In der folgenden Chronik finden Sie eine Auflistung tierschutzrelevanter Vorfälle und weiterer Vorkommnisse bei Circus Krone seit 1993.
Diese Chronik erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen/Änderungen bitte unter Nennung von Quellenangaben an PETA Deutschland senden.
Achtung: Diese Chronik ist eine Zusammenstellung von Informationen aus Sekundärquellen, Whistleblower-Meldungen, Presseveröffentlichungen und behördlichen Dokumenten. Diese liegen uns vollständig vor. Eigene Recherchen und Erkenntnisse werden konkret benannt. Die Chronik wird fortlaufend aktualisiert.
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2021 – 2022
Tierschützer:innen filmen beim Gastspiel in Coburg, wie ein Mitarbeiter des Circus Krone ein Pferd mit einen Strick im Kopfbereich schlägt. PETA erstattet daraufhin Anzeige beim Veterinäramt des Landkreises Coburg.
Quelle: Augenzeugenbericht liegt PETA vor, Aktionsbündnis – Tiere gehören nicht zum Circus, 06.11.2022, https://www.facebook.com/Aktionsb%C3%BCndnis-Tiere-geh%C3%B6ren-nicht-zum-Circus-596627783718726/videos/503423545003992/ -
2018 – 2020
April 2020
Nach der Auswertung von Videoaufnahmen einer Löwen- und Tigerdressur von Raubtierdompteur Martin Lacey stellt die Staatsanwaltschaft München I fest, dass „[…] die Tiere durch die Schläge leichtere Schmerzen erlitten haben und die Angst vor weiteren Schlägen auch zu Leiden führen kann […]“ (Az. 232 Js 210435/19). Die Schläge mit Peitsche und Stock gegen zwei Löwinnen und einen Tiger wurden im Rahmen des mittlerweile eingestellten Ermittlungsverfahrens gegen den Krone-Dompteur nur deshalb als nicht ausreichend für eine Anklageerhebung eingestuft, da den Tieren mit den Schlägen keine „erheblichen“ Leiden und Schmerzen zugefügt worden seien.
Quelle: Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München I vom 21.04.2020 liegt PETA vor.Oktober 2019
Beim Gastspiel in Ansbach plakatiert der Zirkus illegal. Auf die Anweisung der Stadt, die am Hohenzollernring aufgehängten Plakate zu entfernen, reagiert Circus Krone nicht. Daraufhin entfernt das Betriebsamt die Plakate und stellt dies dem Zirkus in Rechnung.
Quelle: Fränkische Landeszeitung Ansbach v. 23.10.2019 und 26.10.2019März 2019
Nashornbulle Tsavo stirbt im März 2019 im Winterquartier in München. Er hatte in den Wochen zuvor 300 Kilogramm abgenommen und schlecht gefressen. Das Breitmaulnashorn war das letzte seiner Art, das in einem deutschen Reisezirkus zur Schau gestellt wurde. Seit 2008 war der Nashornbulle bei Circus Krone, zuvor wurde er jahrzehntelang im Circus Barum gehalten.
Quelle: Süddeutsche Zeitung v. 05.03.2019: „Nashorn Tsavo ist tot“; https://www.sueddeutsche.de/muenchen/tsavo-nashorn-circus-krone-1.4355926Juli 2018
Bei der Elefantennummer kommt es während der Premierenvorstellung des Circus Krone in Osnabrück zu einem Zwischenfall: Eine Elefantenkuh wird von zwei anderen angerempelt, sodass sie stürzt und in den Publikumsbereich fällt. Die Besucher werden evakuiert und die Elefanten wieder unter Kontrolle gebracht. Ein Zuschauer erleidet eine leichte Verletzung.
