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Halti, Würger & Co.: 8 tierschutzwidrige Trainingsgeräte für Hunde

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Wer einen tierischen Mitbewohner ein Zuhause auf Lebenszeit schenkt, der verpflichtet sich mit der Aufnahme, artgemäß für das Tier zu sorgen, den Vierbeiner verhaltensgerecht unterzubringen und ausreichende Bewegung sicherzustellen. Einen Hund durch Zufügen von Schmerzen und Gewalt auszubilden, kann gravierende Auswirkungen auf das Leben des Tieres und seine körperliche wie seelische Konstitution haben. Zudem kann es rechtliche Konsequenzen für den Hundehalter oder den Hundetrainer nach sich ziehen.

Leider gibt es auch heute noch viele Menschen, die besonders bei der Erziehung von Hunden auf tierschutzwidriges Zubehör zurückgreifen, um ein „unerwünschtes“ Verhalten des Vierbeiners damit (vermeintlich) abzustellen – oftmals aufgrund von gefährlichem Halbwissen oder aus Bequemlichkeit. Auch diverse unseriöse Hundeschulen arbeiten noch immer mit „Hilfsmitteln“, welche die Tiere verängstigen oder ihnen Schmerzen zufügen, wenn sie ein „unerwünschtes Verhalten“ zeigen.

Obwohl der Gebrauch etlicher einschlägiger Geräte in Deutschland gesetzlich verboten ist, ist der Verkauf dieses Zubehörs noch immer erlaubt, und so finden sich diverse solcher Artikel weiterhin im Internet oder Heimtierhandel. Diese Gesetzeslücke gilt es zu schließen.

Was ist eigentlich tierschutzwidriges Zubehör?

Von tierschutzwidrigem Zubehör wird dann gesprochen, wenn einem Tier mit dem entsprechenden Gegenstand körperliche oder seelische Schmerzen, Ängste oder Schäden zugefügt werden oder das Zubehör die artgemäßen Bedürfnisse der Ernährung und des Verhaltens des Tieres einschränkt. Chronischer Stress in Erwartung einer Strafe macht Tiere krank.

Zwei verängstigte Hunde

1. Elektrohalsband

Oft bekannt als „Teletac“ oder „Ferntrainer“. Die Anwendung dieser Telereizgeräte ist in Deutschland, der Schweiz und Österreich tierschutzrechtlich verboten. Das bestätigte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.02.2006. Bei diesem höchst tierschutzwidrigen Zubehör handelt es sich um Elektroimpulsgeräte, die aus einem Handsender und einem Empfängerhalsband bestehen. Mittels eines Sendersignals wird dem Hund ein Stromstoß zugefügt.

Dies soll dazu dienen, „unerwünschtes“ Verhalten abzutrainieren oder „gewünschtes“ Verhalten anzutrainieren. Dabei werden dem Hund erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt. Der Vierbeiner kann den Strafreiz nicht mit seinem „Fehlverhalten“ verknüpfen, er versteht nicht, warum ihm zu diesem Zeitpunkt Schmerz zugefügt wird.

Hund mit Teletakter

Die Belastung durch den Schmerz kann zu einer weitreichenden Verunsicherung des Tieres führen. Doch die elektrischen Geräte lösen nicht nur psychische Belastung und Angst bei den betroffenen Tieren aus. Infolge von technischen Problemen kann ein Stromstoß zu Hautverbrennungen und Hautnekrosen führen. Solche Verletzungen gelten als erhebliche Schäden und erfüllen damit möglicherweise den Straftatbestand der Tierquälerei, mit Sicherheit jedoch den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit.

„Es ist verboten, […] ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind […] ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.“

§3 Nr.1 und 11 des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG)

Das Verbot gilt auch für sogenannte Niedrigstrom-Geräte, da auch sie bei Hunden zu nicht unerheblichen Leiden und Schäden führen. Auch in der Schutz- und Jagdhundeausbildung ist die Anwendung dieses Zubehörs verboten.

Trotz des Verbots der Anwendung dieser Geräte erreichen PETA immer wieder Meldungen über Hundetrainer und Privatpersonen, die mit den verbotenen Geräten „arbeiten“. Sollten Sie Zeuge von Tierquälerei werden, melden Sie uns dies bitte über das Whistleblower-Formular

2. Sprühhalsband

Sprühhalsbänder funktionieren mit unterschiedlichen Mitteln. Durch einen Sender am Halsband wird auf Knopfdruck kaltes Wasser, Zitronenduft, Stickstoff oder ein kaltes Luft-Gasgemisch auf den Hund gesprüht. Auf diese Weise wird mit der Angst des Vierbeiners gearbeitet. Der Hund kann sein „Fehlverhalten“ jedoch nicht mit dem Reiz des Halsbandes in Verbindung bringen.

Ebenso wie Elektroreizgeräte („Ferntrainer“, Teletac, Elektrohalsbänder) können Sprühhalsbänder Hunde emotional belasten und zu psychischen Problemen führen. Es ist von einer oftmals nicht abschätzbaren Gefahr und erheblichen Schäden für das Wesen des Hundes auszugehen. Aufgrund des immensen Stresszustands, dem der Hund dabei ausgesetzt ist, ist die Anwendung von Sprühhalsbändern aus Sicht des Tierschutzes dringend abzulehnen.

