Jagdliche Befriedung: So verbieten Sie die Jagd auf Ihrem Grundstück

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Sie wollen nicht, dass sich Jäger zu Jagdzwecken auf Ihrem Grundstück aufhalten und dabei nicht nur auf grausame Weise Wildtiere töten, sondern möglicherweise auch Sie und Ihre tierischen Mitbewohner gefährden? Dann haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf jagdliche Befriedung zu stellen. Wir erklären Ihnen, was zu tun ist.

Ob Sie wollen oder nicht: Als Grundstückseigentümer sind Sie automatisch Zwangsmitglied einer Jagdgenossenschaft

Grünflächen, die kleiner als 75 Hektar sind, gehören automatisch einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an. Als Eigentümer sind Sie somit Zwangsmitglied einer Jagdgenossenschaft. Seit Dezember 2013 müssen Grundstückseigentümer aber nicht länger dulden, dass Tiere auf ihrem Grund und Boden aus dem Hinterhalt erschossen oder in Fallen regelrecht zerquetscht und verstümmelt werden. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde der Bundesregierung auferlegt, Grundstückseigentümern zu erlauben, die Jagd auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen zu verbieten. [1]

Um das zu erreichen, müssen Sie einen Antrag auf Befriedung bei der unteren Jagdbehörde des betreffenden Landkreises stellen. Bitte beachten Sie, dass PETA nur informiert, es sich bei allen Angaben um unverbindliche Einschätzungen handelt und wir keine Rechtsberatung vornehmen.

So stellen Sie einen Antrag auf jagdliche Befriedung Ihres Grundstücks: 

Nicht abschrecken lassen! 

Aufgrund der in Politik und Behörden bestens vernetzten Jägerlobby wurde die Befriedung von Grundstücken an einige Hürden geknüpft. Lassen Sie sich auch als tierliebe Grundstückseigentümer davon jedoch nicht abschrecken – Sie sind nicht allein. Das zeigt die hohe und stetig steigende Zahl an Anträgen und bereits jagdfreien Gebieten in ganz Deutschland.

Zum Prozedere gehört eine Gewissensprüfung

Als Grundstückseigentümer müssen Sie der Jagdbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen. [2] Das bedeutet, dass Sie begründen müssen, weshalb Sie die Jagd aus persönlicher Überzeugung und aufgrund einer Gewissensentscheidung ablehnen. Argumente hierfür können beispielsweise eine vegetarische oder vegane Lebensweise sein oder auch die Gefährdung von Mensch und Tier durch Jäger. Hier finden Sie viele gute Gründe, weshalb die Jagd unnötig, kontraproduktiv und grausam ist.

Wann Antrag stellen?

Die Befriedung Ihres Grundstückes erfolgt erst zum Ende des Jagdpachtvertrages. Eine Pacht dauert dabei mindestens neun Jahre, es sei denn, dies ist dem Antragsteller nicht zuzumuten. Weisen Sie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hin und beharren Sie aufgrund Ihrer ethischen Gewissenskonflikte auf einer schnellstmöglichen Befriedung Ihres Grundstückes. Die Jagdbehörde kann die Befriedung in solchen Fällen auch bis zum Ende des Jagdjahres (31. März) vollziehen.

Antragskosten

Die Kosten können sich je nach Bundesland oder gar Landkreis enorm unterscheiden. Immer wieder kommt es vor, dass Behörden zur Abschreckung mit hohen Kosten drohen. Informieren Sie sich genau, stellen Sie unverhältnismäßige Antragsgebühren in Frage und wenden Sie sich gegebenenfalls an eine übergeordnete Behörde.

Dauer des Antragsverfahrens

Die Dauer des Antragverfahrens ist abhängig von der Behörde und kann je nach Sachlage mehrere Monate dauern.

Erfahrungsaustausch lohnt sich

Mittlerweile gibt es eine große Anzahl an Bürgerinitiativen und Internetplattformen, in denen Erfahrungsberichte ausgetauscht und nützliche Hinweise und Informationen eingeholt werden können.

Holen Sie sich ggf. Rechtsbeistand

Da die Umsetzung der neuen Rechtslage in einigen Jagdbehörden nur schleppend vorangeht, ist es je nach Verlauf ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. Informationen zu juristischen Fragen finden Sie auf den Internetseiten entsprechender Fachanwälte.

Weitere Informationen

Auf unserem Tierrechtsblog finden Sie weitere Informationen zur Antragsberechtigung oder welche Angaben Sie zur „Gewissensprüfung“ abgeben sollten. Außerdem haben wir einen downloadbaren Musterantrag für Sie.

Was Sie tun können

  • Informieren Sie Freunde und Bekannte und bitten Sie sie, die Jagd auf ihren Grundstücken zu verbieten.
  • Klären Sie Freunde und Bekannte über die Sinnlosigkeit der Jagd auf.
  • Unterschreiben Sie unsere Petitionen, mit denen wir fordern, dass die Jagd auf Füchse und andere Wildtiere verboten wird.