Testamente, Erbrecht, Nachlass und das Wohl Ihrer tierischen Begleiter über den Tod hinaus – das sind Themen, die viele Menschen bewegen.
PETAs Erbschaftsbereich, den wir Augustus Club nennen, bietet Ihnen eine detaillierte Fachberatung und Unterstützung, wie Sie PETA – und damit die Tiere – in Ihrem ganz persönlichen Nachlass bedenken können.
Ihr Vermächtnis für die Nachwelt
Tragen Sie auch über Ihre Lebenszeit hinaus dazu bei, dass unsere wichtige Tierrechtsarbeit fortgesetzt werden kann.
Testamentsspende: So helfen Sie den Tieren
Wie schön, dass Sie sich mit dem Gedanken befassen, PETA Deutschland e.V. – und damit die Tiere – in Ihrem persönlichen Nachlass zu bedenken. Wir unterstützen Sie sehr gern bei all Ihren Fragen.
Gemeinsam können wir die Welt zu einem besseren Ort für alle Lebewesen machen. Mit Ihrer Testamentsspende unterstützen Sie unsere weltweite Arbeit. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit, sodass die gesamte Spende den Tieren zugutekommt.
PETA HELPS UKRAINE
Gemeinsam mit unseren ukrainischen Partnern versorgen, evakuieren und unterstützen wir bei der Vermittlung von Tieren aus Krisengebieten.
TIERRECHTE STÄRKEN
Dank Ihrem Einsatz können wir uns gemeinsam mit unserem Netzwerk von Aktiven weiterhin hartnäckig für die Rechte der Tiere einsetzen.
PETA HELPS ROMANIA
Mit unserem nachhaltigem Kastrations- und Bildungsprojekt in Rumänien verbessern wir vor Ort das Leben der Tiere langfristig.
Mit Ihrer Hilfe können wir:
- eine breite Öffentlichkeit erreichen und über Tierleid aufklären
- uns mit Politik und Wirtschaft austauschen
- die Arbeit an modernen tierfreundlichen Alternativen fördern
- Tieren weltweit in akuten Notlagen helfen
- Missstände aufdecken und Tierquälerei strafrechtlich verfolgen
- Menschen beim Umstieg auf ein tierfreundliches Leben unterstützen
- mit PETAKids Mitgefühl für alle Lebewesen an künftige Generationen vermitteln
Unsere Arbeitsweise bei PETA ist geprägt von Glaubwürdigkeit, Kompetenz, Leidenschaft, Empathie und der nötigen Hartnäckigkeit. Dabei haben wir immer unser Ziel vor Augen: Wir wollen jedem Tier zu einem besseren Leben verhelfen. Testamente sind dabei eine große Hilfe, da sie langfristige Planungen ermöglichen.
PETA MIT EINEM VERMÄCHTNIS BERÜCKSICHTIGEN
Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass gemäß Ihren Vorstellungen gestalten. Damit Sie wissen, was ein Testament beinhalten muss und wie die Verteilung des Nachlasses im individuellen Fall möglich sein kann, empfehlen wir Ihnen den Online-Testamentsgenerator: Ein kostenloser und unverbindlicher Service unseres Partners.
Und so gehen Sie vor:
1. Erstellen Sie eine kostenlose Testamentsvorlage und lassen Sie sich die Pflichtteile berechnen. Damit kennen Sie den Anteil Ihres Nachlasses, über den Sie frei verfügen können. Gehen Sie Schritt für Schritt durch das Formular.
2. Anschließend erhalten Sie Ihre persönliche Testamentsvorlage zum Download als PDF-Datei. Schreiben Sie die Testamentsvorlage nun von Hand ab und fügen Sie Datum und Unterschrift (Vorname, Nachname) hinzu.
3. Hinterlegen Sie Ihr Testament bei Ihrem zuständigen Nachlassgericht, Ihrer Rechtsanwaltschaft oder an einem auffindbaren Ort.