Quelle: NDR v. 05.07.2018: „Unfall im Zirkus: Elefant verletzt Zuschauer“Juni 2018
Elefantendame „Kenia“ bricht während des Gastspiels von Circus Krone in Neuwied (RP) aus und läuft dabei durch Wohngebiete und über eine vielbefahrene Bundesstraße. Augenzeugen filmen das Geschehen. Zunächst wird berichtet, das Tier habe vermutlich den Elektrozaun zerrissen, späteren Angaben des Zirkus zufolge sei der Elefant während des Abduschens der Elefanten durch eine geöffnete Zauntür aus dem Außengehege entkommen. Zirkusmitarbeiter:innen fangen „Kenia“ wieder ein.
Quellen: Der Spiegel v. 07.06.2018: „Elefant bricht aus Zirkus aus und spaziert durch Neuwied“, http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/neuwied-elefant-bricht-aus-zirkus-aus-und-spaziert-durch-die-stadt-a-1211608.htmltz v. 06.10.2019: Circus-Krone-Elefante büxt aus_ Das sagt die Polizei zu Kenias Spaziergang, https://www.tz.de/muenchen/stadt/circus-krone-elefant-buext-aus-sagt-polizei-zu-kenias-elefantenrunde-9934651.html
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2014 – 2017
November 2017
Die Elefantenkuh Delhi ist einen Monat nach Ende der Sommer-Tournee im Münchner Krone-Bau gestorben. Als offizielle Todesursache wurde ein akutes Herzversagen festgestellt.
Quelle: Abendzeitung München v. 04.12.2017: „Circus Krone: Elefant gestorben“, https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/circus-krone-elefant-gestorben-art-424532März 2016
Der Tierschutzbeauftragte von Circus Krone, Frank Keller, wird im März 2016 wie folgt zitiert: „Die Tiere im Circus Krone sind alle in menschlicher Obhut geboren und groß geworden. […]“. Laut einem Gutachten im Auftrag des hessischen Umweltministeriums handelt es sich bei allen Elefanten bei Circus Krone jedoch um Wildfänge.
Quellen: Merkur v. 20.03.2016: „Wildtiere im Zirkus: Die Elefantenshow als Auslaufmodell“, https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/wildtiere-zirkus-elefantenshow-auslaufmodell-reagiert-muenchner-circus-krone-6226582.htmlEuropean Elephant Group (2011): Quantitative und qualitative Erhebung zur Situation der Elefanten in deutschen Zirkussen. Haltungsfachliches Gutachten auf Anforderung der Landestierschutzbeauftragten des Landes Hessen. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV); Gutachten liegt PETA vor
September 2016
Ein Seelöwe bricht aus dem in Coburg gastierenden Circus Krone aus und robbt durch den morgendlichen Berufsverkehr. Die Polizei und ein Zirkusmitarbeiter konnten das Tier in der Innenstadt wieder einfangen.
Quelle: BR v. 19.09.2016: „Seelöwe büxt Zirkus aus“September 2015
Circus Krone scheitert mit dem Ansinnen bei der Berliner Staatsanwaltschaft, öffentliche Kritik von Tierschützer:innen unterbinden zu lassen. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Verfahren gegen das Deutsche Tierschutzbüro e.V. wegen vermeintlicher Verleumdung ein, nachdem die Organisation Circus Krone Tierquälerei vorwarf.
