Im Frühling beginnt nicht nur für viele Menschen die Gartenzeit, sondern auch für viele Wildtiere die Nachwuchszeit. In Hecken, Büschen und Bäumen bauen Amseln und andere Vogelarten ihre Nester, legen Eier und brüten diese aus. Nicht ohne Grund sind bestimmte Gartenarbeiten wie das Heckeschneiden in den Sommermonaten verboten. Wir alle müssen in dieser Zeit besondere Rücksicht auf die Tiere und ihre Jungen nehmen.
Hier finden Sie Tipps für eine tierfreundliche Gartenpflege während der Brut- und Nistzeit.
Zum Schutz der Tiere: Heckenschnittverbot von März bis September
Mit dem Heckenschnittverbot sollen gezielt die Wildtiere geschützt werden. Viele Vögel, kleine Säugetiere und Amphibien zieht es im Frühling in den Schutz der Hecken und Gebüsche, wo sie ihren Nachwuchs großziehen.
Das Verbot wird im Bundesnaturschutzgesetz geregelt und gilt laut § 39 in der Zeit vom 1. März bis 30. September. [1] Während dieser Zeit dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte, Schilf oder andere Gehölze nicht geschnitten, zurückgesetzt, beseitigt oder gerodet werden. Das gilt sowohl für Privatgrundstücke als auch den öffentlichen Raum. Bei Verstoß kann es zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro kommen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte – bei denen jedoch besondere Vorsicht geboten ist!
Wie tierfreundlich sind erlaubte Pflegeschnitte?
Bei Pflege- und Rückschnitten wird der jährliche Zuwachs von Bäumen und Sträuchern entfernt, also sind nur die herausstehenden Zweige betroffen. Doch werden nicht auch dabei Wildtiere gestört?
Tatsächlich sollten Pflegeschnitte nur mit Vorsicht durchgeführt werden und in der Hauptbrutzeit der Vögel zwischen März und Juni am besten ganz vermieden werden. Da die Tiere sich gezielt in die Büsche und Bäume zurückziehen, damit ihr Nachwuchs geschützt ist, sind viele Vogelnester gut versteckt und selbst bei einer gründlichen Suche nicht sichtbar. Besonders in immergrünen Hecken sind die Nester so gut wie unsichtbar.
Was, wenn der Rückschnitt gesetzlich vorgeschrieben ist?
In einigen Fällen kann es sein, dass der Schnitt von Hecken und Bäumen gesetzlich vorgeschrieben ist, beispielsweise wenn das Gehölz eine Behinderung von Fußgängern und der Verkehrssicherheit darstellt. In so einem Fall sollten Sie den Heckenschnitt von der zuständigen Naturschutzbehörde genehmigen lassen.
Um sicherzugehen, dass beim Pflegeschnitt keine Tiere verletzt oder Nester zerstört werden, suchen Sie das Gehölz vor und während des Schnitts immer wieder sorgfältig ab.
Lassen Sie Reisighaufen liegen
Nicht nur Bäume und Büsche sind ein beliebter Nistplatz für Vögel, auch in Reisighaufen ziehen einige Vogelarten gern ein und kleine Säugetiere wie Igel nutzen die Haufen als willkommenen Unterschlupf. Wenn in Ihrem Garten noch Haufen mit abgesägtem Holz oder Äste liegen, dann räumen Sie diese während der Nistzeit nicht weg, sondern lassen Sie den Tieren diesen Unterschlupf.
Was Sie noch für die Tiere tun können
Wildblumen pflanzen, Insektenhotels bauen und Vogelhäuser aufhängen – Sie können Ihren Garten oder Ihren Balkon durch ein paar Tricks zu einem wahren Paradies für Wildtiere machen. Alle Informationen und Tipps finden Sie hier:
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Quellen
[1] Bundesamt für Justiz: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG), § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html, (eingesehen am 23.02.2021)