Jedes Jahr werden Millionen Fische von Angler:innen mit sogenannten Ködern angelockt. Sobald ein Fisch die auf den Angelhaken aufgespießten Köder essen möchte, bohren sich verschiedene Arten von Haken durch den Mund oder in den Rachen des Tieres. Dabei sind die Fische noch nicht betäubt. Wir vertreten daher die Auffassung, dass Angelhaken gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Hier vier Gründe:
1. Das Tierschutzgesetz verbietet Tierquälerei – auch bei Fischen
Laut § 17 Nr. 2 lit. b) des Tierschutzgesetzes ist es verboten, einem Wirbeltier „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zuzufügen. [1] Doch genau das passiert, wenn sich ein Angelhaken in das Gewebe eines Fisches bohrt. Bis Angler:innen bemerken, dass ein Fisch „angebissen“ hat, hängen die Fische unterschiedlich lang am Haken – manche mehrere Minuten, andere sehr viel länger. In dieser gesamten Zeit empfinden die Tiere Angst, Panik und Schmerz.
2. Kein anderes Wirbeltier wird unbetäubt aufgespießt
Die Tierschutzschlachtverordnung schreibt in § 12 Abs. 10 vor, dass Fische vor dem Töten betäubt werden müssen. [2] Allerdings wird der Angelhaken VOR der Betäubung durch den Mund oder Rachen der Fische gebohrt, was zusätzliche Schmerzen auslöst.
Die Empörung wäre groß, wenn Kühe, Schweine, Vögel oder andere Wirbeltiere – so wie Fische – unbetäubt an einem Haken aufgespießt und mit ihrem ganzen Gewicht an diesem Haken hängend in die Luft gezogen würden. Warum also werden Fische so gequält?
3. Fische fühlen Schmerz
Bereits seit 2003 bestätigen Untersuchungen ein Schmerzempfinden bei Fischen, das inzwischen auch durch zahlreiche weltweite Studien anerkannt wurde. Ende 2013 beauftragte die Bundesregierung das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, mit der Prüfung einer 2012 publizierten Studie von Rose, Arlinghaus et al., die ein Schmerzempfinden bei Fischen anzweifelte. Die Wissenschaftler des Friedrich-Löffler-Instituts kamen in ihrer Auswertung verschiedenster Studien zu dem Ergebnis, dass entgegen den Schlussfolgerungen von Rose et al. (2002, 2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) davon auszugehen ist, dass Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten. [3]
4. Schonhaken sind keine „nachhaltige“ oder „tierfreundliche“ Alternative
In Angelkreisen werden sogenannte Schonhaken als nachhaltige oder gar tierfreundliche Alternative zu diversen Angelhaken mit Widerhaken beworben.
Was sind „Schonhaken“?
Sogenannte Schonhaken werden auch Einzelhaken genannt und besitzen keine Widerhaken. Die Hakenart wird vorrangig damit beworben, die Zeit zu verringern, die benötigt wird, um gefangene Fische vom Haken zu lösen. Außerdem sollen die Verletzungen so vermeintlich verringert werden – die Tiere würden weniger bluten als bei „herkömmlichen Angelhaken“. Das ist eine Farce und Augenwischerei, denn auch mit sogenannten Schonhaken werden fühlende Wasserlebewesen aufgespießt, um gewaltvoll aus ihrem natürlichen Lebensraum gerissen und anschließend in den meisten Fällen getötet zu werden. Es gibt faktisch keine nachhaltigen oder tierfreundlicheren Angelhaken, da die Aktivität an sich Tierquälerei ist.
PETA fordert Verbot von tierquälerischen Angelhaken
Wir fordern alle Angelverbände auf, die Verwendung von Angelhaken zu untersagen. Auch wenn das Landesfischereigesetz den Einsatz von Angelhaken ausdrücklich erlaubt, müssen sich die Landesfischereigesetze dem Tierschutzgesetz unterordnen.
Als Tierrechtsorganisation, deren Aufgabe es ist, jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen, fordern wir ein grundsätzliches Verbot jeglicher Fischerei und Aquakultur. Es war noch nie so leicht wie heute, die vegane Ernährung zu probieren und zu genießen.
So helfen Sie Fischen
Sie besitzen eine Angelrute? Bitte entsorgen Sie diese oder nutzen Sie sie für friedliches Upcycling.
Sie haben Tierquälerei bei Angler:innen beobachtet? Bitte sehen Sie nicht weg, sondern melden uns den Fall – gerne auch anonym – über unser Whistleblower-Formular.
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Quellen
[1] Tierschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html, (zuletzt eingesehen am 29.3.2021).
[2] Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2982): https://www.gesetze-im-internet.de/tierschlv_2013/BJNR298200012.html, (zuletzt eingesehen am 29.3.2021).
[3] [1] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichung von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.