Quelle: Berliner Morgenpost v. 19.09.15September 2015
Eine Journalistin verarbeitet ihre Eindrücke über eine besuchte Vorstellung in Delmenhorst in ihrem Artikel: „Wer akzeptieren kann, dass ein Dompteur allein mit 26 Tigern und Löwen in einem Käfig sich nicht nur mit Leckerchen, sondern auch der Peitsche Respekt verschafft, der konnte auch bei den Darbietungen von Elefanten, Pferden, Nashorn, Lamas, Papageien, Kamelen, Zebras und Pferden nur staunen.“
Quelle: Nordwest Zeitung v. 26.09.2015: „Farbenfroher Auftakt von Europas größtem Zirkus“, https://www.nwzonline.de/delmenhorst/farbenfroher-auftakt-von-europas-groesstem-zirkus_a_30,1,1701167456.htmlJuni 2015
Das Straßen- und Grünflächenamt übersendet dem Zirkus eine Untersagungsverfügung und setzt eine Frist zur Entfernung von Werbematerial im öffentlichen Raum, das nach dem Gastspiel im Oktober 2014 nicht vom Zirkus entfernt wurde. Zudem wird der Vorgang an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens weitergeleitet.Mai 2014
Ein Mitarbeiter des Circus Krone wird im Mai 2014 zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte verschiedene Gastspielstationen in Neuburg und Würzburg für Einbrüche in insgesamt 14 Schrebergärten genutzt, wo er Elektrogeräte und Werkzeug im Wert von fast 3.000 Euro entwendete. Die Diebestouren, die zudem einen Sachschaden von 2.500 Euro verursachten, ereigneten sich im September 2012.
Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung v. 10.05.2015: „‚Ich war ständig betrunken‘: Zirkusarbeiter im Rausch auf Diebestour“, https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Prozess-in-Neuburg-Ich-war-staendig-betrunken-Zirkusarbeiter-im-Rausch-auf-Diebestour-id29769956.htmlApril 2014
Am Münchner Flughafen greift die Bundespolizei eine Gruppe von zwölf chinesischen Staatsangehörigen ohne gültige Reisedokumente auf die in Deutschland für den Circus Krone arbeiteten. Die Reisenden wiesen sich zwar mit gültigen chinesischen Reisepässen aus, die Gültigkeit ihrer deutschen Visa hatten sie allerdings um 43 Tage überzogen. Daher müssen sich die Zirkusartisten wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts verantworten.
Quelle: München TV v. 08.04.2014: „Artistengruppe wegen unerlaubtem Aufenthalt angezeigt“, https://www.muenchen.tv/artistengruppe-wegen-unerlaubtem-aufenthalt-angezeigt-47003/#.U1oviOIUMzJ -
2012 – 2013
Juli 2013
Einer Untersuchung des Vereins „Elefanten-Schutz-Europa e.V.“ von 2013 zufolge werden die Elefanten bei Circus Krone auf Tournee täglich rund 18 bis 20 Stunden angebunden. Damit war Circus Krone der schlechteste von mehreren untersuchten Zirkusbetrieben mit Elefantenhaltung.
Quelle: „Elefanten in Zoo und Circus“, Nr. 24/2013. Hrsg.: Elefanten-Schutz-Europa e.V.Juli 2012
Die Elefantendame Sandrin ist im Alter von 30 Jahren während eines Gastspiels in Freiburg gestorben. Bereits 2008 attestierte ein offizielles Gutachten im Auftrag der Landesnaturschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen dem Elefanten Gelenkerkrankungen und andere Gesundheitsdefizite als Folge der unnatürlichen Zirkusbedingungen. Trotzdem musste Sandrin bis zuletzt per Lastwagen auf der Tournee mitfahren.
Quellen: Merkur v. 13.07.2012: „Circus Krone: Wieder ein Elefant tot“ // Gutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz v. Oktober 2008 liegt PETA vor.Juni 2012
Die Verantwortlichen des Circus Krone stellen im Rahmen des Gastspiels in Freiburg deutlich mehr Werbeanlagen auf, als durch die Behörden genehmigt wurde. Die Werbeanlagen werden überwiegend auch an ungenehmigten Standorten aufgestellt. Circus Krone wird vom Baurechtsamt aufgefordert, die ungenehmigten Werbeanlagen zu beseitigen. Die Freiburger Abfallbetriebe werden beauftragt, nach einer Frist von einer Woche die nicht beseitigten Werbetafeln zu entfernen.
