Ende Februar erreichte uns von PETA Deutschland eine Whistleblower-Meldung mit Videos, die zeigen, wie eine Katze von mehreren Hunden auf einem Grundstück in Losheim im Saarland attackiert wird. Die Halterin der Tiere war während des Vorfalls anwesend, griff jedoch nicht rechtzeitig ein, sodass die Katze dabei bis zur Bewusstlosigkeit gehetzt wurde. Wir haben uns an das zuständige Veterinäramt gewandt und gefordert, die Katze umgehend aus der gefährlichen Haltung zu retten und ein Tierhalteverbot auszusprechen.
Katze wird nach Hundeangriff bewusstlos – Behörde bezeichnet den Angriff als „tragischen Unfall“
Am 19. Februar 2022 erreichte uns aus Losheim die Meldung mit Videos, auf denen zu sehen ist, wie eine Katze von vier Hunden attackiert wird. Die Katze soll zunächst auf einer Treppe in dem Garten gesessen haben und dort von einem der Hunde runtergejagt und -gezerrt worden seien. Daraufhin sollen alle vier Hunde, die auf dem Grundstück gehalten werden, die wehrlose Katze attackiert haben. Die Katze verlor dabei offenbar das Bewusstsein – überlebte den Vorfall jedoch glücklicherweise ohne sichtbare äußerliche Verletzungen.
Da die Halterin von der Katze und einem der Hunde zum Zeitpunkt dieses schlimmen Vorfalls anwesend war, haben wir aufgrund der vernachlässigten Sorgfaltspflicht an das örtliche Veterinäramt appelliert, die Katze aus dem Haushalt zu retten, damit sie keinen weiteren Attacken der Hunde ausgesetzt ist: Denn laut Zeug:innen haben sich die Hunde in der Vergangenheit bereits häufiger auffällig verhalten und die Katze angegriffen.
Obwohl die dauerhafte Gefahr für die Katze eine massive Stressbelastung bedeutet und die Halterin die Tiere anscheinend weder unter Kontrolle hat noch sicherstellen kann, dass jedes Tier entsprechend seiner Art und seinen Bedürfnisse artgerecht leben kann, reagierte das zuständige Veterinäramt nicht ausreichend: Trotz unseres Appells sieht das Veterinäramt keine Veranlassung darin, die Katze aus dem Haushalt zu holen. Somit ist sie weiterhin möglichen lebensgefährlichen Angriffen der weitestgehend auf dem Grundstück gehaltenen Hunde ausgesetzt.
Das Landesamt für Verbraucherschutz Saarland ordnete zwar einen zusätzlichen Ausgang für die Freigängerkatze an, damit diese nicht länger den Garten durchqueren muss, verbuchte den Vorfall allerdings als „tragischen Unfall“.
Wir appellieren daher ausdrücklich an die Behörden, dass die Katze aus diesem Haushalt gerettet wird, da der nächste „tragische Unfall“ tödlich enden könnte. Außerdem fordern wir, dass der Halterin ein Tierhalteverbot erteilt wird.
Tierhalter:innen stehen in der Pflicht, für das Wohl der Tiere zu sorgen
Es ist die Pflicht von Tierhalter:innen, auf tierische Mitbewohner achtzugeben, mögliche Spannungen zwischen Tieren wahrzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit keine Lebewesen verletzt oder getötet werden.
Besonders Katzen sind sehr stressempfindlich. In dieser Situation hat das Tier auch körperlich keine Möglichkeit, sich ausreichend zu wehren.
So können Sie der Katze und anderen vernachlässigten Tieren helfen
Wenden Sie sich per Mail an das zuständige Veterinäramt und fordern Sie die Herausnahme der Katze und die Unterbringung an einem sicheren Ort.
Wenn Sie ähnliche Fälle, Vernachlässigung und Tierquälerei beobachten, sollten Sie diese auf Fotos und Videos festhalten, die zuständigen Behörden informieren oder die Vorfälle auch uns melden.