Tiere sind fühlende Lebewesen mit eigenen Persönlichkeiten und Bedürfnissen. Wir umsorgen die geliebten tierischen Mitbewohner, mit denen wir unser Zuhause teilen. Wir erkennen ihre Würde weitgehend an. Gleichzeitig akzeptieren wir aber, dass unzählige andere Tiere als sogenannte Nutztiere eingestuft und skrupellos ausgebeutet werden – in der landwirtschaftlichen Tierhaltung, in der Bekleidungsindustrie, in Tierversuchen und in der Unterhaltungsindustrie.
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im deutschen Grundgesetz verankert. [1] Entsprechend ist der Staat zum Schutz von Tieren verpflichtet. Dennoch „gelten“ Tiere im Privatrecht gemäß § 90 a S. 3 BGB als Sachen, die Menschen kaufen, besitzen und sogar gebrauchen dürfen. Somit sind auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden, auch wenn § 90 a S. 1 BGB ausdrücklich besagt, dass Tiere keine Sachen sind. [2] Dies fördert den Missbrauch von Tieren und die Möglichkeiten, sie gefangen zu halten und ihnen Schmerz und Leid zuzufügen.
Erst wenn die bereits bestehenden Grundrechte der Tiere auf Achtung ihrer Würde sowie ihrer Freiheit von Schmerzen und Leiden in das Grundgesetz aufgenommen und konsequent umgesetzt werden, können die Ausbeutung und das Leid der Tiere beendet werden.
Warum brauchen Tiere Grundrechte?
Tiere sind fühlende, intelligente Lebewesen, die Angst und Schmerz spüren können und uns in vielerlei Hinsicht sehr ähnlich sind. Wem wir Rechte zusprechen und wem nicht, hängt oft nur mit Vorurteilen zusammen – das gilt für Menschen wie für andere Tiere.
Der Mensch sieht sich grundsätzlich allen anderen Lebewesen gegenüber überlegen an und stellt sich über andere Tiere, indem er sie nach ihrem vermeintlichen „Nutzen“ einteilt. Die Entscheidung, welche Tiere einen höheren Stellenwert haben als andere, wird willkürlich getroffen, ist moralisch nicht vertretbar und nennt sich Speziesismus. Nur weil wir die Mittel und Möglichkeiten haben, Tiere für uns zu „nutzen“ und ohne Rücksicht auf ihre Wünsche und Bedürfnisse auszubeuten, heißt das nicht, dass dies in Ordnung ist.
Speziesismus muss als gesellschaftliches Problem anerkannt und bestehende Rechte müssen umgesetzt werden. Erst wenn Rechte für Tiere ins Grundgesetz aufgenommen und in der Praxis umgesetzt werden, ist die Basis dafür geschaffen, dass Tiere nicht länger ausgebeutet und benutzt werden können. Erst dann können sie als das angesehen werden, was sie sind – nämlich fühlende Lebewesen, denen ein glückliches und möglichst selbstbestimmtes Leben zusteht.
Um welche Rechte geht es?
Tiere haben ein naturgegebenes Recht auf Leben, ein Recht auf Freiheit und ein Recht auf Unversehrtheit. Es ist längst überfällig, diese absoluten Grundrechte endlich auch explizit ins Gesetz zu schreiben.
Welche Rechte haben Tiere aktuell?
Im Zivilrecht gelten Tiere schon seit 1990 nicht mehr als Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. [2] 2002 wurde der Tierschutz sogar als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. [1] Das deutsche Tierschutzgesetz besagt, dass „niemand […] einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen [darf]“. [3]
Dieses Gesetz gewährt Tieren einen ethisch begründeten, individuellen und unmittelbaren Schutz. Es geht dabei nicht um menschliche Interessen oder menschliches Empfinden, sondern um den Schutz jedes einzelnen Tieres um des Tieres willen. Dies gilt grundsätzlich auch in der landwirtschaftlichen Tierhaltung, eine Missachtung ist sogar strafbar. Daraus könnte man nun schließen, dass wir mit dem Tierschutzrecht in Deutschland relativ weit sind – denn dies deutet darauf hin, dass Tiere Träger eines intrinsischen, eigenen und originären Werts sind.
