Kater Binky von Jäger erschossen

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Der niederschmetternde Fall von Kater Binky, der von einem Jäger erschossen wurde, erreichte uns aus Niedersachsen und steht symptomatisch für ein Schicksal, das sich jedes Jahr tausendfach in Deutschland abspielt.

Ein Mann fand seinen kleinen Kater Binky* in einer Hecke an einem Sportplatz, keine 50 Meter von seinem Haus entfernt, erschossen. Die Röntgenaufnahmen in der Tierklinik ergaben, dass Binky mit einem Kopfschuss mit Schrotmunition getötet wurde. Der Schuss erfolgte wohl aus unmittelbarer Nähe, 5-10 Meter entfernt. Obwohl der Abschuss von Katzen in unmittelbarer Nähe des Hauses illegitim ist, blieb auch diese Anzeige erfolglos.

Haustierabschuss in den meisten Bundesländern erlaubt

Erst jüngst hat das Bundesministerium Bayerns den Antrag der Grünen abgelehnt, Hauskatzen aus dem Jagdrecht zu nehmen [1]. Leider sind solche Haustierabschüsse mit wenigen Ausnahmen, beispielsweise in Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen, üblich. Entfernt sich eine Katze mehr als ca. 200-400 Meter vom Haus (je nach Bundesland unterschiedlich), darf sie vom Jäger erschossen werden, wenn sie wildert. Was genau „wildern“ bedeutet, liegt oft im Ermessen des Jägers. Ob die Katze tatsächlich „gewildert“ hat oder nur umherstreift, kann nachher niemand beweisen.

Schätzungen zufolge erschießen Jäger jährlich 200.000 Katzen in Deutschland.

Das Röntgenbild lässt erkennen, dass Binky mit Schrotkugeln per Kopfschuss getötet wurde.

Verwechslungsgefahr mit streng geschützten Wildkatzen

Wildkatzen fallen nach internationalem Schutzstatus unter den Anhang II der Berner Konvention von 1979. Diese Regelung verbietet es, diese „geschützten Tiere“ zu jagen, zu töten oder auch nur zu beunruhigen oder zu stören.

Auch national gehört sie gemäß §7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu den streng geschützten Arten und gilt als stark gefährdet (rote Liste). Die Gefahr einer Verwechslung mit Hauskatzen ist groß.

Katzen tragen nicht zum Singvögelschwund bei

Katzen haben in der Regel einen Jagdinstinkt und einige von ihnen fangen Mäuse und zum Teil auch Vögel. In den Wohngebieten, ausgerechnet wo die stärkste Katzendichte vorkommt, ist ein Artenschwund bedrohter Singvögel jedoch nicht feststellbar.

Der Rückgang gefährdeter Vogelarten geht viel mehr auf das Konto der industriellen Landwirtschaft, welche den Lebensraum der Vögel zerstört. Jäger drücken Katzen gerne das Image eines Vogelkillers auf, um ihren Abschuss zu rechtfertigen. [2]

Voegel auf einer Trinkschale
Der Bestand von Singvögeln ist nicht durch Katzen bedroht.

Was Sie tun können

  • Sollte ihre Katze erschossen worden sein, suchen Sie sich Beistand bei einem Rechtsanwalt.
  • Wenn Sie Grundstücke besitzen: Lassen Sie die Zwangsbejagung auf diesen stoppen. Informieren Sie auch Freunde und Bekannte über diese Möglichkeit.
*Name des Katers aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert