Allabendlich sind auf den TV-Bildschirmen erschütternde Aufnahmen der Missstände in der deutschen Agrarindustrie zu sehen. Nun raten Sie mal, wie unsere Bundesregierung solche schlimmen Bilder künftig verhindern will.
Anstatt mehr Tierschutz zu beschließen, haben CDU/CSU und die SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Tierschützer, die in den Ställen Tierquälerei aufdecken, künftig hart bestraft werden sollen:
Jura-Professoren haben eine klare Meinung dazu
Der Regensburger Jura-Professor Dr. Henning Ernst Müller betont in einer aktuellen Veröffentlichung:
Professor Dr. Jens Bülte, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim, schreibt in einer Fachzeitschrift dazu:
Professor Dr. Achim Spiller, Inhaber der Professur für „Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte“ am Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung an der Universität Göttingen sagte im Mai 2018 in einem Interview mit der NOZ, dass sich die Stimmung infolge eines solchen Gesetzes gegen die Landwirtschaft drehen könnte. Dies würden Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen. Ferner betont er:
Abgesehen davon …
… handelt es sich – anders als die Politiker der Agrarlobby wider besseres Wissen behaupten – hierbei nicht um „Einbrüche“, sondern um Hausfriedensbruch. Diesbezüglich hat das OLG Naumburg im Februar 2018 höchstinstanzlich entschieden, dass die Begehung eines tatbestandlichen Hausfriedensbruchs in Form des „Stallfriedensbruchs“ gerechtfertigt und damit straflos ist, wenn von Stallfrieden keine Rede sein kann und die Missstände im Stall und die Untätigkeit der Behörden kein anderes Mittel zulassen, um die Gefahr für das Gemeingut Tierschutz abzuwenden, als die Öffentlichkeit über die tierquälerischen Zustände im Stall zu informieren. Davon unabhängig: PETA Deutschland e.V. dringt nicht in Ställe ein, sondern veröffentlicht zugespieltes Material.
Was Sie tun können
Bitte wählen Sie bei den nächsten Landtags- und Bundestagswahlen tierfreundlich. Die Positionen der Parteien können Sie unseren Wahlprüfsteinen entnehmen.