Whistleblower:innen meldeten uns von PETA Deutschland einen Fall nicht artgerechter Rinderhaltung: Im baden-württembergischen Gerlingen werden Rinder in einem dunklen Stalltrakt im Erdgeschoss eines Wohngebäudes eingesperrt und völlig tierschutzwidrig gehalten.
Wir fordern das zuständige Veterinäramt zum unverzüglichen Handeln auf – die Tiere müssen aus unserer Sicht sofort aus der tierquälerischen Haltung befreit werden.
Junge Rinder in Gerlingen in dunklem Wohngebäude eingesperrt
Über unser Whistleblower-Formular sendeten uns Augenzeug:innen Bilder, wie inmitten der Gerlinger Innenstadt mehrere junge Rinder im dunklen Erdgeschoss eines Wohnhauses gehalten werden – vermutlich zur Fleischproduktion. Das betreffende Gebäude mit den Rindern befindet sich nahe dem Rathaus an einer vielbefahrenen Straße.
Nach den uns zugespielten Aufnahmen und Angaben müssen die Tiere auch tagsüber überwiegend in Dunkelheit ausharren und erhalten vermutlich keinen – oder nur unregelmäßigen – Freilauf. Der Stalltrakt des Gebäudes hat nur kleine lichtdurchlässige Öffnungen. Eine zusätzliche Beleuchtung des Innenbereichs wurde bisher nicht beobachtet.
PETA fordert sofortiges Einschreiten des zuständigen Veterinäramtes
Wir halten die inmitten der Gerlinger Innenstadt durchgeführte Tierhaltung für Tierquälerei. Die Art der Haltung ist aus unserer Sicht nicht mit dem Tierschutzgesetz zu vereinbaren. Daher haben wir uns am Dienstag, 18. April, an das zuständige Kreisveterinäramt gewandt und die Behörde um eine unmittelbare Kontrolle der Tierhaltung gebeten. Außerdem muss die Rinderhaltung unter diesen Bedingungen dringend untersagt werden.
Immer wieder tierschutzwidrige Haltungen – auch in „Kleinbetrieben“
Der Fall zeigt erneut, dass auch Tiere in kleineren Betrieben massivem Leid zur Produktion tierischer Produkte wie Fleisch, Milch und Eiern ausgesetzt sind. Regelmäßig melden uns Zeug:innen über unser Whistleblower-Formular Hinweise auf Tierquälerei in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
Leider gibt es noch immer keine gesetzliche Regelung zur Haltung von über sechs Monate alten Rindern. Das niedersächsische Landesamt LAVES weist in seiner Tierschutzleitlinie für „Mastrinder“ jedoch ausdrücklich darauf hin, dass den Tieren dringend Tageslicht zur Verfügung stehen muss. [1]
Die Häufigkeit solcher Fälle zeigt, dass sich Konsument:innen nicht auf das vermeintliche Argument des „Betriebs von nebenan“ verlassen können: Wer Fleisch bei kleinen Betrieben mit geringerer Tieranzahl bzw. beim örtlichen Metzger kauft, unterstützt ebenfalls Tierleid. In allen Fällen werden die dort als „Nutztiere“ gehaltenen Lebewesen ausgebeutet und weit vor ihrer natürlichen Lebenserwartung meist qualvoll getötet.
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Quellen
[1] Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz (2018): „Tierschutzleitlinie für Mastrinderhaltung“, zum Download unter https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/rinder/tierschutzleitlinie-fuer-die-mastrinderhaltung-162378.html (eingesehen am 19.04.23)