Quelle: Schreiben des Baurechtsamtes der Stadt Freiburg liegt PETA vorMai 2012
Der Elefantenbulle Colonel Joe stirbt im Alter von 47 Jahren. Laut offiziellem Gutachten im Auftrag der Landesnaturschutzbehörde NRW von 2008 litt er seit Jahren unter degenerativen Gelenksveränderungen, einem nahezu vollständig steifen linken Vorderbein sowie unter schweren Verhaltensstörungen. Trotzdem musste der Elefant bis zuletzt per Lastwagen auf der Tournee mitfahren.
Quelle: Merkur v. 04.05.2012: „Zirkus-Elefant „Colonel Joe“ ist tot“, http://www.merkur-online.de/lokales/stadt-muenchen/circus-krone-wieder-elefant-2390037.htmlGutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz v. Oktober 2008 liegt PETA vor.
April 2012
Bei einer unangekündigten Kontrolle im Winterquartier des Circus Krone durch die Veterinärbehörden werden mehrere Auflagenverstöße festgestellt. Zuvor hatten Augenzeug:innen im Winterquartier mehrere Missstände beobachtet und gemeldet. Der Zirkus wird daraufhin mit einem Zwangsgeld belegt.
Beanstandungen der Behörde:- Das Außengehege der Junglöwen liegt mit einer Größe von 8,2 Quadratmetern deutlich unter der Mindestvorgabe von 50 Quadratmetern.
- Die Aras können schon seit Wochen ihr Außengehege nicht nutzen.
- Das gemeinsame Gehege der Lamas, eines Ponys und eines Esels ist mit 68,7 Quadratmetern deutlich kleiner als die vorgeschriebenen 118 Quadratmeter.
- Der Ziegenstall ist mit 8,5 Quadratmetern deutlich kleiner als die vorgeschriebenen 20 Quadratmeter. Im Außengehege fehlen Klettermöglichkeiten. Bei einigen Tieren ist eine Klauenpflege erforderlich.
Nach Beseitigung der Missstände wird das Zwangsgeld zurückerstattet.
Des Weiteren ergeben die Behördendokumente, dass jeder Elefant im Münchner Stammquartier selbst bei günstiger Witterung nur ein- bis zweimal in der Woche Auslauf ins Freie hat. Dies stellt nach Aussage des zuständigen Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ebenfalls einen Verstoß gegen die behördlichen Auflagen dar, wonach Tieren bei geeigneter Witterung täglich ein Außengehege zu Verfügung stehen muss. Zusätzlich stellen die Behörden fest, dass das Außengehege der Elefanten zu klein ist.
Bezüglich der vorgeschriebenen Bewegungsmöglichkeiten für die Pferde bemängeln die Behörden, dass die Bewegung der Ponys und der Pferde nicht dem Probenplan entspricht. Die in den Auflagen geforderte Bewegungszeit von einer Stunde wird nur bei einem Teil der Tiere erreicht.
Quelle: Behördendokumente liegen PETA vorMärz 2012
Nach Augenzeugenberichten verstößt Circus Krone in seinem festen Winterquartier in München offensichtlich gegen mehrere behördliche Auflagen bezüglich der Tierhaltung. Insbesondere die Gehegegrößen und der Auslauf liegen für zahlreiche Tiere nach wie vor deutlich unterhalb der Vorgaben aus den Auflagenbescheiden, die das Münchner Kreisverwaltungsreferat dem Zirkus 2009 zugestellt hatte. Die tierquälerischen Haltungsbedingungen wurden bei der zuständigen Münchner Behörde zur Anzeige gebracht.
Quelle: Augenzeugenbericht liegt PETA vor, weitere Details unter PETA.de/Circus-Krone -
2010 – 2011
Dezember 2011:
Circus Krone scheitert zum dritten Mal mit dem Ansinnen, die mit teils versteckter Kamera gedrehten Aufnahmen über die Tierhaltung in diesem Zirkus untersagen zu lassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat im Frühjahr die Veröffentlichung der Undercover-Filmaufnahmen der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. über die tierquälerischen Praktiken bei der Tierhaltung im Circus Krone für zulässig erklärt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Circus Krone jetzt zurückgewiesen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Quelle: Az. I ZR 219/11 BGH – 7 U 94/09 OLG HamburgDezember 2011:
Circus Krone wird auf Wunsch des WWF Deutschland zukünftig keine WWF-Freianzeigen mehr auf der Rückseite der Circus Krone-Eintrittskarten oder in anderen Publikationen verwenden. PETA Deutschland e.V. hatte dem WWF zuvor aktuelle Informationen über die leidvolle Situation von Wildtieren speziell bei Circus Krone zukommen lassen.
