Noch immer werden in Deutschland über eine Million Kühe und Bullen einen Großteil ihres Lebens angebunden im Stall gehalten – vor allem in Bayern und Baden-Württemberg.Bei dieser Haltungsform sind die Tiere so am Hals fixiert, dass sie sich nicht einmal umdrehen können. Die Folge ist massives körperliches und seelisches Leid.
Erfahren Sie hier mehr über die tierquälerische Haltung und wie Sie dazu beitragen können, das Leid der Rinder zu beenden.
Die Anbindehaltung in Süddeutschland verursacht massives Tierleid
Vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist die sogenannte Anbindehaltung noch sehr stark verbreitet. In Betrieben mit dieser Haltungsform stehen Rinder das ganze Jahr oder bis zu neun Monate, also über die langen Wintermonate, angebunden im Stall – auch in Biobetrieben. [1]
Diese tierquälerische Haltungsform kann nicht nur psychische Schäden hervorrufen, sondern auch körperliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Darunter fallen:
- schmerzhafte Liegeschwielen,
- entzündete Gelenke,
- Lahmheit,
- Einschnürungen und Quetschungen am Hals durch die Anbindevorrichtungen.
Verstärkt werden diese Erkrankungen zum Beispiel bei unbeweglichen Halsrahmen als Anbindevorrichtung, bei verschlissenen oder fehlenden Liegematten und bei zu kurzen bzw. zu schmalen Liegeflächen. Oftmals liegen die Tiere dauerhaft in ihren eigenen Exkrementen.
Anbindehaltung von Rindern laut Gerichtsurteil tierschutzwidrig
Wir von PETA Deutschland erstatten immer wieder Strafanzeigen gegen Betriebe mit Rinderanbindehaltung in Bayern und Baden-Württemberg. Grundlage für dieses Vorgehen ist ein Gerichtsurteil – in diesem Fall des Verwaltungsgerichts Münster, das die Anbindehaltung bei Rindern als tierschutzwidrig gewertet hat. [4] Anfang 2023 bestätigte erneut ein Rechtsgutachten, das von Greenpeace beauftragt wurde, dass die Anbindehaltung gegen das Tierschutzgesetz verstößt. [5]
Zahlreichen Autor:innen der juristischen Fachliteratur zufolge ist die Anbindehaltung über die Verletzung von § 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)hinaus regelmäßig strafbar. Der Straftatbestand der Tierquälerei kann vorliegen, da diese Haltungsform die Rinder in ihren Grundbedürfnissen einschränkt.
PETA erstattet regelmäßig Anzeigen gegen Betriebe mit tierquälerischer Anbindehaltung
Die Anbindehaltung von Rindern erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung, da die Tiere hierdurch in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Die Anbindehaltung ist daher ursächlich für massives Leiden.
Dass diese Haltungsform in der Regel den Straftatbestand erfüllt, wird neben zahlreichen juristischen Aufsätzen, unter anderem von der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari, auch in den Standardkommentaren zum Tierschutzgesetz thematisiert. Daher haben wir zahlreiche Strafanzeigen wegen der tierquälerischen Haltungsform erstattet.
Anbindehaltung tierschutzwidrig: PETA zeigt immer wieder Betriebe in an
Damit haben wir seit November 2022 insgesamt gegen etwa 75 Rinderhaltungsbetriebe in Bundesländern wie Hessen, Bayern und Baden-Württemberg Strafanzeigen erstattet. Dass diese in vielen Fällen eingestellt wurden, kritisieren wir aufs Schärfste.
Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, Anbindehaltung – in jeglicher Form – im Zuge der Tierschutzgesetz-Novelle klarstellend und endgültig zu verbieten, da das geltende Recht offenbar nicht korrekt angewandt wird. Gleichzeitig muss die Politik Landwirt:innen mit Ausstiegshilfen unterstützen.
