Wichtiger Erfolg für Tierrechte: Nach einer Undercover-Recherche mit Bildmaterial leidender Hühner beim Großkonzern Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG hatte dieser beharrlich versucht, uns von PETA Deutschland per Gericht die Veröffentlichung des Materials zu verbieten.
Daran ist der Konzern, der gleichzeitig Marktführer der deutschen Eierindustrie ist, nun vorerst gescheitert: Das Oberlandesgericht Hamburg hat geurteilt, dass wir die Undercover-Aufnahmen mitsamt den Texten über die Tierquälerei für immer zeigen dürfen.
Oberlandesgericht Hamburg erlaubt die dauerhafte Verbreitung von Undercover-Aufnahmen in „Legehennenanlage“
Im Jahr 2017 waren uns Bilder zugespielt worden, die teilweise gefiederlose und in Käfigen zusammengepferchte Hühner in Anlagen der Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG zeigen. Um die Öffentlichkeit über diese und tagtägliche weitere Tierquälerei in der Eierindustrie aufzuklären, haben wir diese Aufnahmen inklusive zugehöriger Texte veröffentlicht. Vermutlich um die qualvollen Zustände zu verschleiern, zog der Konzern daraufhin über mehrere Instanzen gegen uns vor Gericht – ohne Erfolg.
Mit dem Urteil vom 12. Juli 2022 hat das Oberlandesgericht Hamburg die Verbreitung der Undercover-Videos aus sogenannten Legehennenanlagen des Konzerns mitsamt den dazugehörigen Texten als rechtmäßig eingestuft. Zentrale Medien hatten die Videos ausgestrahlt, unter anderem die ARD in ihrem aufmerksamkeitsstarken Feature „Die Eierlüge“. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, unter welchen erheblichen Qualen und Schmerzen Hühner als sogenannte Nutztiere in der industriellen Tierhaltung jeden Tag aufs Neue leiden.
Rechtsstreit um veröffentlichte Recherche-Materialien begann 2018
Mehrere Male hatte der Konzern versucht, die Veröffentlichung des Bild- und Textmaterials per Gericht zu verbieten. Dazu hatte die Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG mehrere rechtliche Schritte eingeleitet. Auf ihren Antrag hin verbot das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung zunächst, das Material zu verbreiten.
Wir legten Berufung ein, woraufhin im Oktober 2018 das Oberlandesgericht Hamburg das Verbot wieder aufhob. Der Konzern wollte dieses höchstrichterliche Urteil aber nicht akzeptieren und zog am 28. Juni 2019 erneut vor Gericht – mit dem Urteil, dass die Materialien dauerhaft gezeigt werden dürfen.
Undercover-Aufnahmen wichtig zur allgemeinen Aufklärung
Bereits im April 2018 hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil darüber gesprochen, dass es im Einzelfall zulässig sein kann, ungenehmigte Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen zu verbreiten. In diesem konkreten Fall hat die Pressefreiheit gegenüber den Rechten des Klägers überwogen.
Nach unserer Auffassung erwarten Verbraucher:innen die auf den Bildern gezeigten Missstände in genehmigten Anlagen nicht. Unter anderem da die Käfighaltung in Deutschland offiziell verboten ist. Auch schwammige Kennzeichnungen von Eiern nach Haltungsformklassen und beschönigende Siegel wie das geplante „Tierwohl-Label“ der Bundesregierung zeichnen ein falsches Bild davon, wie es den Tieren wirklich in der Industrie geht.
Gerade deshalb sind die Undercover-Aufnahmen – noch dazu aus Anlagen des Marktführers – zur allgemeinen Aufklärung wichtig und notwendig.
So erkennen und melden Sie Tierquälerei
Sie haben Tierquälerei beobachtet und sind unsicher, wie Sie sich nun verhalten sollten? Hier finden Sie alle Infos, was in solchen Fällen zu tun ist. Bitte sehen Sie niemals weg, wenn Sie Zeug:in von Tierquälerei werden!