In der Realität ist das aber leider nicht so, denn die geltenden Rechtsnormen im Bereich Tierschutz werden massiv missachtet. Tieren werden tagtäglich Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt, sie werden gequält und getötet. Das hat einen einfachen Grund: In der Praxis der Nutzung werden Tiere im Allgemeinen nicht als Rechtssubjekte, sondern als Rechtsobjekte behandelt, mit denen der Mensch machen kann, was er will.
Langsam kommt jedoch Bewegung in die Rechtsordnung, beispielsweise mit dem sogenannten „Tierschutzverbandsklagerecht“, das bereits in einigen Bundesländern eingeführt wurde. Dieses Gesetz erlaubt die Beteiligung von nach dem jeweiligen Gesetz anerkannten Tierrechtsorganisationen bei Verwaltungsverfahren mit tierschutzrechtlichem Bezug, etwa bei der Tiernutzung durch Zucht, Handel und Tausch, aber auch bei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Tierhalter:innen und Tiernutzer:innen.
In Berlin etwa ist PETA Deutschland als verbandsklageberechtigte Organisation nach dem Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz (BlnTSVKG) anerkannt und kann danach zum Beispiel Einsicht in Akten nehmen, Stellungnahmen zu Verfahren abgeben und je nach Einzelfall sogar für die Tiere klagen. Dies ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, doch die Anwendung und die Auseinandersetzung mit den Behörden gestalten sich in der Praxis manchmal recht sperrig. Außerdem gewährt das Gesetz auch kein „Mehr“ an Tierrechten, allenfalls ein „Mehr“ an Tierschutz. Wären Rechte für Tiere wirklich anerkannt, würde dies ihre Nutzung ausschließen.
Was muss passieren, damit tierrechtliche Vorschriften eingehalten werden?
Die bestehende deutsche Rechtsordnung steht jetzt schon in einigen Punkten auf Seiten der Tiere. Damit die bereits geltenden Tierrechte aber auch konsequent umgesetzt werden und sich einklagen lassen, müssen die Tiere selbst als Rechtspersonen anerkannt werden – so wie natürliche oder juristische Personen.
Dabei sollen Menschen Tieren vor Gericht eine Stimme verleihen, um ihre Interessen zu vertreten, für die sie selbst nicht einstehen können.
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PETA Deutschland reichte Verfassungsbeschwerde im Namen von 20.000 männlichen Ferkeln ein
Wir von PETA Deutschland haben bereits 2019 eine Verfassungsbeschwerde im Namen von rund 20.000 männlichen Ferkeln eingelegt. Diese richtete sich gegen die Verlängerung der Erlaubnis der betäubungslosen chirurgischen Kastration männlicher Ferkel im Alter von unter acht Tagen. Es ist mittlerweile unumstritten, dass ein derartiges Vorgehen neben der Verletzung der körperlichen Substanz mit ganz erheblichen Schmerzen und Leiden für die Ferkel verbunden ist. Grund für diese Kastration ist der sogenannte „Ebergeruch“, der nur bei drei bis fünf Prozent der Ferkel auftritt. Obwohl mehrere mildere Alternativen zu diesem Vorgehen zur Verfügung stehen, nämlich die sogenannte „Jungebermast“, die Immunokastration und die chirurgische Kastration unter Betäubung, wurde das Gesetz, das den betäubungslosen und qualvollen Eingriff gestattet, noch einmal verlängert.
