Verbesserung des Tierschutzgesetzes – darüber beklagen sich Experimentator:innen

Teilen:

Was PETA als einen Fortschritt ansieht, stößt bei manchen Experimentator:innen auf starken Widerspruch: Das Tierschutzgesetz soll so geändert werden, dass es bei Verstößen sogar zu einer Haftstrafe führen kann. PETA hat diesbezüglich einen Brief an den zuständigen Bundesminister Cem Özdemir verfasst, denn die baldige Umsetzung der geplanten Änderungen ist dringend notwendig. In den folgenden Abschnitten beleuchten wir diese Thematik näher.

Der Gesetzgeber sieht Tierversuche als Ausnahme vor, nicht als Regel.

Tierversuche sind ethisch und wissenschaftlich nicht gerechtfertigte und zudem grausame Praktiken, die noch immer routinemäßig durchgeführt werden. Meist passiert das abgeschirmt von der Öffentlichkeit hinter dicken Wänden. Dies macht es umso wichtiger, diesem Thema mehr Sichtbarkeit zu geben und einen verschärften Blick darauf zu werfen. Im Gesetzentwurf wird der Punkt Tierversuche nicht im Speziellen adressiert – dennoch machen die Änderungen die ethische Verantwortung auch für die Wissenschaft und Forschung deutlich. Der Tierversuch gilt unter vielen Forschenden immer noch als Goldstandard und es wird oft beansprucht, im Rahmen der „Forschungsfreiheit“ uneingeschränkt darauf zugreifen zu dürfen. Dabei ist rechtlich vorgesehen, dass der Tierversuch die Ausnahme bleibt.

Strafrechtliche Verschärfung hat keinen Einfluss auf die Genehmigungspraxis

Der deutliche Widerstand seitens einiger Mitglieder der Forschungsgemeinschaft gegen den Gesetzentwurf, bedingt durch die Befürchtung, für Fehler belangt zu werden, sowie die Annahme, dass eine Verschärfung eine Behinderung für Forschung oder Tierversuche darstelle, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Die Regeln zur Genehmigung von Tierversuchsanträgen sowie zur Prüfung der Verfügbarkeit tierversuchsfreier Methoden ändern sich nicht durch den Entwurf – wer also bisher die offizielle Genehmigung für ein sogenanntes „Versuchsvorhaben“ hatte, macht sich auch weiterhin nicht strafbar. Dass strafrechtliche Konsequenzen für Verstöße verschärft werden sollen, unterstreicht lediglich die Dringlichkeit, sich an Regeln zu halten und die eigene ethische Verantwortung anzuerkennen.

„Überschusstiere“ dürfen bislang ohne Genehmigung getötet werden

Tiere werden nicht nur in Versuchen oder danach getötet: Sogenannte „Überschusstiere“ werden im Rahmen von Experimenten gezüchtet, jedoch meistens einfach getötet und entsorgt, weil sie nicht die „richtigen“ Kriterien zum „richtigen“ Zeitpunkt erfüllen. Aber die Tatsache, dass sie nicht in Tierversuchen „benutzt“ wurden, bedeutet nicht, dass sie nicht gelitten haben. Sie werden in eine künstliche Umgebung hineingeboren, gefangen gehalten und getötet, ohne je Tageslicht gesehen oder ihre natürlichen Bedürfnisse ausgelebt zu haben. Für die Tötung der Tiere muss bislang keine Genehmigung eingeholt werden. Das verdeutlicht, welchen Bedarf an Verbesserung es selbst nach Änderung des Tierschutzgesetzes immer noch gibt: In Zukunft sollten die Genehmigungsanträge etwa auch eine Schätzung der Zahl der Tiere beinhalten, die im Rahmen des Versuchs gezüchtet, jedoch nicht „benutzt“ und meistens getötet werden. Da sie einen großen Teil der jährlich im Zusammenhang mit Tierversuchen getöteten Tiere darstellen, sollten sie künftig bei der Schaden-Nutzen-Analyse miteinbezogen werden.

Ein erster Schritt für eine tierversuchsfreie Zukunft

Es ist höchste Zeit, die Forschung in Richtung humaner, tierfreier Alternativen zu lenken und Forschende besser zu unterstützen, humanrelevante Methoden zu entwickeln und anzuwenden. In diesem Kontext haben PETA-Wissenschaftler:innen den Research Modernisation Deal entwickelt. Dieses 80-seitige Strategiepapier präsentiert konkrete Schritte, die Entscheidungsträger:innen weltweit helfen können, einen Plan zu entwickeln, um die Wissenschaft zu modernisieren und dabei auf tierversuchsfreie Methoden zu setzen.