Ende 2019 machte eine aufmerksame Spaziergängerin auf das Leid zahlreicher Rinder im Betrieb eines Bauern in Hennef aufmerksam. Die Behörden schritten ein und retteten einen Teil der Tiere. [1] Zusätzlich erstattete PETA Deutschland Strafanzeige gegen den Landwirt, und die Staatsanwaltschaft Bonn erhob Anklage gegen den Tierhalter. Am 27. November 2020 kam es nun zur Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Siegburg, bei der der Landwirt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Dank engagierter Augenzeugin konnten verwahrloste Rinder gerettet und der Landwirt verurteilt werden
Mit verzweifelten Rufen hatte über ein Dutzend Kühe eine Spaziergängerin auf sich aufmerksam gemacht. Als die Frau den Schreien nachging, entdeckte sie voller Entsetzen abgemagerte Tiere, die teilweise bis zum Bauch in feuchtem Matsch und ihren eigenen Fäkalien standen. Der marode Stall, in dem die Kühe untergebracht waren, war undicht. Die Spaziergängerin benachrichtigte augenblicklich die Polizei, die die Informationen an das zuständige Ordnungsamt weiterleitete. Am nächsten Tag wurde der Augenzeugin mitgeteilt, dass die Kontrolleure den Bauern nicht angetroffen hätten, es aber einen weiteren Versuch geben und darüber hinaus das Veterinäramt informiert würde.
Doch die Frau wollte nicht länger auf das Eingreifen der Behörden warten: Sie informierte Tierschützer und veröffentlichte Bildmaterial in den sozialen Medien. Außerdem begann sie, einen Lebensplatz für die Rinder zu organisieren. Zwischenzeitlich reagierten auch die Behörden und veranlassten, dass die Tiere vom Hof des Landwirts zu einem Tierhändler transportiert wurden. Die Kühe waren bis auf die Knochen abgemagert, ihre Hufe deformiert und das Fell mit gesundheitsgefährdenden Fäkalienresten verklebt. Die Tiere waren offensichtlich ihr Leben lang vernachlässigt worden und sollten nun so schnell wie möglich geschlachtet und zu Wurst oder Tierfutter verarbeitet werden.
Als der Verein Rüsselheim e.V. mitteilte, die Kühe aufnehmen zu können, waren bereits 6 der 19 Tiere getötet worden – 12 Rinder konnten kurz vor dem Schlachttermin noch freigekauft werden. Einen Bullen hatte das Veterinäramt dem Landwirt überlassen, vermutlich für den „Eigenbedarf“ an Fleisch. Die Tierschützer konnten den Bauern schließlich dazu bewegen, ihnen auch dieses Tier zu verkaufen. So wurden dank des hartnäckigen Engagements der Spaziergängerin 13 Rinder vor dem Schlachthof gerettet und erhielten die Chance auf ein Leben ohne Ausbeutung und Vernachlässigung.
Das Amtsgericht Siegburg hat den Rinderhalter aus Hennef am 27. November 2020 zu 180 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt, weil er seine Rinder nicht ordnungsgemäß versorgte, sie ihren eigenen Exkrementen aussetzte und die Tiere in einem einsturzgefährdeten Stall hielt.
Diese sehr klare Verurteilung des Landwirts begrüßen wir ausdrücklich:
Immer wieder Tierleid beim „Bauern von nebenan“ – trotz gesetzlicher Verpflichtung
Auch dieses Beispiel zeigt wieder einmal, dass unzählige Kühe, Schweine, Schafe und andere Tiere in der industriellen Landwirtschaft leiden – unabhängig von der Haltungsform. Für die Herstellung von Fleisch- und Milchprodukten verbringen sie ihr ganzes Leben unter meist katastrophalen Haltungsbedingungen. Obwohl sogenannte Nutztierhalter verpflichtet sind, ihre Tiere ausreichend zu versorgen und zu verpflegen, [2] werden Missstände wie in Hennef immer wieder aufgedeckt und medial diskutiert. Angesichts dieser häufigen Skandale lässt sich nur erahnen, was sich in dieser ausbeuterischen Industrie tagtäglich hinter verschlossenen Hoftüren abspielt.
Kriminalität gegen Tiere in der Ernährungsindustrie muss verfolgt werden
Tierhalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung ihrer Tiere sicherzustellen. Wir von PETA Deutschland fordern, dass Landwirten, die ihre Tiere vernachlässigen und leiden lassen, die Tiere weggenommen werden. Auch für sogenannte Nutztiere gelten die Vorschriften des Tierschutzgesetzes: Wer einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, erfüllt nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes einen Straftatbestand [2] – unabhängig davon, um welche Tierart es sich handelt. Daher müssen auch Landwirte, die durch Tierquälerei auffallen, zur endgültigen Aufgabe der Tierhaltung gezwungen werden. Nur wenn solche Konsequenzen drohen, lässt sich die kriminelle Ausnutzung des Systems nachhaltig verhindern.
Was Sie tun können
Setzen Sie sich aktiv gegen die Ausbeutung von Tieren ein, die in der kommerziellen Tierhaltung missbraucht werden.
- Unterstützen Sie Lebenshöfe in Ihrer Umgebung.
- Bitte helfen Sie den Tieren und entscheiden Sie sich für eine tierleidfreie vegane Lebensweise. Das kostenlose und unverbindliche Veganstart-Programm unterstützt Sie beim mühelosen Umstieg 30 Tage lang mit wichtigen Tipps, nützlichen Informationen und köstlichen veganen Rezepten.
- Wenn Sie Tierquälerei beobachten, melden Sie diese bitte über unser Whistleblower-Formular.
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Quellen
[1] Ebert, Sandra (2020): Elende Zustände in Hennefer Stall. Junge Frau rettet verwahrlosten Rindern das Leben, https://www.rundschau-online.de/region/rhein-sieg/hennef/elende-zustaende-in-hennefer-stall-junge-frau-rettet-verwahrlosten-rindern-das-leben-33713676?cb=1605867924423, (eingesehen am 23.11.2020)
[2] Bundesamt für Justiz: Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV), § 3, § 4, https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html, (eingesehen am 23.11.2020)