Auf vielen Weihnachtsmärkten gibt es „lebende Krippen“, bei denen Ziegen, Schafe, Esel, Kamele, Lamas und Kühe als lebendige Requisiten für ein stimmungsvolles Adventbild sorgen sollen. Jedoch bedeutet dies für die empfindsamen Tiere keineswegs eine schöne Zeit: Sie müssen über mehrere Wochen in kleine Verschlägen aushaaren, sind täglich der stressigen Atmosphäre des Marktes und der Menschenmassen ausgesetzt und sowohl tagsüber als auch nachts ganz ohne Schutz. Werden die Tiere über Nacht an einen anderen Ort gebracht, verursachen die ständigen Transporte ebenfalls erheblichen Stress.
Weihnachtsmarkt – eine Gefahr für Tiere
Wie gefährlich die Situation auf dem Weihnachtsmarkt für die Tiere der „lebenden Krippen“ ist, zeigten bereits viele Vorfälle. So verstarb 2017 auf dem Weihnachtsmarkt in Kaufbeuren ein Schaf, dessen Lämmchen noch stundenlang vor Trauer schrie und versuchte, von seiner toten Mutter Milch zu trinken. 2014 brachen Tierquäler in die Krippe auf dem Weihnachtsmarkt Paderborn ein und trieben die panischen Tiere über den Rathausplatz. Einer der Unbekannten setzte sich sogar auf ein Rind, um Rodeo zu reiten [1]. Einige Jahre zuvor erschreckten Jugendliche die Schafe auf dem Weihnachtsmarkt in Neumarkt, sodass diese in Panik aus dem Stall ausbrachen und auf Bahngleise liefen [2].
Leider kommt es immer wieder zu solchen Zwischenfällen bei Weihnachtsmarktkrippen mit lebenden Tieren, die sowohl für die Tiere als auch die Menschen eine große Gefahr darstellen. Einige Weihnachtsmärkte greifen daher bereits auf Krippen mit Holzrequisiten oder Krippenspiele mit Schauspielern zurück. Dennoch benutzen weiterhin zu viele Weihnachtsmärkte Tiere als lebende Kulisse.
Keine lebenden Tiere mehr auf dem Weihnachtsmarkt
Immer mehr Weihnachtsmärkte wie beispielsweise der ´Weihnachtstraum´ in Bad Salzuflen geben dem Tierschutz Vorrang und ersparen den Tieren den Stress. Sollten in Ihrer Stadt lebende Tiere auf dem Weihnachtsmarkt ausgestellt sein, schreiben Sie bitte an den Bürgermeister und den Veranstalter sowie das Ordnungsamt und das Veterinäramt und fordern Sie diese auf, künftig keine Tiere mehr zuzulassen. Ihr Protest auf lokaler Ebene ist sehr wichtig!
Sind lebende Krippen überhaupt erlaubt?
Die Ausstellung von Tieren bedarf einer Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz, die der Veranstalter in der Regel dem zuständigen Ordnungsamt vorlegen muss.
Doch wenn die lebende Krippe als Tierschau deklariert ist, dann müssten hier die Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten des BMEL [3] gelten. Denn diese Veranstaltungen bedeuten für die Tiere eine große Belastung. Grundsätzlich sollten Veranstaltungen, bei denen Säugetiere ausgestellt werden, nur einen Tag dauern, mehrtägige Veranstaltungen werden nur bei „günstigen Haltungsbedingungen“ genehmigt. Dazu gehört, dass der Besucherverkehr auf acht Stunden täglich beschränkt wird. Darüber hinaus hat für die Dauer der Veranstaltung ein in der Betreuung des angebotenen Artenspektrums erfahrener Tierarzt in Rufbereitschaft zu sein. Auch müssen Aufsichtspersonen, die als solche erkennbar sein sollen, immer die Sicherheit der Tiere garantieren.
So sollen für zwei Esel mindestens 10 m2 Stallfläche und 150 m2 Weidefläche zur Verfügung stehen, für zwei Schafe sollten mindestens 4 m² Stallfläche und 12 m² Laufbereich im Freien vorhanden sein, und ein Gehege für eine Gruppe von drei Lamas, Kamelen oder Rentieren darf gar 300 m2 nicht unterschreiten!
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Quellen:
[1] Lippische Landes-Zeitung (2014): Lebendige Krippe auf dem Paderborner Weihnachtsmarkt aufgebrochen. Online abrufbar unter: http://www.lz.de/ueberregional/owl/20267891_Lebendige-Krippe-auf-dem-Paderborner-Weihnachtsmarkt-aufgebrochen.html?em_cnt=20267891. (30.11.2018).
[2] Mittelbayerische (2011): Weihnachtsmarkt: Schaf flieht aus Krippe. Online abrufbar unter: http://www.mittelbayerische.de/region/neumarkt/weihnachtsmarkt-schaf-flieht-aus-krippe-21101-art730470.html. (30.11.2018).
[3] Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2006): Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten. Online abrufbar unter: http://www.paktev.de/artikel/274d.pdf. (30.11.2018).
[4] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2014): Gutachten über Mindestanforderung an die Haltung von Säugetieren. Online abrufbar unter: http://www.bmel.de/cae/servlet/contentblob/383086/publicationFile/22242/HaltungSaeugetiere.pdf. (30.11.2018)