Dies verletzte unserer Auffassung nach die Rechtsgüter der Ferkel, namentlich ihre Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit sowie ihre tierpersönliche Würde. Auch wenn diese elementaren Rechte (noch) keine ausdrückliche Erwähnung in den Gesetzen gefunden haben, sind die Ferkel dennoch bereits jetzt als „Rechtspersonen“ einzuordnen, was im Text der Verfassungsbeschwerde über mehrere Seiten rechtsdogmatisch deutlich hergeleitet wird. Diese Eigenschaft als Rechtsperson gebietet es, ihnen auch tatsächlich Grundrechte zuzugestehen. Ein Eingriff in diese Grundrechte durch die gesetzliche Verlängerung der beschriebenen Praxis steht außer Frage, und eine Rechtfertigung – etwa über die Grundrechte der tiernutzenden Landwirt:innen – kam unserer Auffassung nach nicht in Betracht, zumal die Abschaffung der gängigen Praxis bereits seit 2013 auf dem Plan stand.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Frühsommer 2021 mit einem sogenannten „Nichtannahmebeschluss“, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Dies ist nicht ungewöhnlich und geschieht in etwa 99 Prozent aller Fälle. Inhaltlich ist damit leider nichts entschieden – weder zugunsten der Verlängerung der Praxis noch zugunsten der Grundrechte der Ferkel und damit generell der Tiere.
Gerade vor dem Hintergrund anderer aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wie zum Klimaschutzgesetz der Bundesregierung kann es durchaus sein, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Anerkennung von Grundrechten für Tiere für die Zukunft offenhalten will – aber eventuell die Zeit für eine solch fundamentale und epochale Entscheidung noch nicht für reif hält. Letztlich kann hier nur spekuliert werden, denn der Nichtannahmebeschluss fiel ohne Begründung.
Es ist aber grundsätzlich die Aufgabe des Deutschen Bundestags als parlamentarischer Gesetzgeber, Grundrechte für Tiere im Grundgesetz zu verankern. Indem Sie unsere Petition an die Fraktionen des Bundestags und den Bundesjustizminister unterschreiben, können Sie dazu beitragen, dass Grundrechte für Tiere in die Verfassung aufgenommen werden.
Jede einzelne Stimme hilft, die Ausbeutung von Tieren nachhaltig zu beenden. Bitte setzen Sie sich für die Tiere ein: Unterzeichnen Sie die Petition an den Bundesjustizminister und die Fraktionen des Deutschen Bundestages und fordern Sie damit Grundrechte für Tiere ein!
In der Agrarindustrie sind Rechtsbrüche an der Tagesordnung. So werden Kälber in der Milchindustrie bei der Enthornung standardmäßig mit einem mehrere hundert Grad heißen Eisen verbrannt. Sauen werden in enge Kastenstände gesperrt, sodass sie sich nicht einmal umdrehen können. Männliche Ferkel werden unter mehr oder weniger mit Stress und Schmerzen verbundenen Betäubungsmethoden kastriert. Hierbei werden erst die Hodensäcke aufgeschnitten, anschließend die Hoden herausgedrückt und die Samenstränge durchtrennt oder abgerissen.
Auch in anderen Bereichen werden täglich Rechtsbrüche begangen: Ratten werden beim Forced Swim Test gezwungen, gegen den Tod anzuschwimmen. Und unzählige weitere Tiere werden in anderen grausamen Tierversuchen gequält. Bei der Jagd dienen Füchse und andere Wildtiere als lebendige Zielscheiben. In der Unterhaltungsindustrie werden Tiere meist gewaltsam dressiert. Elefanten beispielsweise werden mit spitzen Elefantenhaken zum Gehorsam gezwungen.
Es ist strafbar, ein Wirbeltier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten. [3] Wer einem Tier „aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden“ bzw. „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zufügt, kann sich ebenfalls schuldig machen. Leider sieht die Realität oftmals völlig anders aus: Tierquälerei wird meist kaum verfolgt, und führende Politiker:innen unterstützen diese Vergehen noch, indem sie investigativ arbeitende Tierschützer:innen kriminalisieren.
Eine konsequente gerichtliche Verfolgung von Tierquälerei und dem damit verbundenen Verstoß gegen geltendes Gesetz kann nur erreicht werden, wenn Tiere als Rechtsperson anerkannt und ihre Rechte in die Verfassung aufgenommen werden. Unterschreiben Sie daher bitte unsere Petition.