Möchten Sie PETA Deutschland e.V. als Erbin einsetzen oder haben Sie Fragen, so kommen Sie gerne direkt auf uns zu. Wir unterstützen Sie bei Ihren individuellen Nachlassplänen. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 711 860591-342 oder per E-Mail an [email protected].
SCHENKEN SIE TIEREN EINE ZUKUNFT
Mit einer Testamentsspende an PETA machen Sie den Tieren und künftigen Generationen ein einzigartiges Geschenk: Eine liebenswertere Welt mit mehr Mitgefühl für alle Lebewesen.
„In PETAs Abteilung für Erbschaften und Testamente helfen wir
täglich Menschen, die darüber nachdenken, wie sie den Tieren mit ihrem Nachlass langfristig helfen können. Ganz gleich, ob Sie bereits konkrete Pläne haben oder sich erst einmal einen Überblick verschaffen möchten: Kommen Sie gerne auf
uns zu. Gemeinsam besprechen wir Ihre Fragen!“
Monika Eisenhart
Betreuerin des Augustus Clubs
Kontakt: [email protected]
Den Augustus Club erreichen Sie telefonisch unter +49 711 860591-342 oder per E-Mail an [email protected]. Bei einer Bestellung unseres Informationsmaterials zum Thema Erbschaft senden wir Ihnen unverbindlich unsere Vorsorgemappe zu, der Sie die wichtigsten Informationen entnehmen können. Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gespräches weiter. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!
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Was ist der Augustus Club?
Der Augustus Club ist ein freundschaftlicher Zusammenschluss von Menschen, die PETAs Tierrechtsarbeit in ihrem Testament berücksichtigen. Wir haben den Augustus Club im Jahr 2013 in Deutschland gegründet, um – nach dem Vorbild unserer Partnerorganisation PETA USA – allen Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich über das Thema Testamente zu informieren, eine detaillierte, kostenlose Fachberatung zu erhalten – und nicht zuletzt, um diejenigen anzuerkennen, die Tieren eine Zukunft geben wollen.
Die Unterstützung von Vermächtnisgebenden ermöglicht uns eine zielgerichtete, erfolgreiche und langfristige Lebensverbesserung und Rettung von vielen Tieren. Jede und jeder kann einen Teil beitragen, unabhängig von Alter oder Vermögenslage. Wichtig ist allein das Mitgefühl für alle Tiere.
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Wer war ist Augustus?
Augustus war einer von 17 Makakenaffen, die PETA USA Anfang der 1980er-Jahre im Rahmen einer Recherche in einem Forschungslabor in Silver Springs im US-Bundesstaat Maryland entdeckte. Fünf der sensiblen Tiere konnte PETA USA nach einem jahrelangen Rechtsstreit befreien, doch Augustus hatte leider kein Glück. Im Juli 1990 wurde er im Labor von den Menschen getötet, die ihn so lange gequält hatten.
Die Person, die die Versuchsreihe damals leitete, wurde als erste in der Geschichte von einem US-amerikanischen Gericht wegen Tierquälerei verurteilt. PETA setzt sich weltweit dafür ein, dass Augustus‘ Tod nicht vergeblich war. Die Mitglieder des Augustus Club tragen dazu bei, dass wir andere Tiere vor den Grausamkeiten bewahren können, die Augustus erleiden musste.
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Ihre Vorteile als Mitglied im Augustus Club
Die Mitgliedschaft im Augustus Club ist unverbindlich und selbstverständlich kostenlos. Als Mitglied erwarten Sie folgende Vorteile:
- Wir laden Sie regelmäßig zu interessanten PETA-Events ein, damit Sie sich persönlich ein Bild von unserem Einsatz für die Tiere machen können.
- Sie haben eine persönliche Ansprechperson bei PETA, die Ihre individuelle Testamentsgestaltung begleitet und Ihnen auf Wunsch eine kostenlose Rechtsberatung vermittelt.
- Bei Fragen rund um PETAS Arbeit für die Tiere können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechperson aus dem Augustus Club wenden.
- Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Vorsorge für Ihren tierischen
Jedes Mitglied des Augustus Club kann seine Mitgliedschaft jederzeit beenden und das Testament wieder ändern.
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Warum sollte ich PETA in meinem Testament berücksichtigen?
Stellen Sie sich eine Welt vor, in der kein einziges Tier mehr in grausamen Versuchen leiden muss – ganz gleich, ob Kaninchen, Hund, Ratte oder Maus. Die Ergebnisse aus Tierversuchen lassen sich nicht risikofrei auf den Menschen übertragen. Stellen Sie sich eine Welt vor, in der kein Tier mehr aus Profitgier ohne Betäubung kastriert, verstümmelt und im Schlachthaus qualvoll getötet wird. Stellen Sie sich eine Welt vor, in der kein Tier mehr zu unserer Unterhaltung in Zoos oder Zirkussen eingesperrt und geschlagen wird.
Mit Ihrer Mitgliedschaft in PETAs Augustus Club tragen Sie dazu bei, dass all diese Visionen wahr werden können! Sie machen den Tieren und künftigen Generationen ein großzügiges und einzigartiges Geschenk: eine liebenswertere Welt mit mehr Mitgefühl für alle Lebewesen.
Viele Menschen haben den Wunsch, Tieren zu helfen. Im Augustus Club sind zahlreiche engagierte Personen vereint, die den Tieren, unabhängig von ihrem Alter oder Vermögen, eine sichere Zukunft geben möchten. Schließen auch Sie sich all jenen an, die PETAs Tierrechtsarbeit in ihrem Testament bereits berücksichtigen. Gemeinsam kann ihr Mitgefühl für die Tiere auch über Ihr eigenes Leben hinaus wirken.
3 GUTE GRÜNDE, PETA IM TESTAMENT ZU BEDENKEN
1. Über das Leben hinaus Gutes tun: Die Werte, die Ihnen im Leben wichtig sind, wirken weiter und werden die Situation vieler Tiere zum Positiven wenden.
2. Tieren eine Zukunft geben: Nachlassspenden sind ein großer finanzieller Stützpfeiler in unserer Arbeit für die Tiere. Damit können wir langfristig planen und uns weiterhin voller Energie und Hartnäckigkeit für die Rechte der Tiere einsetzen.
3. Keine Erbschaftssteuer: PETA Deutschland e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und somit von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Spenden kommen zu 100 % den Tieren zugute.
Möchten Sie sich dazu entschließen, PETA – und damit die Tiere – in Ihrem Testament zu bedenken? Oder möchten Sie einfach nur Ihre individuellen Möglichkeiten mit uns besprechen? Dann freuen wir uns, von Ihnen zu hören. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 711 860591-342 oder per E-Mail an [email protected]. Selbstverständlich behandeln wir Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten vertraulich.
Kämpfen Sie mit uns für eine Welt des Mitgefühls,
in der jedes Lebewesen zählt.
Hilfestellungen rund um das eigene Testament
Bei der Regelung Ihres Nachlasses gibt es Vieles zu bedenken. Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig mit diesem wichtigen Thema zu befassen, denn nur mit einem Testament können Sie Ihren Willen über das eigene Leben hinaus wirken lassen.
Infomaterial bestellen
Bestellen Sie kostenlos und unverbindlich unser Material mit Informationen rund um das Thema Nachlass:
Testament online erstellen
Der kostenlose und unverbindliche Testaments-Generator liefert Ihnen Ihre persönliche Testaments-Vorlage:
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
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Sollte ich ein Testament verfassen, auch wenn ich nicht weiß, wieviel Geld ich im Alter benötige?
Es ist immer eine gute Idee, sich Gedanken zu machen und ein Testament zu verfassen, damit der eigene Nachlass nach dem Tod geregelt ist. Manchmal kommt dabei die Frage auf, wie es später um die bestehenden Geldwerte bestellt ist. Diesbezüglich besteht die Möglichkeit, statt konkreten Geldsummen eine prozentuale Aufteilung im Testament aufzunehmen (Beispiel: „ mit XY % meines Vermögens möchte ich PETA Deutschland e.V. begünstigen“). Natürlich können Sie Ihr Testament auch jederzeit entsprechend anpassen oder widerrufen – mehr dazu im letzten Punkt der FAQs.
