CDU und FDP wollen im Landesjagdgesetz in NRW mehr Tierquälerei erlauben

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Update Februar 2019

Trotz aller Proteste hat die CDU/FDP-Landesregierung das Jagdgesetz wieder deutlich verschlechtert. Tierquälerische Praktiken wie die grausame Baujagd auf Füchse sind nun wieder erlaubt. Vielen Dank an die über 6.000 Unterstützer unserer Online-Petition an das Umweltministerium, die durch ihre ´Unterschrift´ dennoch ein Zeichen gesetzt haben. Wir werden weiterhin mit Nachdruck dafür kämpfen, dass das Töten in deutschen Wäldern beendet wird.

Update Juni 2018

Die neue CDU/FDP-Regierung in NRW will fast alle Tierschutzverbesserungen bezüglich der Jagd, welche die rot-grüne Vorgängerregierung eingeführt hat, wieder rückgängig machen:

So sollen beispielsweise Arten wie Lachmöwe, Waldschnepfe, Bläßralle und Türkentaube wieder zum Abschuss frei gegeben werden, obwohl es keinen vernünftigen Grund dafür gibt. Junge Dachse sollen das ganze Jahr geschossen und am Kunstbau bejagt werden dürfen. Füchse sollen sogar wieder im eigenen Bau bejagt werden dürfen. Das massenhafte Töten von Krähen durch Jägergruppen („crow busting“) wird wieder erleichtert, da das Verbot der Lockjagd auf die Rabenkrähe außerhalb der Einzeljagd entfallen soll. Jäger sollen ihre Hunde in Vogelschutzgebieten ganzjährig laufen lassen dürfen, also auch während der Brutzeit. Das Aussetzen von Fasanen und Enten zum Zwecke des Abschusses soll wieder uneingeschränkt in der „Eigenverantwortung des Jagdausübenden“ liegen.

Update Juni 2015

Novellierung des Landesjagdgesetzes

Die Novellierung des Landesjagdgesetzes ist abgeschlossen und das neue ökologische Jagdgesetz ist im Mai 2015 in Kraft getreten. Auch wenn die Veränderungen nur ansatzweise die Forderungen von PETA und Natur- und Tierschutzverbänden erfüllen, wurden einige Verbesserungen für die Tiere erreicht:

  • Verbot der Jagd mit Totschlagfallen: Die Jagd mit Totschlagfallen ist künftig verboten.
  • Weitgehendes Verbot der Baujagd auf Füchse und Dachse: Die grausame Baujagd, bei der Jäger Wildtiere mit Hunden aus ihrem schützenden Bau heraustreiben und anschließend erschießen, ist künftig nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
  • Weitgehendes Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen: Das Töten von Katzen ist grundsätzlich untersagt. Hunde dürfen nur noch im Einzelfall getötet werden, wenn tierfreundliche Maßnahmen, wie beispielsweise das Einfangen der Tiere, nicht möglich sind.
  • Einschränkungen bei der Jagdhundeausbildung am lebenden Tier: Es ist künftig untersagt, Enten zur Jagdhundeausbildung flugunfähig zu machen, damit sie nicht flüchten können. Die Ausbildung am lebenden Fuchs in Schliefenanlagen ist künftig verboten, es darf nur noch mit dessen Duftspur gearbeitet werden.
  • Das Aussetzen von Wildtieren für jagdliche Zwecke ist verboten: Genehmigungen zum Aussetzen von Wildtieren werden nur noch im Zusammenhang mit biotopverbessernden Maßnahmen erteilt. 
  • Liste der jagdbaren Arten gekürzt: Wildkatze, Luchs, Graureiher und Greifvögel sind aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen worden und fallen fortan unter den Schutz des Naturschutzgesetzes.
Jäger töten jedes Jahr tausende Katzen in NRW / © abschaffung-der-jagd.de

Obgleich die Jagd weiterhin erlaubt bleibt, setzt die Novellierung ein wichtiges Zeichen und ist ein Schritt in die richtige Richtung mit dem langfristigen Ziel, das blutige Hobby der Jäger endlich zu verbieten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

September 2014

In Nordrhein-Westfalen sind bei der Jagd noch immer zahlreiche Grausamkeiten wie beispielsweise die Abrichtung von Jagdhunden an lebenden Tieren, die Fallen- und Baujagd sowie die jährliche tausendfache Tötung von Katzen und Hunden erlaubt. Bei der anstehenden Reform des Landesjagdgesetzes in Nordrhein-Westfalen fordert PETA deshalb zusammen mit neun Tier- und Naturschutzverbänden in einer 10-Punkte-Resolution die Verankerung von mehr Tierschutz und Ökologie in der Gesetzesnovelle.

Gemeinsame Initiative der Tier- und Naturschutzverbände

Die Novellierung des Landesjagdgesetzes in NRW ist notwendig und überfällig. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien (2012-2017) wird ein „Paradigmenwechsel zur Nachhaltigkeit“ bei der Jagd angekündigt. Zukünftig soll das Jagdrecht an ökologischen Prinzipien und dem Tierschutz ausgerichtet werden. Wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, das Jagdrecht in NRW zu novellieren und fordern sie auf, den angekündigten Paradigmenwechsel auch tatsächlich zu vollziehen. Folgende 10 zentrale Eckpunkte wurden durch die beteiligten Tier- und Naturschutzverbände definiert: Download 10-Punkte-Resolution

Über das gemeinsame Forderungspapier hinaus setzt sich PETA für die grundsätzliche Abschaffung der Jagd ein. Zahlreiche Studien belegen, dass der Abschuss von Tieren nicht dazu geeignet ist, Wildtierpopulationen dauerhaft zu regulieren. Wissenschaftler wiesen nach, dass bei Wildschweinen die Geschlechtsreife der weiblichen Tiere aufgrund der Bejagung früher eintritt, was die Geburtenrate ansteigen lässt. [1] Auch bei Füchsen ist nachgewiesen, dass ein hoher Jagddruck den Anstieg der Population bedingt. [2] Prof. Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, sieht aus wildbiologischer Sicht keine Notwendigkeit in der Jagd: Die nahezu ausgerotteten Wölfe müssen nicht durch menschliche Jäger ersetzt werden, da eine natürliche Regulation der im Wald wohnenden Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Quellen

    [1] Servanty et al. (2009): Pulsed resources and climate-induced variation in the reproductive traits of wild boar under high hunting pressure. Journal of Animal Ecology. Nr. 78, Issue 6.
    [2] Frommhold D. (2007) Füchse im Fadenkreuz – über Sinn und Unsinn der Fuchsjagd. www.fuechse.info (abgerufen am 15.05.2014).