Dass die Zustände in Schlachthöfen deprimierend und katastrophal sind, ist keine neue Erkenntnis –doch Einblicke in die Industrie erschüttern immer wieder aufs Neue. Der äußerst niedrige Verkaufspreis für Fleisch wirkt sich nicht nur auf das Wohl der Tiere, sondern auch auf die Menschen aus, die in Schlachthöfen arbeiten. Wie ein aktueller Kontrollbericht aus Nordrhein-Westfalen erneut bestätigt, beruht billiges Fleisch auf schlechten Konditionen für Schlachthofarbeiter und erheblichem Tierschutzmangel. [1]
Schlachthofarbeiter in Deutschland
Arbeiter in deutschen Schlachthöfen stammen fast ausschließlich aus Osteuropa und werden unter miserablen Arbeitsbedingungen ausgebeutet – meist unter dem Mindestlohn. Teilweise werden sogar ihre Schutzkleidung und die Arbeitsmaterialien vom Gehalt abgezogen. Ihre Arbeit am Fließband umfasst die Tötung und Zerlegung hilfloser Tiere, was bei vielen Schlachthofarbeitern zu psychischem Stress führt. Laut einer Hilfsorganisation für osteuropäische Arbeiter ist bei längerer krankheitsbedingter Fehlzeit sogar mit Jobverlust zu rechnen. Aufgrund der Sprachbarriere ist es für die Arbeiter schwierig, ihre Rechte durchzusetzen. [2]
Arbeitsschutzkontrollen in nordrhein-westfälischen Schlachtbetrieben
Zwischen Juli und September 2019 wurden Arbeitsschutzkontrollen in 30 nordrhein-westfälischen Schlachtbetrieben durchgeführt, in denen 17.000 (!) Arbeitnehmer beschäftigt sind – mit schockierenden Ergebnissen. Obwohl bisher erst 40 Prozent der Unterlagen ausgewertet sind, konnten laut NRW-Arbeitsminister Laumann bereits über 3.000 Arbeitszeitverstöße festgestellt werden. Dazu gehören in knapp 90 Prozent der Betriebe beispielsweise 16-Stunden-Arbeitstage (erlaubt sind nur 10 Stunden), gravierende Arbeitsschutzmängel sowie 100 technische Arbeitsschutzmängel mit hohem Gefährdungspotenzial. Wenn die Fleischindustrie so mit Menschen umgeht, dann dürfte jedem klar sein, wie katastrophal die Situation für die Tiere dort sein muss. [3]
Auswirkungen auf die Tiere
Aufgrund der Schlachtung im Akkord und der unmenschlichen Arbeitszeiten stehen Fehlbetäubungen an der Tagesordnung. Laut der Bundesregierung sind je nach Betäubungsart 3,3 bis 12,5 Prozent der Schweine und 4 bis über 9 Prozent der Rinder nicht ausreichend betäubt, wenn sie an einem Bein kopfüber aufgehängt werden und ihnen die Kehle durchtrennt wird. [4] In absoluten Zahlen bedeutet dies jährlich weit über 300.000 Rinder und bis zu 7,5 Millionen Schweine – die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich weitaus höher. Für Hühner und Puten wurde noch keine Fehlbetäubungsrate ermittelt, was unter anderem damit zusammenhängen könnte, dass diese Tiere im Schlachthof nur in Tonnen und nicht als einzelne Individuen angegeben werden. Zudem wird oft gegen die gesetzlich festgelegten Zeiten zwischen Betäubung und tatsächlicher Tötung verstoßen, sodass die Tiere vor oder während der Tötung wieder zu Bewusstsein kommen.
Verstöße gegen die minimalen gesetzlichen Vorschriften sind die Regel und keine Ausnahmen. Was viele Menschen nicht wissen: Sogenannte „Biotiere“ werden meist in denselben Schlachtfabriken wie ihre Leidensgenossen aus der konventionellen Tierhaltung getötet, wie diese PETA-Undercover-Ermittlung aus dem Jahr 2009 aufzeigt. Und auch das Fleisch vom „Metzger nebenan“ stammt aus solchen Schlachthöfen.
Was Sie tun können
Beteiligen Sie sich nicht an der Ausbeutung von Arbeitern und Tieren. Wählen Sie beim Einkauf stets die pflanzliche Alternative. Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Veganstart-Programm erhalten Sie praktische Unterstützung für einen mühelosen Umstieg in ein veganes Leben.
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Quellen:
[1] https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/schlachthof-kontrollen-laumann-100.html, zuletzt abgerufen am 31.10.2019
[2] https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fleischindustrie-ausgebeutet-auf-dem-schlachthof-1.3530747, zuletzt abgerufen am 31.10.2019
[3] https://www.lokalkompass.de/essen/c-politik/tierschutzpartei-schlachthoefe-brauchen-hohen-kontrolldruck_a1230660, zuletzt abgerufen am 31.10.2019
[4] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/100/1710021.pdf, zuletzt abgerufen am 31.10.2019