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Vererben und Vermachen: Was ist der Unterschied?
Ein Erbe bzw. eine Erbin ist diejenige Person, auf die mit dem Tod einer anderen Person deren Vermögen (oder Schulden) übergehen. Der Nachlass kann auch auf mehrere Personen übergehen (Erbengemeinschaft).
Sie können in Ihrem Testament festlegen, dass Sie einer Person ein Vermächtnis zukommen lassen. Das kann ein bestimmter Geldbetrag sein, ein prozentualer Anteil an einem Vermögen, ein Schmuckstück oder etwas anderes. Ein Vermächtnisnehmer bzw. eine Vermächtnisnehmerin ist nicht Teil der Erbengemeinschaft und haftet nicht für Verbindlichkeiten.
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Welche Adresse gebe ich im Testament an?
Ein häufiger Fehler besteht darin, Angaben nicht ausreichend zu konkretisieren. Wenn Sie PETA Deutschland e.V. in Ihrem Testament bedenken möchten, geben Sie daher am besten die folgende Bezeichnung an:
PETA Deutschland e.V., Friolzheimer Str. 3, 70499 Stuttgart, eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart, VR 202128
(Durch die Angabe des Vereinsregisters (VR) wird sichergestellt, dass Ihre Spende auch dann PETAs Arbeit zugutekommt, wenn sich die Anschrift von PETA Deutschland e.V. ändern sollte.)
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Was kann ich PETA zukommen lassen?
Sie können PETA Deutschland e.V. sowohl Geld- als auch Sachwerte zukommen lassen. Die Größenordnung ist dabei natürlich völlig Ihnen überlassen. Jegliche Testamentsspenden, etwa Immobilien, aber auch kleinere Geldwerte, sind für unsere Tierrechtsarbeit von großer Bedeutung. Viele Menschen spenden hierbei auch nur einen gewissen Teil Ihres Nachlasses, in Form eines Vermächtnisses, neben den Werten, die z. B. innerhalb der Familie vererbt oder vermacht werden.
Gerne können Sie PETA Deutschland e.V. auch als Erben einsetzen, wir kümmern uns dann darum, dass die Vermächtnisse nach Ihren Wünschen erfüllt werden.
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Unterstützt PETA mich beim Erstellen meines Testamentes?
PETA unterstützt Sie gerne bei der Gestaltung Ihres Nachlasses. Bestellen Sie hierzu kostenlos und unverbindlich unsere Erbschaftsinformationen per E-Mail oder Post. Wenn Ihre Nachlassplanung danach konkreter geworden ist, vermitteln wir Ihnen gerne eine kostenlose telefonische Rechtsberatung durch einen externen Fachanwalt bzw. eine externe Fachanwältin für Erbrecht.
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Wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer bei PETA?
Als gemeinnützig anerkannte Organisation ist PETA Deutschland e.V. von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Testamentsspende kommt daher zu 100 % den Tieren zugute.
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Was mache ich, wenn ich meine Testamentsspende ändern oder widerrufen möchte?
Natürlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen oder anpassen. Hierzu können Sie gegebenenfalls ein neues Testament anfertigen oder Ihre Änderungswünsche im bestehenden Testament ergänzen und mit Ihrer Unterschrift nochmals bestätigen. Sollten Sie Ihr Testament bereits bei einem Nachlassgericht hinterlegt haben, empfiehlt es sich, sich an das Nachlassgericht zu wenden, um die Änderungswünsche in Ihrem dort hinterlegten Testament geltend zu machen.
Als gemeinnützige Organisation hat sich PETA Deutschland e.V. der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns damit selbst zur Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Hier finden Sie das 10-Punkte-Programm zur Transparenz mit PETAs Angaben.