Update März 2020
Nach aktuellen Informationen befinden sich bereits seit mehreren Wochen keine Schweine mehr in dem Betrieb. Ob der Betrieb geschlossen wird, können wir aktuell nicht sagen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Update März 2018
Wir haben eine Petition mit über 100.000 Unterschriften an das Verbraucherschutzministerium in Potsdam übergegen. Wir erstatteten daraufhin umgehend Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie zahlreicher gravierender Verstöße gegen die Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Zudem wurde das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree über die Missstände in Kenntnis gesetzt.
Originalartikel:
Das Leiden der Schweine in Günthersdorf – Missstände trotz Strafanzeige nicht abgestellt
Anfang Februar 2017 wurde PETA von einem Whistleblower auf die schlimmen Zustände in einem Schweinezucht- und mastbetrieb in Günthersdorf (Friedland) in der Niederlausitz aufmerksam gemacht. Auf PETA zugespieltem Bildmaterial, welches Anfang des Jahres aufgenommen wurde, waren extrem mit Exkrementen verschmutzte Schweinebuchten und etliche schwer verletzte sowie tote Ferkel zu sehen.
Doch die katastrophalen Zustände wurden nicht abgestellt.
PETA wurde weiteres Videomaterial – aufgenommen Ende Juni 2017 – zugespielt. Von Verbesserungen keine Spur. Die Tiere leiden und sterben weiter unter desolaten Haltungsbedingungen. Es sind schockierende Bilder: Die Aufnahmen zeigen erneut lebensschwache, schwer verletzte, sterbende und bereits tote Ferkel. Schwer kranke Tiere unterschiedlichen Alters werden einfach in der Stallgasse sich selbst und damit ihrem traurigen Schicksal überlassen. Die leblosen Körper der Tiere werden nicht ordnungsgemäß in sog. Kadavertonnen entsorgt, sondern einfach draußen vor dem Stall liegen gelassen.
Die Muttersauen sind in derart engen Kastenständen eingesperrt,
dass sie Mühe haben, sich aufzurichten. Aufgrund der Enge haben die Sauen nicht einmal die Möglichkeit, ihre Gliedmaßen auszustrecken, ohne einander zu bedrängen. Einige Tiere liegen mehr über- als nebeneinander, weil sie einander nicht ausweichen können. Durch die permanente Reibung an den Gitterstäben kommt es zu schmerzhaften Abschürfungen und Wunden bei den Tieren. Eine Folge des dauerhaften Bewegungsmangels sind Gelenkentzündungen.
Die Messung eines Kastenstandes ergibt eine Breite von lediglich etwa 58 cm, was die übliche Kastenstandbreite von 70 cm bei Sauen und 65 cm bei Jungsauen deutlich unterschreitet. Ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg kam 2015 zu dem Schluss, dass bereits diese Maße zu gering sind, wenn die Kastenstände nebeneinander aufgereiht sind und ein ungehindertes Durchstrecken der Gliedmaßen nicht möglich ist. Dies bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2016. Entsprechend der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen alle belegten Kastenstände so gestaltet sein, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann. Diese Vorschrift wird im Günthersdorfer Betrieb völlig missachtet.
Verhaltensstörungen – wie das sogenannte Stangenbeißen – aus Frust und Langweile sind die mögliche Folge. Den Sauen wird nicht einmal ein Mindestmaß an mütterlichem Brutpflegeverhalten zugestanden. Sie müssen ihren Ferkeln beim Sterben zusehen.
In einigen Mastbuchten sind deutlich zu viele Tiere eingesperrt.
Die Aufnahmen zeigen mehrfach zerkratzte Tiere. Unter derart lebensfeindlichen Haltungsbedingungen kommt es immer wieder zu Kannibalismus unter den Tieren – dem sogenannten Schwanz- und Ohrenbeißen. Blutende und teils abgebissene Ohren(spitzen) und Schwänze sind die Folge. Ein totes Schwein wird von seinen Artgenossen angefressen.
In einer der besonders vollen Mastbuchten werden 32 Mastschweine auf einer Fläche von 2,45 m x 2,95 m gehalten. Dies entspricht einer Besatzdichte von 0,226 m² pro Tier. Zulässig ist für Mastläufer nach § 29 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung jedoch eine mehr als doppelt so große Mindestfläche von 0,5 m² pro Tier.
Mindestens zwei Schweine leiden unter etwa kindskopfgroßen Umfangsvermehrungen an ihren Bäuchen. Vermutlich handelt es sich um Eingeweidebrüche, die so groß sind, dass sie nicht mehr tierärztlich behandelt werden können. Solche Tiere müssen notgetötet werden. Ein separiertes Schwein lahmt sehr stark und ist in seiner Bewegung erheblich eingeschränkt. Einige Tiere haben teils eiternde Augeninfektionen, die als Folge des schlechten Stallklimas auftreten.