Quelle: Bestätigung des WWF Deutschland e.V. liegt PETA vor.November 2011
2011 stellen die Behörden bei einem Gastspiel in Gießen bei mehreren Kontrollen fest, „dass ca. die Hälfte der knapp 50 mitgeführten Pferde plus zehn Ponys über den gesamten Zeitraum keinerlei Paddocks oder sonstige Auslaufmöglichkeit zur Verfügung hatten, obgleich dies laut Genehmigung Voraussetzung ist. […] Ein Bußgeldverfahren wurde daher vorbereitet, zumal der Zirkus bereits in der Vergangenheit rechtskräftig wegen der mangelhaften Pferdehaltung verurteilt wurde“. Weitere Feststellungen der Behörden: „Bei den diversen Besuchen während des Gastspiels konnten im Elefantenzelt keinerlei Strukturierungen wie Sandhaufen, Baumstämme oder Sonstiges beobachtet werden […]. Außerdem waren die Außenpaddocks offensichtlich kleiner als in der Genehmigung vorgeschrieben und wurden den Tieren nur sporadisch zur Verfügung gestellt.“
Quelle: Jahresbericht der Landesbeauftragten für Tierschutz des Landes Hessen, https://portal.hessen.de/irj/Tierschutz_Internet?cid=ef612e39c6a41665f5a25e4982c138e2August 2011:
Weil Mitarbeiter:innen des Circus Krone für den Zeltaufbau einen Erdnagel in den Boden schlugen, gingen rund um den Landesturnierplatz in Bad Segeberg die Lichter aus. Etwa 450 Haushalte waren vom Stromausfall betroffen, darunter auch der Supermarkt Famila und die Segeberger Kliniken.
Quelle: LN Online: „Zirkusaufbauer schlagen Nagel ins Stromkabel: 450 Haushalte gestern Morgen ohne Strom“, https://www.ln-online.de/lokales/segeberg/3206483/zirkusaufbauer-schlagen-nagel-ins-stromkabel-450-haushalte-gestern-morgen-ohne-stromMärz 2011:
Circus Krone scheitert vor dem Oberlandesgericht Hamburg in der Berufungsinstanz mit dem Ansinnen, die Veröffentlichung von teils mit versteckter Kamera gedrehten Videoaufnahmen der Tierhaltung des Zirkus verbieten zu lassen. Undercover-Aufnahmen der Tierrechtsorganisation PETA von 2008 belegen, dass ein Großteil der Tiere sowohl im Münchner Winterquartier als auch während der vergangenen Zirkustourneen unterhalb der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen gehalten wurde.
Quelle: Az. 7U94/09Oktober 2010:
Ein Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München I fasst die Tierhaltung des Circus Krone über die vergangenen Jahre wie folgt zusammen und begründet, warum die eindeutigen Straftaten vor allem in der Elefantenhaltung nicht angeklagt worden sind:„(…) In dem auf die Anzeige der Beschuldigten (PETA, Anm. d. Verf.) eingeleiteten Ermittlungsverfahren unter dem Az. 230 Js 227488/09 wurde festgestellt, dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen, die seitens des Gutachters als erhebliche Leiden im Sinne von § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz eingestuft wurden. Insbesondere wurden bei den Elefanten Verhaltensstörungen in Form von Bewegungsstereotypien beobachtet. Eine Verfahrenseinstellung im Verfahren 230 Js 227588/09 gemäß § 170 Abs. 2 StPO gegen die Verantwortlichen des Circus Krone erfolgte nur deshalb, weil ein Vorsatz nicht nachweisbar war.“ (Verfügung der StA München I v. 11.10.2010).
