Wenn es um Tierversuche und Kosmetik geht, brodelt die Gerüchteküche seit 2013. Verständlich – denn das Thema ist undurchsichtig und kompliziert. Unwahrheiten wie „Für Kosmetikprodukte sind Tierversuche schon lange verboten!“ oder „In der EU wird keine Kosmetik mit Tierversuchen verkauft!“ sind daher an der Tagesordnung, wenn man sich durch’s Internet wühlt.
Wir räumen mit den Gerüchten auf und erklären, was es mit der Sache auf sich hat.
1. Tierversuche für Kosmetik sind nicht verboten
Nach der Europäischen Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) müssen Sicherheitsnachweise für Kosmetik in der EU seit 2013 zwar ohne Tiere auskommen – aber ob anderweitig Tierversuche gemacht werden, wird nicht beachtet und ist somit auch nicht verboten.[1] Das heißt im Klartext: Der Verkauf von Kosmetik kann in der EU nur dann stattfinden, wenn die erforderten Sicherheitstests ohne Tierversuche auskommen. Solange dies möglich ist, werden zusätzliche Tests mit Tieren ignoriert. Warum sich Unternehmen freiwillig für Tierversuche entscheiden sollten? Lesen Sie weiter.
2. Tierversuche sind in Sicherheitstests für viele Inhaltsstoffe Standard, gerade in der EU!
Was muss passieren, dass wir schnurstracks in den nächsten Laden laufen, um uns den fünften Mascara innerhalb eines Monats zu kaufen? Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder wir haben einen enormen Mascara-Verbrauch, oder die Werbung hat uns mal wieder gekriegt. „Jetzt mit neuer Formel!“, „Innovative Inhaltsstoffe für einen atemberaubenden Wimpernaufschlag!“ oder auch einfach nur „Jetzt neu!“ machen uns Kunden neugierig und lassen die Kassen klingeln.
Das Ganze hat aber einen riesigen Haken: Um neue Inhaltsstoffe verwenden zu können, werden diese meist an Tieren getestet – ja, auch für Kosmetik! Denn viele Inhaltsstoffe fallen unter eine der „Ausnahmen“, die eigentlich eher die Regel sind: Sie werden im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH getestet. Auf dem Factsheet der ECHA [2] sehen Sie, wann kosmetische Inhaltsstoffe in Tierversuchen getestet werden: wenn von einer Gefährdung für Arbeiter ausgegangen wird, wenn Risikobewertungen für die Umwelt erforderlich sind, oder wenn der Inhaltsstoff auch für nicht-kosmetische Produkte (Wandfarbe, Reinigungsmittel …) Anwendung finden soll.
Sind die Hersteller nun also leider gezwungen, Tierversuche durchführen zu lassen? Nein! Denn jedes Unternehmen kann sich dafür entscheiden, diejenigen Inhaltsstoffe NICHT zu verwenden, die Tierversuche voraussetzen würden – und das schaffen allein deutschlandweit immerhin über 450 Unternehmen!
3. Tierversuche bringen finanzielle Vorteile
Ja – Tierversuche sind teurer als tierfreie Sicherheitstests. ABER: Wenn ich meine Produkte nach China exportieren will, muss ich sie an Tieren testen lassen. Das ist zwar erst mal teurer – zahlt sich für Kosmetikfirmen aber recht schnell wieder aus. Denn der chinesische Markt für Kosmetik ist riesig, die Gewinnspanne ist deutlich höher als der finanzielle „Verlust“ durch Tierversuche. Auch gewinnbringende innovative Kosmetik-Rezepturen gleichen die Kosten im Handumdrehen aus, die durch Tierversuche entstanden sind.
Die Behauptung über ein angebliches Verbot von Tierversuchen für Kosmetik hält diesen Fakten leider nicht stand. Somit sind Listen mit Kosmetikherstellern tierversuchsfreier Produkte unerlässlich. Gegenteilige Behauptungen wollen entweder bewusst die Tatsachen verschleiern oder zeugen von mangelnder Kompetenz.
Was können Firmen also tun, um wirklich tierversuchsfrei zu sein?
Zusammengefasst: Wer will, kann seine Kosmetik ohne Tierversuche entwickeln und verkaufen. Bekannte Marken wie Catrice, essence, L.O.V und viele mehr beweisen das. Diese Unternehmen entscheiden sich gegen den Export nach China, wo Tierversuche vorgeschrieben sind. Sie entscheiden sich außerdem dafür, nur Inhaltsstoffe zu verwenden, die sie nicht aufgrund der Chemikalienverordnung REACH testen lassen müssten – und natürlich verlangen sie dieselbe Unternehmenspolitik auch von ihren Zulieferern.
Was Sie tun können
Machen Sie Schluss mit der Gerüchteküche und klären Sie interessierte Freunde und Bekannte über die Sachverhalte auf! Geben Sie ihnen unsere Liste tierversuchsfreier Kosmetik an die Hand und konsumieren auch Sie tierfreundlich, indem Sie nur tierversuchsfreie Firmen unterstützen.
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Quellen:
[1] Klarstellung des EU-Gerichts zur Europäischen Kosmetikverordnung: „(…) dass er (der europäische Rat, Anm. d. Red.) das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln (…) verbieten kann, wenn die dabei gewonnenen Daten verwendet werden, um die Sicherheit dieser Mittel im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen auf dem Unionsmarkt nachzuweisen.“ (Quelle)
[1] InfoCuria Rechtsprechung (21.09.2016): „Kosmetische Mittel – Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 – Art. 18 Abs. 1 Buchst. b“, http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130dcf6f872da32954e12aaa6f53d413dc021.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4Pb3yRe0?text=&docid=183602&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=346472, zuletzt eingesehen am 17.01.20
[2] European Chemicals Agency: „Interface between REACH and Cosmetics regulations“, https://echa.europa.eu/documents/10162/13628/reach_cosmetics_factsheet_en.pdf, zuletzt eingesehen am 13.01.2020.