Auf vielen Weihnachtsmärkten gibt es „lebende Krippen“, bei denen Ziegen, Schafe, Esel, Kamele, Lamas und Kühe als lebendige Requisiten für ein stimmungsvolles Adventbild sorgen sollen. Jedoch bedeutet dies für die empfindsamen Tiere keineswegs eine schöne Zeit: Sie müssen zur Unterhaltung der Besucher:innen über mehrere Wochen in kleinen Verschlägen ausharren, sind täglich der stressigen Atmosphäre des Marktes und der Menschenmassen ausgesetzt und sowohl tagsüber als auch nachts ganz ohne Schutz. Werden die Tiere über Nacht an einen anderen Ort gebracht, verursachen die ständigen Transporte ebenfalls erheblichen Stress.
Wir von PETA Deutschland appellieren daher an die Veranstalter:innen, auf lebende Tiere zu verzichten und alternative, tierfreundliche Darstellungen zu wählen, um das Weihnachtsfest zu feiern – ohne Leid.
Was ist eine lebende Krippe?
Eine lebende Krippe ist eine Weihnachtsdarstellung, bei der Tiere – wie Schafe, Ziegen, Esel oder Rinder – mitten in der Stadt in einem nachgestellten Stall auf Weihnachtsmärkten ausgestellt werden, um die biblische Weihnachtsgeschichte nachzuspielen. Was auf den ersten Blick idyllisch wirkt, ist für die Tiere oft eine Qual.
Diese Tiere sind nicht an den ständigen Lärm, die grellen Lichter und die Menschenmassen gewöhnt. Sie leiden unter Stress und Angst, da sie ihrer natürlichen Umgebung und ihres gewohnten Verhaltens beraubt werden. Zudem fehlt es häufig an angemessenen Rückzugsmöglichkeiten und Schutz vor Kälte oder Nässe, was ihre Gesundheit weiter gefährden kann.
Auch die Hygiene bleibt oft auf der Strecke. Verschmutzte Böden und mangelnde Pflege können zu Krankheiten führen. Vor allem Kinder wollen die Tiere oftmals anfassen, was den Stress weiter erhöht und das Risiko für Verletzungen und Infektionen steigert. Außerdem ist häufig zu beobachten, dass Tiere von Besuchenden – trotz Hinweisschildern – ungeeignete Nahrung wie Lebkuchen oder Waffeln bekommen. Lebende Krippen zeigen Tiere als bloße Dekoration und ignorieren dabei ihre Bedürfnisse und ihr Wohlergehen.
Keine lebenden Tiere mehr auf dem Weihnachtsmarkt
Immer mehr Weihnachtsmärkte wie beispielsweise der „Weihnachtstraum“ in Bad Salzuflen geben dem Tierschutz Vorrang und ersparen den Tieren den Stress. Sollten in Ihrer Stadt lebende Tiere auf dem Weihnachtsmarkt ausgestellt sein, schreiben Sie bitte an den Bürgermeister und den Veranstalter sowie das Ordnungsamt und das Veterinäramt und fordern Sie diese auf, künftig keine Tiere mehr zuzulassen. Ihr Protest auf lokaler Ebene ist sehr wichtig!
Regelmäßig Vorfälle bei lebenden Krippen auf Weihnachtsmärkten
Wie gefährlich die Situation auf dem Weihnachtsmarkt für die Tiere der „lebenden Krippen“ ist, zeigten bereits viele Vorfälle. So verstarb 2017 auf dem Weihnachtsmarkt in Kaufbeuren ein Schaf, dessen Lämmchen noch stundenlang vor Trauer schrie und versuchte, von seiner toten Mutter Milch zu trinken. [1] 2014 brachen Tierquäler:innen in die Krippe auf dem Weihnachtsmarkt Paderborn ein und trieben die panischen Tiere über den Rathausplatz. Einer der unbekannten Personen setzte sich sogar auf ein Rind, um Rodeo zu reiten [1].
Leider kommt es immer wieder zu solchen Zwischenfällen bei Weihnachtsmarktkrippen mit lebenden Tieren, die sowohl für die Tiere als auch die Menschen eine große Gefahr darstellen. Einige Weihnachtsmärkte greifen daher bereits auf Krippen mit Holzrequisiten oder Krippenspiele mit Schauspieler:innen zurück. Dennoch benutzen weiterhin zu viele Weihnachtsmärkte Tiere als lebende Kulisse zur Unterhaltung der Besucher:innen.
Sind lebende Krippen überhaupt erlaubt?
Die Ausstellung von Tieren bedarf einer Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz, die der Veranstalter in der Regel dem zuständigen Ordnungsamt vorlegen muss.
Doch wenn die lebende Krippe als Tierschau deklariert ist, dann müssten hier die Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten des BMEL [3] gelten. Denn diese Veranstaltungen bedeuten für die Tiere eine große Belastung. Grundsätzlich sollten Feste, bei denen Säugetiere ausgestellt werden, nur einen Tag dauern, mehrtägige Veranstaltungen werden nur bei „günstigen Haltungsbedingungen“ genehmigt. Dazu gehört, dass die Tiere den Besucher:innen nur 8 Stunden am Tag ausgesetzt sein dürfen. Darüber hinaus hat für die Dauer der Veranstaltung ein in der Betreuung des ausgestellten Artenspektrums erfahrener Tierarzt in Rufbereitschaft zu sein. Auch müssen Aufsichtspersonen, die als solche erkennbar sein sollen, immer die Sicherheit der Tiere garantieren.
So sollen für zwei Esel mindestens 10 m2 Stallfläche und 150 m2 Weidefläche zur Verfügung stehen, für zwei Schafe sollten mindestens 4 m² Stallfläche und 12 m² Laufbereich im Freien vorhanden sein; und ein Gehege für eine Gruppe von drei Lamas, Kamelen oder Rentieren darf gar 300 m2 nicht unterschreiten. [4]
Darum sollten Sie ihren Hund nicht mit auf Weihnachtsmärkte nehmen
Sie überlegen, Ihren Hund mit auf den Weihnachtsmarkt zu nehmen? Bitte lassen Sie das Ihrem Vierbeiner zuliebe sein. Welche Gefahren Sie vermeiden, indem Sie Ihren Hund nicht auf Weihnachtsmärkte mitnehmen, lesen Sie hier.
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Quellen:
[1] Hirschberg, A. (2017), erschienen bei kreisbote.de (12.12.2017): Totes Schaf auf Kaufbeurer Weihnachtsmarkt heizt die Diskussion um „lebendige Krippe“ an, https://www.kreisbote.de/lokales/kaufbeuren/totes-schaf-kaufbeurer-weihnachtsmarkt-heizt-diskussion-lebendige-krippe-9442649.html (eingesehen am 22.11.2024)
[2] Lippische Landes-Zeitung (01.12.2014): Lebendige Krippe auf dem Paderborner Weihnachtsmarkt aufgebrochen, http://www.lz.de/ueberregional/owl/20267891_Lebendige-Krippe-auf-dem-Paderborner-Weihnachtsmarkt-aufgebrochen.html?em_cnt=20267891 (eingesehen am 19.11.2024)
[3] Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2006): Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten, http://www.paktev.de/artikel/274d.pdf (eingesehen am 19.11.2024)
[4] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (07.05.2014): Gutachten über Mindestanforderung an die Haltung von Säugetieren, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tierschutz/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (eingesehen am 19.11.2024)