Rund 30.000 Taubenzüchter und -halter:innen nehmen mit ihren Tieren an sogenannten Taubenwettflügen teil, in der Hoffnung auf ein saftiges Preisgeld und Auszeichnungen. Für schätzungsweise 2,5 Millionen Tauben bedeutet der sogenannte Brieftaubensport ein Leben voller Qualen. Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift, das Leid zu beenden!
Taubenwettflüge – Tierquälerei als „Hobby“
Beim sogenannten Brieftaubensport steht die Leistung der Vögel im Mittelpunkt, ihr Wohlbefinden spielt in der Regel keine Rolle. Viele der domestizierten Tiere sterben bei den anstrengenden Wettflügen an Erschöpfung, Hunger und Flüssigkeitsmangel, werden von Raubvögeln getötet oder stranden desorientiert auf den Straßen. Dort leben sie dann ein entbehrungsreiches, hartes Leben als sogenannte Stadttauben.
Unzählige verirrte Tauben sterben
In einer Studie beziffern Dr. med. vet. Warzecha et al. Verlustraten bei Taubenwettflügen generell mit durchschnittlich 53 Prozent [1]. In der Schweiz liegen die Verluste einer Studie zufolge bei untersuchten Wettflügen sogar bei rund 75 Prozent [1]. Bleiben die Vögel hinter den Erwartungen zurück und sind für die weitere Zucht ungeeignet, töten Züchter:innen sie oftmals ohne Betäubung, indem sie am Hals der Tauben ziehen oder ihren Kopf drehen, bis die Tiere sterben.
Taubenwettflüge widersprechen zudem dem Tierschutzgesetz: Es ist verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Zudem legt das Gesetz fest, dass Tiere im Training oder bei Wettkämpfen keinen Maßnahmen ausgesetzt werden dürfen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder körperlichen Schäden verbunden sind. Dennoch florieren Taubenzucht und -handel unvermindert und bedingen damit unvorstellbares Tierleid.
Werden Sie für Tauben aktiv
Setzen Sie jetzt mit Ihrer Unterschrift ein Zeichen und geben Sie den Tauben Ihre Stimme, um die grausamen Wettflüge endlich zu verbieten. Unterschreiben Sie jetzt unsere Petition an die Bundesregierung.
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Quellen
[1] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.: Tierschutz im Brieftaubensport. Merkblatt 121. Juli 2009, S. 3.