Zudem hat die Bundestierärztekammer bereits 2015 eindeutig festgestellt: „Anbindehaltung ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht mehr zeitgemäß. Die Bundestierärztekammer hält einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung für erforderlich.“
Auch wenn die Haltung in den am weitesten verbreiteten Laufställen ähnliches Tierleid verantwortet, so fordern wir zumindest die sofortige Beendigung der Anbindehaltung von allen Rindern.
August 2024: Anzeige gegen tierquälerische Rinderhaltung im bayrischen Viechtach
Im August 2024 erreichten uns erneut schockierende Fotos: Ein:e Augenzeug:in dokumentierte im bayerischen Viechtach miserable Zustände in einem Stall. Dort leben die Rinder vermutlich ganzjährig in Anbindehaltung.
Rundherum grüne Wiesen und weitläufige Landidylle: Der Stall ist jedoch alt, dunkel und klein – überall sind Spinnenweben. Die Rinder werden an kurzen Ketten fixiert, alle Tiere sind durchweg mit bereits eingetrocknetem Kot verdreckt und liegen auf fäkaliendurchtränkter Einstreu. Auch in diesem Fall haben wir am 23. August 2024 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf erstattet. Der Fall wurde zuvor bereits dem Veterinäramt gemeldet
INSA-Umfrage: 68 Prozent der Deutschen gegen Anbindehaltung
Im Oktober 2021 befragte das Meinungsforschungsinstitut INSA im Auftrag von PETA insgesamt 2.000 Bürger:innen zu 12 Tierschutzthemen. Dabei wurde auch die generelle Meinung zur tierquälerischen Anbindehaltung angesprochen. Das Ergebnis zeigte deutlich, dass 68 Prozent der Teilnehmenden diese restriktive Form der Rinderhaltung entschieden ablehnen – und zugleich von der Bundesregierung entsprechende Schritte zur Abschaffung der tierquälerischen Praktik erwarten.
Fordern Sie ein Verbot der Anbindehaltung von Kühen
Fordern Sie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, die tierquälerische Anbindehaltung von Kühen abzuschaffen.
Was Sie noch für die Kühe tun können
- Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition an die UNESCO und weitere Entscheidungsträger, um zu verhindern, dass die zeitweise Anbindehaltung auf Antrag des Landkreises Garmisch-Partenkirchen als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt wird.
- Ganz gleich, ob Anbindehaltung, Laufstall oder Weide: Milch und Fleisch bedeuten immer Tierleid und den Tod für Rinder und Kälber. Wechseln Sie daher zur veganen Ernährung und genießen Sie die Vielzahl an leckeren und gesunden pflanzlichen Produkten. Das kostenlose und unverbindliche Veganstart-Programm von PETA unterstützt Sie mit nützlichen Informationen und Tipps beim Umstieg in ein tierleidfreies Leben.
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Quellen
[1] Destatis Statistisches Bundesamt: Tierhaltung: Dominierende Haltungsformen gewinnen weiter an Bedeutung (2021), https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/08/PD21_N051_41.html, zuletzt eingesehen am 26.Oktober 2021
[2] Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2016): 10. Niedersächsisches Tierschutzsymposium 2016 in Oldenburg – ein Resümee, https://www.laves.niedersachsen.de/tiere/tierschutz/tierhaltung/10-niedersaechsisches-tierschutzsymposium-2016-141889.html, zuletzt eingesehen am 16.Oktober 2020
[3] Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2016): Tagungsband, 10. Niedersächsisches Tierschutzsymposium,
https://www.laves.niedersachsen.de/download/105542/Tagungsband_10._Nds._Tierschutzsymposium.pdf, zuletzt eingesehen am 16.Oktober 2020[4] Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Verwaltungsgericht Münster untersagt ganzjährige Anbindehaltung von Rindern (15.03.2022), unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/verwaltungsgericht-muenster-untersagt-ganzjaehrige-anbindehaltung-von-rindern/ (abgerufen am 01.12.2022)
[5] Tagesschau (03.04.2023): Gutachter fordern Reform der Milchviehhaltung, https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/milchviehhaltung-tierschutz-101.html (eingesehen am 18.04.2023)