Erfolg: Berliner Veterinärämter müssen PETA Auskünfte geben

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Am 23. Juni 2021 hat das Verwaltungsgericht Berlin per Beschluss entschieden, dass auch die Berliner Veterinärämter der Bezirke Pankow, Tempelhof-Schönefeld, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg uns von PETA Deutschland Auskunft erteilen müssen. Die entsprechenden Behörden hatten sich geweigert, uns gesetzlich vorgeschriebene Auskünfte umfassend zu erteilen, Mitwirkungsrechte einzuräumen und lehnten teilweise sogar eine Zusammenarbeit zugunsten des Tierschutzes ausdrücklich ab. Daraufhin beantragten wir eine einstweilige Anordnung, um die Veterinärämter dazu verpflichten zu lassen, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.

Erfolg für den Tierschutz: PETA gewinnt Prozess

Das Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz (BlnTSVKG) ermöglicht, dass anerkannte Tierschutzorganisationen gerichtlich prüfen lassen können, ob die Interessen der Tiere in tierschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren durch Berliner Behörden ausreichend berücksichtigt worden sind und sämtliche tierschutzrechtlichen Regelungen eingehalten wurden. Außerdem können Tierschutzorganisationen die Behörden mit fachlichen Stellungnahmen unterstützen. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erkannte PETA Deutschland am 4. Januar 2021 als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation an.

Der aktuelle Beschluss bestätigt nun, dass die Berliner Veterinärämter verpflichtet sind, uns in behördlichen Tierschutzverfahren im beantragten Umfang Auskünfte zu erteilen, um in Verwaltungsvorgängen mitwirken zu können: Darunter fallen beispielsweise Rechtsetzungsvorgänge auf Bezirksebene und ordnungswidrige Tierschutzverstöße. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, wir gehen jedoch davon aus, dass der eindeutige Richterspruch zugunsten des Tierschutzes Bestand haben wird. 

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Tierschutz in Berlin. Tierschutzorganisationen müssen darin gestärkt werden, die Rechte der Tiere durchzusetzen. Auch wenn einige Behörden versuchen, uns daran zu hindern, werden wir alle Möglichkeiten des Tierschutzverbandsklage-
gesetzes voll ausschöpfen, um Tiere vor Quälerei und Ausbeutung zu schützen.“

Krishna Singh, PETA Deutschland

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