigen Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugestimmt. Viel diskutiert war die Regelung zur Haltung von Sauen in Kastenständen. Wäre es nach Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) gegangen, sollte der Teil der Verordnung, der vorschreibt, dass Sauen in Kastenständen zumindest die Möglichkeit haben sollen, ihre Gliedmaßen sowie ihren Kopf in der Liegeposition ungehindert auszustrecken, schlichtweg gestrichen werden. Jedoch wurde von einigen Bundesländern ein Kompromisspapier entworfen, das im Wesentlichen nun im Bundesrat eine Mehrheit erlangt hat.

Gemeinsam mit anderen Organisationen hatten wir von PETA im Vorfeld diesen offenen Brief an Frau Klöckner mitunterzeichnet, der klarstellt, mit welchem Leid die geplante tierschutzrechtswidrige und verfassungswidrige Änderung verbunden ist.

Wir prüfen zudem eine Strafanzeigenkampagne gegen Sauenhaltungsbetriebe mit Kastenständen.

https://youtu.be/F-em_ydQfo0

Ein Kompromisspapier, das Tierquälerei legalisiert

Die Entscheidung beinhaltet zwar unter anderem, dass der Passus erhalten bleibt, der gewährleisten soll, dass Sauen ihre Gliedmaßen austrecken können. Jedoch müssen hierbei nur bauliche Hindernisse berücksichtigt werden. Eine Sau im Nachbarkastenstand wird explizit als Hindernis AUSGENOMMEN.

Tage- oder sogar wochenlang können die Sauen nicht einmal ihre Gliedmaßen ausstrecken.

Zudem bedeutet die Entscheidung des Bundesrates keineswegs, dass Sauenhalter zu enge Kastenstände sofort umbauen müssen, denn es wurde eine Übergangsfrist von bis zu 10 Jahren im sogenannten Deckzentrum und sogar bis zu 15 Jahren im sogenannten Abferkelbereich gewährleistet. Und auch danach dürfen die intelligenten Tiere weiterhin – wenn auch deutlich kürzer – in Metallkäfige eingesperrt werden, in denen die Sauen keine ihrer arttypischen Bedürfnisse ausleben können. Zudem: Wer soll kontrollieren, ob die Sauen tatsächlich nur für die künstliche Besamung im Deckzentrum und fünf Tage um die Geburt, also im sogenannten Abferkelbereich, eingesperrt werden? Schon heute ist klar, dass landwirtschaftliche Betriebe zu selten und oftmals nachlässig kontrolliert werden.

Mehrere Gerichte haben in der Vergangenheit geurteilt, dass die flächendeckend eingesetzten und zu engen Kastenstände nicht der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entsprechen und somit umgebaut werden müssen. Dennoch wurde die tierquälerische Haltung über nahezu 3 Jahrzehnte geduldet – und jetzt für bis zu 15 Jahre legalisiert. Mit der aktuellen Überarbeitung der Richtlinien wurde einmal mehr die Chance versäumt, Kastenstände komplett abzuschaffen. Die Industrie hatte Jahrzehnte Zeit, die Sauenhaltung an die bestehenden Gesetze anzupassen. Sie hätte diese Zeit dazu nutzen müssen, die komplette Abschaffung der Kastenstände in die Wege zu leiten, statt weiterhin über wenige Zentimeter mehr Platz und kürzere Übergangsfristen zu diskutieren. Hier wurde abermals Tierquälerei aus Profitgründen legalisiert

Hintergrund

Sauen in der Zucht wurden bisher einen großen Teil ihres Lebens in engen Kastenständen fixiert – und zwar in den Wochen um die künstliche Besamung herum, kurz vor der Geburt und während der etwa dreiwöchigen Säugezeit der Ferkel. Diese Metallkäfige, in denen sich die Muttertiere nicht einmal umdrehen können, sind für die intelligenten Sauen eine Qual in vielerlei Hinsicht. Zum einen verkümmert ihre Muskulatur durch mangelnde Bewegung und es können schmerzhafte entzündliche Liegeschwielen entstehen. Zum anderen leiden die neugierigen Schweine an der permanenten Trostlosigkeit und entwickeln zum Teil Verhaltensstörungen.

Dass diese Gefängnisse aus Metall in einem Land wie Deutschland, das den Tierschutz – zumindest in der Theorie – als Staatsziel im Grundgesetz verankert hat, überhaupt noch erlaubt sind, ist ein Skandal.

Zu kurze Kastenstände führen nicht selten zu schmerzhaften Druckstellen und entzündlichen Verletzungen.

Insgesamt drei Gerichtsinstanzen haben bereits geurteilt, dass sich Sauen im Kastenstand hinlegen und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können müssen, jederzeit und ungehindert. Die gesetzliche Regelung ist so eindeutig, dass das Verwaltungsgericht Magdeburg, das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt und das Bundesverwaltungsgericht dies in den Jahren 2014 bis 2016 ausdrücklich feststellten. Das Bundesverwaltungsgericht wies abschließend nachdrücklich darauf hin, dass die Sauen seit Inkrafttreten der Verordnung danach hätten gehalten werden müssen – ohne Übergangsfristen!
In der bisherigen Version besagte die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (1) in Abschnitt 5 §24 (4):

  1. die Schweine sich nicht verletzen können und
  2. jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann.

Die Bundesregierung, zusammen mit Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), wollte den Teil der Verordnung, der vorschreibt, dass Sauen in Kastenständen wenigstens die Möglichkeit haben sollen, ihre Gliedmaßen sowie ihren Kopf in der Liegeposition auszustrecken, schlichtweg streichen.

Das ging unter anderem aus einer Kleinen Anfrage (2) von Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Sauen leiden in der Zucht

Wir und andere Organisationen konnten wiederholt aufzeigen, dass Sauen in Kastenständen offene Wunden, Entzündungen und andere schmerzhafte Verletzungen davontragen. Durch die Zucht auf immer mehr Ferkel und mehr Fleischansatz werden die Tiere größer und breiter, doch die starren Kastenstände „wachsen“ nicht mit. In bestehenden Betrieben wäre es für die Landwirte unrentabel, die vorhandenen Kastenstände alle paar Jahre an die wachsende Größe der Sauen anzupassen. Außerdem können in einem Stall mehr Sauen untergebracht werden, je enger die Stände bemessen sind. Und was hat die aktuelle Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner samt Bundesregierung versucht? Anstatt dafür zu sorgen, dass wenigstens bestehende Gesetze und entsprechende rechtskräftige Gerichtsurteile eingehalten werden, sollte das wirtschaftliche Interesse der Landwirte höher bemessen und Tierquälerei ein weiteres Mal legalisiert werden.

Deshalb ist jede und jeder von uns gefragt. Unsere Nachfrage – also unser Einkauf im Supermarkt – entscheidet über das Angebot und damit über den Umgang mit sensiblen und intelligenten Lebewesen. Wählen wir pflanzliche Alternativen, dann tragen wir dazu bei, das Leid der Tiere zu beenden: www.veganstart.de

  • Quellen

    [1] Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: „Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung“, abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/ (zuletzt abgerufen am 15.05.2019)
    [2] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8145 – Zukunft der Sauenhaltung, 23.3.2019. abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/086/1908685.pdf (zuletzt abgerufen am 15.05.2019)