Weil Circus Krone also kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte, entgegen seiner irreführenden Werbung und Darstellung als tierfreundlicher Zirkus, gibt es keine Anklage – die Tierquälereien sind hingegen eindeutig nachgewiesen worden.
Quelle: Verfügung der StA München I vom 11.10.2010 liegt PETA vor.Oktober 2010:
Polizei-Razzia bei Circus Krone. Die Polizei in Köln kontrolliert alle 300 Fahrzeuge des Zirkus. Bis abends mussten 40 Wagen zum Kölner TÜV und nachrüsten.
Quelle: Bild Zeitung v. 06.10.2010: „Polizei-Razzia bei Circus Krone“, https://www.bild.de/BILD/regional/koeln/aktuell/2010/10/06/polizei-razzia/bei-circus-krone-alle-fahrzeuge-kontrolliert.htmlSeptember 2010:
Ein Zirkusanhänger verliert einen Reifen, welcher mit voller Wucht auf die Frontscheibe eines PKW trifft. Die Fahrerin des PKW bleibt wie durch ein Wunder unverletzt. Die Polizei stellt fest, dass keiner der beiden Anhänger verkehrssicher ist und keine oder kaum noch Bremswirkung hatten. Das unsichere Zirkusgespann hätte zudem nur eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 25 fahren und somit die Schnellstraße nicht nutzen dürfen. Die Polizei zieht die Anhänger aus dem Verkehr und erstattet Anzeige wegen der Verkehrsverstöße und des Unfalls.
Quelle: Neue Westfälische Zeitung v. 16.09.2010April 2010:
Das Ermittlungsverfahren gegen Circus Krone (Az. 230 Js 227488/09) wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, das Verfahren wegen versuchten Prozessbetrugs an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. Das Verfahren wird von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eingestellt, eine Beschwerde an den Justizsenator ist in Vorbereitung.
„[…] Zwar wurden bei den amtlichen Kontrollen des Stammquartiers des Zirkus Krone sowie an einigen Gastspielorten zum Teil deutliche Haltungsmängel und auch Verhaltensstörungen bei den Tieren festgestellt. […]“
Quelle: Az.: 2 Zs 261/10 – 3400 Js 473/09April 2010:
Beinahe-Katastrophe durch das Nashorn Tsavo. Während einer Nachmittagsvorstellung zertrampelt das Nashorn des Circus Krone die Umrandung der Manege und rennt in den Zuschauereingang nur wenige Zentimeter an den ersten Reihen vorbei. Zuschauer:innen schildern die Situation als bedrohlich, sprechen von Panik, Leute sind aufgesprungen, Mütter haben ihre Kinder mitgerissen.
Quelle: Merkur v. 11.04.2010: „Krone-Nashorn außer Kontrolle: Jetzt reden die Zuschauer“ -
2005 – 2009
September 2009:
PETA erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gegen Circus Krone wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie wegen versuchten Prozessbetruges gem. § 263 StGB
Quelle: Az. 230 Js 227488/09März 2009:
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt München erlässt einen rechtskräftigen Bescheid mit nahezu 100 Auflagen gegenüber der Circus Krone GmbH (Az. TA053/09), weil der Zirkus selbst nicht in der Lage ist, tierschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.
Quelle: Auflagenbescheid des KVR liegt PETA vor.Februar 2009:
Zirkusdirektorin Christel Sembach-Krone wird vom Amtsgericht Darmstadt wegen Tierquälerei bezüglich der Elefanten- und Pferdehaltung verurteilt. Verhandelt wird, weil das Veterinäramt Darmstadt bereits im November 2006 einen Bußgeldbescheid wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Höhe von 2500 Euro ausstellte, gegen den der Zirkus jedoch Einspruch einlegte. Das Gericht hat nun Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in zwei Fällen bestätigt und den Zirkus zu zweimal je 500 Euro Strafe verurteilt.