3. Beckengurte

Eine besonders grausame Form des Einsatzes von Elektroreizgeräten ist der Einsatz von elektrischen Beckengurten, die über die Genitalien des Hundes gezogen werden. Obwohl diese aufgrund der massiven Schmerzen und Leiden, die dem Tier beim Einsatz der Geräte zugefügt werden, verboten sind, ist die grausamen Methode der Beckengurte auf diversen Hundeplätzen und im Training von Privatpersonen noch immer im Einsatz.

4. Stachelhalsband/Korallen- oder Krallenhalsband

Auch Stachelhalsbänder funktionieren nach dem Prinzip des Zufügens von Schmerzen und Verletzungen beim Tier. Die Stacheln sind meist auf der Innenseite des Halsbandes angebracht und üben besonders beim Zug an der Leine einen massiven Schmerzreiz auf die empfindliche Halsregion des Hundes aus.

Hund mit Stachelhalsband

5. Endloswürger

Bei einem sogenannten Endloswürger handelt es sich um ein Halsband oder eine Leine ohne Stopp, wenn sie sich zuzieht. Durch den Zug können diese Leinenvorrichtungen nicht nur Verletzungen an der Luft- und Speiseröhre, am Kehlkopf oder der Halswirbelsäule hervorrufen, sondern das Tier im schlimmsten Fall lebensgefährlich verletzen und töten. Nicht ohne Grund ist auch dieses Zubehör tierschutzwidrig und verboten.

6. Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achseln

Diese Geschirre bestehen aus Kordeln, die entlang der Achseln führen. Auf Zug am Geschirr bewirken die Kordeln einen massiven Druck auf den Hundekörper und erzeugen dadurch einen Schmerzreiz.

7. Bell-Stopp-Geräte

Das Bellen eines Hundes gehört zu seinen wichtigen Kommunikationsmitteln mit uns Menschen, aber auch mit Artgenossen und anderen Tieren. Hunde nutzen diese Kommunikationsform, um einen emotionalen Zustand wiederzugeben. Dies können positive Gemütszustände wie Freude beim Spiel oder negative Zustände wie Angst oder Frustration sein.

Umso schlimmer ist, dass es Menschen gibt, die versuchen, diese wichtige Kommunikation des Hundes mit sogenannten Bell-Stopp-Geräten zu unterdrücken. Auch diese Geräte funktionieren elektrisch, chemisch, mittels Geräuschen oder Luftstößen. Durch die Reize soll das Bellen unterbrochen werden. Zurückbleibt oftmals ein verängstigtes Tier, das unter der Anwendung dieser Geräte teilweise lebenslang leidet.

Hund knurrt

8. „Halti“ – als Dauerführeinrichtung

Bei einem sogenannten Halti handelt es sich um eine Art Halfter, das dem Hund, ähnlich wie beim Pferd, über den Kopf gezogen wird. Der Hund wird mithilfe einer Maulschlaufe geführt. Über den Zug an der Leine wird Druck auf das Halti und somit auf die empfindliche Mundpartie des Hundes ausgeübt. Haltis werden oftmals eingesetzt, um die Aufmerksamkeit des Hundes auf seinen Halter zu richten.

Grundsätzlich können diese Vorrichtungen, besonders bei längerer oder falscher Anwendung, jedoch großen seelischen und körperlichen Schaden anrichten und sind aus diesem Grund in Gänze abzulehnen. Besonders Hunde an langen Leinen können sich durch den Einsatz von Haltis verletzen.

Hund mit Halfter um den Kopf

Was Sie tun können

  • Wenn Sie den Einsatz eines tierschutzwidrigen Zubehörs beobachten, informieren Sie den Hundehalter, dass der Gebrauch dieser Geräte nicht artgerecht und in Deutschland teilweise gesetzlich verboten ist.
  • Sollten beispielsweise in einer Hundeschule Elektrohalsbänder zum Einsatz kommen, zeigen Sie die Verantwortlichen, die das Verbot kennen, bei der Polizei oder beim Veterinäramt an. Nach der Rechtsprechung reicht es ausdrücklich, dass das Gerät „am“ Hund befindlich ist, und es ist nicht erforderlich, nachzuweisen, dass es auch in Betrieb ist. Es ist unbestreitbar, dass es schonendere Mittel gibt, um bestimmte Ausbildungsstandards zu erreichen. Ebenso ist erwiesen, dass ein „vernünftiger Grund“ für den Einsatz solcher Geräte fehlt, wie dies in der diesbezüglichen Drucksache zum Verbotspassus in § 3 Nr. 11 des Tierschutzgesetzes ausdrücklich ausgeführt ist (BT-Drucks. 13/7015).
  • Besuchen Sie nur Hundeschulen, die mit positiver Bestärkung arbeiten. Angsteinflößende oder schmerzhafte Methoden dürfen bei Tieren niemals angewendet werden. Trainingsmethoden, die auf eine positive Verstärkung setzen, sind effektiver und vor allem tierfreundlicher. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Hund niemals leidet.