Die Käfighaltung von Kaninchen ist nicht artgerecht – diese und viele weitere neue Erkenntnisse über die Kaninchenhaltung veröffentlichte kürzlich die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT).
Im September 2019 erschien das neue Merkblatt der TVT, in dem die natürlichen Bedürfnisse der sensiblen und sozialen Tiere stärker anerkannt und berücksichtigt werden als je zuvor. [1] Herkömmliche Käfige oder Kaninchenställe gehören damit nun hoffentlich der Vergangenheit an.
Gruppenhaltung
Das Merkblatt hält fest, dass die Einzelhaltung von Kaninchen nicht tierschutzgerecht ist. So sollen mindestens zwei Tiere der gleichen Art zusammenleben, am besten als Paar. Mit Meerschweinchen soll man Kaninchen generell nicht zusammenhalten, da das Verhalten der Tiere viel zu unterschiedlich ist. Zudem stellt die gemeinsame Haltung von Meerschweinchen und Kaninchen eine Lebensgefahr für Meerschweinchen dar.
Großzügige Gehege
Die Tiere sollen laut Veröffentlichung der Tierärzte auf einer Grundfläche von mindestens 6 Quadratmetern und einer Mindest-Seitenlänge von 2,4 Metern leben. Das betrifft zwei Tiere bei einem Gewicht von bis zu 3 Kilogramm. Durch diese Vorgaben sollen den Kaninchen mindesten drei aufeinanderfolgende Hoppelschritte ermöglicht werden.
Da das Gehege in verschiedene Bereiche unterteilt werden soll, bietet sich auch die Schaffung verschiedener Ebenen an. Die erste Etage sollte jedoch so hoch sein, dass die Kaninchen Männchen machen können, ohne mit den Ohren anzustoßen.
Ganzjährige Außenhaltung
Die Haltung im Käfig sei laut Merkblatt grundsätzlich abzulehnen. Am tierschutzgerechtesten ist eine ganzjährige Außenhaltung mit ausreichend Rückzugsmöglichkeiten, Strukturelementen, Schlafhöhlen und witterungsgeschützten Bereichen. Auch sollen die Tiere Mulden scharren können. Bei der Außenhaltung ist jedoch wichtig, dass sich die Kaninchen sich nicht unter dem Gehege durchgraben können und es Bereiche gibt, die dauerhaft im Schatten liegen.
Hinweis auf Qualzuchten
Neben Tipps zur Pflege, Ernährung und Krankheiten weist die TVT im Merkblatt auch auf Qualzuchten bei Kaninchen hin. Wie bei Hunden und Katzen gibt es auch bei Kaninchen bestimmte Rassen, die auf bestimmte optische Merkmale hin gezüchtet werden, in der Konsequenz jedoch oft an Krankheiten leiden. Minizwerge beispielsweise sollen durch einen extrem runden Kopf und kurze Ohren möglichst niedlich aussehen, leiden jedoch oft an Zahnfehlstellungen.
Widder-Kaninchen leiden sehr an ihrer angeblich „niedlichen“ Langohrigkeit. Sie sind durch ihre überlangen Ohren sehr eingeschränkt und erkranken häufig an Ohrenentzündungen. Auch Langhaarzüchtungen wie beispielsweise Angora-Kaninchen leiden enorm unter ihrem langen Fell, da es ständig zu einem Hitzestau kommen kann. Im Sommer können zudem häufig Augenreizungen und Fliegenmadenbefall auftreten.
Adoptieren, nicht kaufen!
Wenn Sie ein Kaninchen aufnehmen möchten, besuchen Sie bitte ein Tierheim. Dort warten zahlreiche Kleintiere auf ein liebevolles, neues Zuhause. Mit einem Kauf beim Züchter oder in einer Zoohandlung werden Qualzuchten und oftmals tierschutzwidrige Zustände unterstützt. Zudem erhalten Sie von den Tierheimmitarbeitern Antworten auf alle Fragen, die Sie zur Haltung Ihres tierischen Freundes haben.
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Quellen:
[1] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.: Merkblatt Nr. 157: Kaninchen (Stand: September 2019), https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/?no_cache=1&download=TVT-MB_157_Heimtiere-Kaninchen_09.2019.pdf&did=38, zuletzt eingesehen am 29.10.2019
[2] Vet-Magazin: Neue TVT-Veröffentlichung: Kaninchen nur in großzügigen Gehegen halten, https://vet-magazin.de/deutschland-magazin/tieraerztliche-organisationen/tieraerztliche-vereinigung-tierschutz/TVT-Kaninchen-Gehege.html, zuletzt eingesehen am 29.10.2019