Bundesregierung will Filmaufnahmen in Ställen verhindern. Das sagen Jura-Professoren dazu.

Teilen:

Allabendlich sind auf den TV-Bildschirmen erschütternde Aufnahmen der Missstände in der deutschen Agrarindustrie zu sehen. Nun raten Sie mal, wie unsere Bundesregierung solche schlimmen Bilder künftig verhindern will.

Anstatt mehr Tierschutz zu beschließen, haben CDU/CSU und die SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Tierschützer, die in den Ställen Tierquälerei aufdecken, künftig hart bestraft werden sollen:

„Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden.“

Jura-Professoren haben eine klare Meinung dazu

Der Regensburger Jura-Professor Dr. Henning Ernst Müller betont in einer aktuellen Veröffentlichung:

Eine solche Strafrechtsnorm widerspräche dem Interesse der Wählermehrheit und auch der Verbraucher. Einerseits mehr Tierschutz zu versprechen, andererseits aber strafrechtlich eine Sondernorm gegen diejenigen zu schaffen, die Tierschutzverstöße öffentlich machen wollen – das passt nicht zusammen. […] Am meisten besorgt mich der zu befürchtende Akzeptanzverlust des Strafrechts, sollten künftig regelmäßig auf intransparentem Lobbyisten-Weg Partikularinteressen in strafrechtliche Form gegossen werden.“ Professor Dr. Müller sieht die Pläne der Bundesregierung als Triumpf der Agrarlobby.

Professor Dr. Jens Bülte, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim, schreibt in einer Fachzeitschrift dazu:

[…] Strafgerichte lassen nur einen sehr engen Korridor für die Rechtfertigung; nur für extreme Fälle, in denen Behörden und Staatsanwaltschaften vor der Erfüllung ihrer Aufgaben kapitulieren und wegsehen. Warum also diese Ankündigung einer »effektiven Ahndung«? Sollen auch Menschen bestraft werden, die im Interesse des Tierschutzes als Verfassungsgut und in echter Gewissensnot handeln, um elementares Versagen des Staates und systematische Rechtsverstöße der Agrarwirtschaft aufzudecken? Wenn das die Absicht ist, wird jedes Bekenntnis zum Tierschutz im Koalitionsvertrag zur Makulatur.“

Professor Dr. Achim Spiller, Inhaber der Professur für „Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte“ am Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung an der Universität Göttingen sagte im Mai 2018 in einem Interview mit der NOZ, dass sich die Stimmung infolge eines solchen Gesetzes gegen die Landwirtschaft drehen könnte. Dies würden Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen. Ferner betont er:

Aus Sicht der Bevölkerung wirkte es so, als hätten die Tierhalter etwas zu verbergen.“ Seine Untersuchungen bestätigen zudem: „Es gibt ein großes Transparenzdefizit: Der überwiegende Teil der Bevölkerung stellt sich Tierhaltung anders vor, als sie tatsächlich stattfindet.“ Sein Fazit: „Die Auseinandersetzung um die Tierhaltung wird weitergehen. Wir müssen darüber reden, wie die Tierhaltung der Zukunft aussehen soll.“ 

Abgesehen davon …

… handelt es sich – anders als die Politiker der Agrarlobby wider besseres Wissen behaupten – hierbei nicht um „Einbrüche“, sondern um Hausfriedensbruch. Diesbezüglich hat das OLG Naumburg im Februar 2018 höchstinstanzlich entschieden, dass die Begehung eines tatbestandlichen Hausfriedensbruchs in Form des „Stallfriedensbruchs“ gerechtfertigt und damit straflos ist, wenn von Stallfrieden keine Rede sein kann und die Missstände im Stall und die Untätigkeit der Behörden kein anderes Mittel zulassen, um die Gefahr für das Gemeingut Tierschutz abzuwenden, als die Öffentlichkeit über die tierquälerischen Zustände im Stall zu informieren. Davon unabhängig: PETA Deutschland e.V. dringt nicht in Ställe ein, sondern veröffentlicht zugespieltes Material.

Was Sie tun können

Bitte wählen Sie bei den nächsten Landtags- und Bundestagswahlen tierfreundlich. Die Positionen der Parteien können Sie unseren Wahlprüfsteinen entnehmen.