Obwohl Pelzbesatz an Jackenkragen oder Bommelmützen in der EU längst gekennzeichnet werden muss, halten sich einige Händler nicht an die bestehende Verordnung und tragen dazu bei, dass unwissende Kunden den Pelz qualvoll getöteter Tiere kaufen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen in sechs einfachen Schritten, wie Sie nicht-gekennzeichnete Pelzbesätze eigenständig bei der zuständigen Behörde melden. So können Sie selbst kinderleicht für Tiere in der Pelzindustrie aktiv werden!
So müssen Pelze in der EU gekennzeichnet werden
Die Pelzindustrie tötet jedes Jahr Millionen Tiere, um mit ihren Fellen Profite zu erwirtschaften. Damit diese möglichst hoch ausfallen, werden die Tiere in winzige Käfige gesperrt, wodurch sie krankhafte Verhaltensweisen wie ständiges Im-Kreis-drehen oder Selbstverstümmelungen entwickeln. Viele von ihnen erleben bei vollem Bewusstsein mit, wie ihnen das Fell vom Körper geschnitten wird.
Trotz der grausamen Zustände in der Pelzindustrie ist der Handel von Tierfellen, bis auf wenige Ausnahmen für Robben-, Katzen- oder Hundefelle, in der EU nach wie vor erlaubt. Eine EU-Verordnung macht es für Verbraucher jedoch etwas einfacher, selbst darüber zu entscheiden, ob sie diese grausame Industrie unterstützen möchten: Seit dem 8. Mai 2012 ist es in allen EU-Ländern gesetzlich vorgeschrieben, dass Pelzbesätze an Textilien wie Jacken oder Mützen mit dem Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ zu kennzeichnen sind. Davon ausgenommen sind Schuhe, für die eine besondere Kennzeichnungspflicht nach der Bedarfsgegenständeverordnung gilt, sowie Accessoires wie Schlüsselanhänger oder Ohrringe mit Pelzbesatz.
Als Rechtsgrundlage dient die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung Nr. 1007/2011). Zuständig für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes sind in der Regel die Marktüberwachungsbehörden des jeweiligen Bundeslandes. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die verantwortliche Händler mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro belangt werden können.
Nicht-gekennzeichnete Pelze eigenständig melden
Die EU-Verordnung soll dem Verbraucher mehr Transparenz bieten. Trotzdem finden Tierschützer und Journalisten immer wieder falsch oder gar nicht gekennzeichnete Pelzwaren in den Regalen der Händler. Sollten Sie den Verdacht haben, dass gegen das Textilkennzeichnungsgesetz verstoßen wurde, melden Sie dies bitte den zuständigen Behörden. PETA empfiehlt hierzu folgende Vorgehensweise:
- Stellen Sie mithilfe unseres Leitfadens fest, ob es sich tatsächlich um echten Pelz handelt.
- Suchen Sie den Artikel gründlich nach einem Etikett ab, das folgenden Hinweis enthält: „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“.
- Machen Sie Fotos des gesamten Produkts, des mutmaßlichen Pelzbesatzes, der im Produkt vorhandenen Etiketten und des Verkaufsschilds, auf dem die Marke und der Name des Händlers ersichtlich sind.
- Informieren Sie sich mithilfe unserer Übersicht über die Kontaktdaten der für Ihre Region zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
- Fügen Sie alle relevanten Infos (Bekleidungsmarke, Händler, Adresse des Geschäfts, Datum des Fundes etc.) in die folgende E-Mail-Vorlage ein und schicken Sie diese zusammen mit Ihren Undercover-Aufnahmen an die zuständige Behörde.
- Bitte haken Sie – notfalls auch über einen längeren Zeitraum – nach, wie der aktuelle Stand ist und ob die Behörde aktiv geworden ist.