Quelle: Az. 233 Owi-1489 Js 22971/07September/Oktober 2008:
Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) veranlasst ein Gutachten und eine tierärztliche Untersuchung über alle Tiere. Daraus geht hervor, dass systemimmanente Tierquälereien und unzureichende Tierhaltungen bei Circus Krone an der Tagesordnung sind.Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (2008): Gutachten zur Tierhaltung im Circus Krone. Grundlage sind Kontrollen in der Zeit vom 27.09. – 08.10.2008 von insgesamt sechs Vertretern aus verschiedenen Veterinärämtern, der LANUV NRW, einer Fachtierärztin für Zoo-, Wild- und Gehegetiere sowie einem Fachmann der Fa. Interzoo;
Gesamtes Gutachten liegt PETA vor.Juli 2008:
Die Stadt Hagen leitet ein Bußgeldverfahren gegen den Zirkus ein, da im Rahmen des Gastspiels die asiatische Elefantenkuh einen Kopfstand vorführt. Diese Bewegung beruht laut der Stadt Hagen auf unphysiologischen Bewegungen und führt zu extremen Belastungen der Gelenke des Tieres. Es besteht der begründete Verdacht, dass gegen die Bestimmungen des § 2 des Tierschutzgesetzes gehandelt wird.
Quelle: Behördliche Schreiben liegen PETA vor.Juni 2008:
Das Veterinäramt Bad Kreuznach informiert die Münchner Behörden über die Pferdehaltung bei Circus Krone:
„[…] Wir weisen darauf hin, dass die o.g. Mängel bereits im Juli 2001 beim letzten Gastspiel des Zirkus in Bad Kreuznach vorgefunden und beanstandet wurden. In den vergangenen 7 Jahren wurden die Haltungsbedingungen für die Pferde nicht verbessert. Aufgrund der jahrelangen mangelhaften Haltungsbedingungen und den u.E. daraus resultierenden länger anhaltenden erheblichen Leiden der Pferde infolge der dauerhaften Einschränkung der Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung ist zu prüfen, ob es sich nicht lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand nach §17 Tierschutzgesetz handelt“
Quelle: Schreiben des Kreisveterinäramtes Bad Kreuznach liegt PETA vor.September 2005:
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin beanstandet nach einer Kontrolle die Haltung des Flusspferdes, der Aras, der Affen und des Stachelschweines.
Quelle: Schreiben liegt PETA vor.Februar 1993:
Circus Krone kommt mit den Behörden in Konflikt, weil das Zirkusunternehmen die Tätigkeiten der aus dem Ausland stammenden Mitarbeiter:innen vernebelt. „Künstlern und Artisten“ aus Nicht-EU-Ländern konnte nämlich eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden. Doch als Künstler:innen und Artist:innen waren diese bei Krone eben nicht beschäftigt, sondern für Reklame- und Stallarbeiten, zum Aufbauen der Zelte,, , als Platzanweiser:innen und Reinigungspersonal.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schrieb Krone dann auch – rechtskräftig – nach Aufdeckung der unzutreffenden Arbeitsbezeichnungen ins Stammbuch:
„Der gesetzgeberischen Intention würde es zuwiderlaufen, wenn derartige unqualifizierte Arbeitskräfte aus Billiglohnländern – noch dazu in größerer Zahl – einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet erhalten könnten.“
Quelle: Rechtskräftiger Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes v. 11.02.1993, Az. 10 Cs 93.216 – M 7 S 92.4147
Was Sie tun können
Bitte besuchen Sie niemals einen Zirkus mit Tieren. Das Tierleid bei Circus Krone ist kein Einzelfall: Auch in Zirkussen wie Charles Knie, Circus Althoff und weiteren werden Tiere misshandelt und gequält. Entscheiden Sie sich daher für tierfreundliche Alternativen!