Extrem unhygienische Bedingungen
In den Stallungen herrschen auch Monate nach der ersten Strafanzeige extrem unhygienische Bedingungen, die seuchenschutztechnisch als bedenklich eingestuft werden müssen. Zentimeter hohe Gülle und stark verschmutzte Buchten und Stallgassen sind der traurige Alltag für die sensiblen Schweine. Die Tiere selbst sind aufgrund ihrer desaströsen Umgebung vielfach selbst stark verschmutzt und leiden darunter. Auch im Juni 2017 sitzen zahlreiche Tiere im sogenannten Hundesitz. Diese für Schweine unabhängig von deren Alter untypische und unnatürliche Sitzhaltung soll den Tieren das Atmen zumindest etwas erleichtern (Entlastungshaltung). Aber auch Erkrankungen des Bewegungsapparates kommen in Betracht.
Selbst die nicht belegten leeren Stallungen zeigen das Ausmaß dieses bestürzenden Betriebes: Diverse scharfkantige Ecken, rostige Metallkanten, freiliegende Drähte, viele Löcher in den Buchten sowie notdürftig vernagelte Metallplatten bedeuten für die Tiere ein erhebliches Verletzungsrisiko. Einige Löcher sind sogar so groß, dass Ferkel hineinfallen können. Auf den glatten Metallplatten rutschen die Tiere in ihrem eigenen Kot umher.
Abgeschnittene Schwänze vom Kupieren der Tiere wurden einfach in ein unter dem Gang befindliches Güllebecken geworfen. Zahlreiche im Stall befindliche Fliegen begünstigen als potenzielle Krankheitsüberträger die Ausbreitung von Erkrankungen. In der Stallgasse sind zudem viele Maden.
PETA hat dieses aktuelle erschütternde Videomaterial nun an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) übersandt. Die Tierrechtsorganisation verlangt die sofortige Schließung des Betriebs und ein Tierhalteverbot für die Verantwortlichen. Darüber hinaus hat PETA nunmehr auch die bislang offenbar untätigen Verantwortlichen des zuständigen Veterinäramtes angezeigt.
Nachdem PETA die Strafanzeige schon am 17.02.2017 erstattet hatte, brauchte die Staatsanwaltschaft bis zum 29.09.2017, also fast volle 30 Wochen, um überhaupt genügend Polizeibeamte für die Durchführung einer Durchsuchung vor Ort zu organisieren. Sie sah sie es schließlich weder aufgrund der vor Ort dokumentierten desaströsen Zustände der gesamten Anlage (u.a. waren Löcher im Spaltenboden so groß, dass regelmäßig Ferkel durch sie hindurch fielen und in einer Güllegrube ertranken/erstickten) noch aufgrund des ihr von PETA vorgelegten Beweismaterials als erwiesen an, dass Tiere in dem Betrieb erheblich und länger anhaltend gelitten hätten. Sie stellte das Strafverfahren also wegen mangelnden Tatverdachts ein. Die gegen den zuständigen Staatsanwalt eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde wegen dieser evident fehlerhaften Einstellung wurde vom leitenden Oberstaatsanwalt in Frankfurt (Oder) am 18.07.2018 zurückgewiesen. Die hiergegen eingelegte weitergehende Beschwerde von PETA wies die nächsthöhere Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg, am 08.03.2019 zurück. Die noch weitergehende Beschwerde von PETA ans Justizministerium des Landes Brandenburg wurde von diesem bis heute nicht abschließend beantwortet.
Dieser Fall zeigt wieder einmal deutlich, wie selbst gegen die ohnehin minimalen gesetzlichen Regelungen verstoßen wird. Trotz umfassender Anzeige durch PETA wurde seitens des zuständigen Veterinäramtes nicht durchgegriffen. Einmal mehr zeigt sich das Vollzugsdefizit in Deutschland – nicht einmal geltendes Recht wird durchgesetzt, Missstände werden toleriert. Trotz behördlicher Kontrollen konnten die Betreiber offenbar seit Monaten ohne jegliche Einschränkungen mit ihrer katastrophalen Tierhaltung fortfahren.
Doch selbst wenn alle Gesetze eingehalten werden, leiden die Tiere aufgrund von Zucht und Haltung tägliche Qualen.
Lesen Sie hier mehr über das unbekannte Leben von Schweinen.
Was Sie tun können
Wenn Sie Tierquälerei und das Töten von Lebewesen nicht länger unterstützen möchten, geben Sie kein Geld für tierische Produkte wie Fleisch, Milch, Eier und Honig aus. Auch sogenannte Tierschutzsiegel oder das Bio-Siegel schützen die Tiere nicht vor Ausbeutung und Tod. Ein veganes Leben hingegen ist aktiver Tierschutz und noch dazu gesund, vielseitig und einfach lecker!