Zahlreiche Vertreter aus Presse und Medien berichteten über unsere Kampagne „Grundrechte für Tiere“. Auch eine Fachpublikation veröffentlichte ein Interview. Weitere Fachpublikationen folgen. Wir freuen uns, dass wir den Tieren, die täglich unter uns Menschen leiden müssen, eine laute Stimme verleihen konnten und hoffen, dass sich unsere Gesellschaft endlich wandelt. Wir alle haben die Möglichkeit, dieses Grauen nicht weiter zu unterstützen, um jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.
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I. Presse
- DER SPIEGEL: „Tiere sind Träger von Grundrechten“, 16.11.2019, exklusives Vorab-Interview mit Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm.
- taz: „Ferkel ziehen vor Gericht“, 18.11.2019. (https://taz.de/Kastrieren-ohne-Betaeubung/!5638654/), abgerufen am 20.12.2019
- Der Tagesspiegel: „Ferkel vor dem Verfassungsgericht“, 18.11.2019. (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/tierschutz-ferkel-vor-dem-verfassungsgericht/25241990.html)
- Der Tagesspiegel: „Grundrechte für Tiere sind keine Utopie“, 18.11.2019. (https://www.tagesspiegel.de/politik/peta-zieht-vors-verfassungsgericht-grundrechte-fuer-tiere-sind-keine-utopie/25241718.html) „Tiere sind unsere Sklaven. Zeit, sie zu ihrem Recht kommen zu lassen. Denn unser Rechtssystem ist stark, weil es sich entwickelt.“
- Washington Post: „Germany’s male piglet population might be about to rewrite legal history”, 19.11.2019 (https://www.washingtonpost.com/world/2019/11/19/germanys-male-piglets-just-became-latest-animals-file-cases-court-without-their-knowledge/)
- MDR: „Verfassungsbeschwerde im Namen der Ferkel“, 19.11.2019. (https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/peta-laesst-ferkel-verfassungsbeschwerde-einreichen-100.html)
- dpa-Basisdienst: „Tierschützer lassen kastrierte Ferkel in Karlsruhe klagen“, 19.11.2019.
- Tagesschau: „Können Tiere vor Gericht klagen?“, 19.11.2019. (https://www.tagesschau.de/inland/ferkel-kastration-107.html)
- WELT: „Peta will Grundrechte für Tiere erstreiten“, 20.11.2019. (https://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_wirtschaft/article203659846/Peta-will-Grundrechte-fuer-Tiere-erstreiten.html) „Die Grünen-Politikerin Künast wertet die Verfassungsbeschwerde als positiv. „Tierschutz ist Staatsziel, jedoch lässt die Bundesregierung den Tierschutz vollständig hinter wirtschaftlichen Interessen zurücktreten und blockiert jeden Fortschritt“, erklärte die Grünen-Sprecherin für Tierschutzpolitik. Die einzige Möglichkeit etwas zu bewegen, sei die Beschreitung neuer juristischer Pfade.“
- ZEIT: „Sind Tiere auch nur Menschen?“, 20.11.2019. (https://www.zeit.de/2019/48/tierschutz-peta-ferkel-kastration-schmerzfreiheit-grundrecht-verfassungsbeschwerde) „Egal wie der Fall ausgeht, er schreibt schon jetzt Rechtsgeschichte. Zum ersten Mal klagen Tiere in Deutschland ein Recht auf Schmerzfreiheit ein.“
- AFP englischsprachiger Basisdienst: „This little piggy went to court: German piglets ’sue over castration’”, 15.12.2019.
- AFP französischsprachiger Basisdienst: “En Allemagne, la castration des porcs soumise à la justice“, 15.12.2019.
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II. Fachpublikation
Neue Juristische Woche – aktuell: „Im Namen der Ferkel“, Interview mit Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, Heft 50/2019. S. 12/13.
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Quellen
[1] Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20a, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html, (eingesehen am 18.01.2022)
[2] Bürgerliches Gesetzbuch: Gesetz zur Verbesserung der Rechtstellung des Tieres im bürgerlichen Recht, § 90 a S. 3 BGB, https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27963947%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1&sinst=DD2FC46D, (eingesehen am 18.01.2022)
[3] Bundesministerium für Justiz: Tierschutzgesetz § 1, https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__1.html, (eingesehen am 18.01.2022)