In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge noch ca. 30.000 Züchter:innen sogenannter Brieftauben, die jährlich Tiere nachzüchten und teilweise auch auf regionalen, nationalen und internationalen Wettflügen einsetzen. Schätzungsweise 2,5 Millionen sogenannte Brieftauben leben in deutschen Taubenschlägen. [1] Beim „Brieftaubensport“ steht die Leistung der Vögel im Mittelpunkt, ihr Wohlbefinden spielt in der Regel keine Rolle.
Wenn die Tauben nicht während der Flüge qualvoll sterben, enden viele von ihnen als Stadttauben. Aufgrund ihrer Konditionierung auf Spezialnahrung haben sie kaum Überlebenschancen. Aber wie weit reicht die Tierquälerei wirklich?
Wie funktioniert „Brieftaubensport“?
Für die Wettflüge nutzen Taubenhalter:innen die Treue der Tiere zu ihrem Heimatschlag, ihrem Partner und ihrem Nachwuchs aus. Die treuen Vögel bleiben in der Regel ein Leben lang mit dem gleichen Partner zusammen, mit dem sie auch den Nachwuchs gemeinsam großziehen.
Je nach Strecke transportieren die Taubenhalter:innen ihre Tiere zu Wettflügen Hunderte bis teils über tausend Kilometer weit von ihrem Zuhause weg. Sie machen sich die Verzweiflung der Tiere zunutze, möglichst schnell zurück in ihren Heimatschlag und zu ihren Familien fliegen zu wollen. Man spricht bei der Trennung von Gelege und Partner von der „Nestmethode“, bei der Trennung vom Partner von der „Witwermethode“.
„Brieftauben“ bei Auktionen wie Ware verscherbelt
Dass es den Taubenhalter und -züchter:innen nicht um das Wohlbefinden der Tiere, sondern nur um wirtschaftlichen Gewinn geht, sieht man auch an den zahlreichen Tauben-Auktionsportalen, die es im Internet gibt. Hier werden Zuchttauben nach gewonnenen Preisen und Abstammung eingestuft und an Höchstbietende verkauft. Dass die Tiere dabei von ihrem Heimatschlag und vor allem ihrer Familie getrennt werden, interessiert Händler:innen und Käufer:innen nicht.
Oft werden horrende Preise für die leistungsfähigsten Tauben gezahlt. „Brieftaubensport“ ist nichts weiter als ein Glücksspiel, die Verlierer sind letztlich die Tiere.
Viele Tauben sterben auf dem Flug
Hunderttausende Tauben sterben auf den Wettflügen jedes Jahr einen qualvollen Tod – durch Verdursten, Erschöpfung oder Verletzungen. Dr. med vet. Warzecha, ein Insider der Brieftaubenzucht, findet in einem offenen Brief [2] an den Präsidenten des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. klare Worte: Der Tierarzt spricht von „millionenfachem Elend“ und bezieht deutlich Position gegen die Tierquälereien:
Bei Taubenwettflügen wird generell mit einer sehr hohen „Verlustrate“ gerechnet. Diese liegt durchschnittlich bei 53 Prozent [2]. Halter:innen und Veranstalter:innen kalkulieren diese „Verluste“ billigend ein. So werden Hunderttausende Tauben jedes Jahr für eine mögliche Auszeichnung oder ein Preisgeld in den Tod geschickt.
Was sind Tribünenflüge und warum sind sie tödlich?
Tribünenflüge sind eine Sonderform des „Brieftaubensports“. Dabei sind die Verluste oft noch höher als bei den Wettflügen: Einer Studie des Schweizer Tierschutzes (STS) zufolge liegen die Verlustraten bei untersuchten Wettflügen in der Schweiz bei rund 75 Prozent. [3] Das liegt auch daran, weil Flugleiter:innen die Tiere aufgrund wirtschaftlicher Interessen oftmals bei schlechtem Wetter starten lassen. Dies ist verhängnisvoll für die Tiere, da sie sich schon bei wolkigem Himmel nicht mehr ausreichend orientieren können und so dem Tod durch Erschöpfung bewusst ausgeliefert werden.
Tribünenflüge finden in der Regel einmal im Jahr statt und werden von verschiedenen Veranstalter:innen in Deutschland angeboten. Bei Tribünenflügen werden im Gegensatz zu anderen Wettflügen Tauben verschiedener Züchter:innen an einen zentralen Ort gekarrt, um die Veranstaltung zentralisiert durchzuführen.
Werden „Brieftauben“ getötet?
Auch Tauben, die zu ihren Heimatschlägen zurückfinden sind ihres Lebens nicht sicher: Das offizielle Zuchtziel des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter zielt auf körperliche Leistungsfähigkeit ab. Die Tauben sollen Spitzengeschwindigkeiten von 130 km/h erreichen. [4]
Tiere, die diese Leistungen nicht erbringen können oder mangelnden Orientierungssinn zeigen, d. h. sich verflogen haben, werden von den Halter:innen getötet. Das Töten der ausgesonderten Tauben geschieht bei vollem Bewusstsein mittels Langziehen des Halses und Umdrehen des Kopfes und wird von den Züchter:innen selbst ohne Betäubung durchgeführt. Dies ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar.
Taubenwettflüge verstoßen gegen das Tierschutzgesetz
Das Töten von Tieren ohne Betäubung und ohne vernünftigen Grund verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Den Halter:innen ist dies jedoch meist egal. Auch steht im § 3 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes, dass es verboten ist, „einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist und die offensichtlich seine Kräfte übersteigen“.
Dass die meisten Tiere den Wettkämpfen nicht gewachsen sind, kann man deutlich an den hohen Verlustraten erkennen. Dennoch werden Tauben jeden Tag von Züchter:innen und Halter:innen zu anstrengenden Flügen gezwungen.
So helfen Sie „Brieftauben“ mit einem Klick
Wenn Sie etwas gegen das enorme Leid der „Brieftauben“ in der Zucht für Wettflüge unternehmen möchten, unterschreiben Sie jetzt unsere Petition. Dadurch helfen Sie aktiv mit nur wenigen Klicks, der Politik klarzumachen, dass ein Verbot der grausamen Wettflüge zwingend notwendig ist.
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Quellen
[1] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.: Tierschutz im Brieftaubensport. Merkblatt 121. Juli 2009, S. 3.
[2] Warzecha, M., Kahlcke, K. und Kahlcke, M. (2009): Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004–2008), https://www.kleintierpraxis-oering.de/files/Tierarztpraxis_Oering/pdf/downloads/Warzecha_Studie’09_Setzverluste_26.07.09_RZ-1.pdf, (eingesehen am 09.12.2021)
[3] Tagesanzeiger (2017): Wettflug in den Tod, https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/Wettflug-in-den-Tod/story/25536547, (eingesehen am 09.12.2021).
[4] Gemäß den Zuchtzielen des Verbandes von 2007 sollen Eintagesstrecken bis zu 700 km bzw. Übernachtflüge mit einer an zwei Tagen zurückzulegenden Höchstentfernung von 1.300 km bewältigt werden. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.: Tierschutz im Brieftaubensport. Merkblatt 121. Juli 2009, S. 4