Immer wieder schaffen es Rinder und andere Tiere in der Landwirtschaft, aus ihren Ställen, von ihren Weiden und sogar aus dem Schlachthof in die Freiheit zu entfliehen. Leider ist die Flucht der Tiere meist auch ihr Todesurteil, denn die meisten von ihnen werden nicht eingefangen und dürfen den Rest ihres Lebens in Frieden auf einem Lebenshof verbringen – sie werden erschossen.
Todesangst vor dem Schlachthof
Immer wieder versuchen Kühe und andere Tiere, dem sicheren Tod im Schlachthof zu entkommen. Man kann sich kaum vorstellen, was für eine Panik die Tiere bei der Ankunft im Schlachthof überfallen muss. Sie hören, riechen und sehen, wie ihre Artgenossen getötet und zerlegt werden. Kein Wunder, dass so viele Tiere nach dem meist leidvollen Transport große Angst haben und versuchen, zu fliehen.
Entflohene Rinder werden erschossen
Selbst, wenn es theoretisch gelingen könnte, die Tiere zu sichern oder sie keine Gefahr für Menschen oder den Verkehr darstellen, werden sie oft trotzdem von Polizisten oder Jägern erschossen. So wurde beispielsweise im März 2018 ein entflohener Jungbullen in Salzwedel in einem Burggarten gesichert. Der Bulle verletzte auf seiner Flucht keine Menschen oder beschädigte auch keine Sachen. Doch statt das verängstigte Tier mit einem Betäubungsschuss von einer weiteren Flucht abzuhalten, erschoss ein Jäger den Bullen. [1]
Im September 2018 wurde ebenfalls ein Bulle erschossen, der aus dem Schlachthaus floh, um seinem sicheren Tod zu entkommen. Nach einer zweieinhalbstündigen Hetzjagd mit Feuerwehr und Polizeihubschrauber wurde das Tier in einem Naherholungsgebiet erschossen. Der Bulle hat den Kampf um seine Freiheit leider verloren.
Sind die Tötungen tierschutzkonform?
Laut § 17 des Tierschutzgesetzes darf kein Tier „ohne vernünftigen Grund“ getötet werden. Oftmals ist dieser Grund jedoch gar nicht gegeben, wenn die entflohenen Tiere erschossen werden. Stellt das Tier beispielsweise keinerlei Gefahr für Menschen oder andere Tiere dar und wurde sogar gesichert wie in dem Fall des Jungbullen in Salzwedel, müsste das Tier betäubt und wieder eingefangen werden.
In einem anderen unglaublichen Fall begründeten die Verantwortlichen den Abschuss von mehreren entlaufenen Rindern bei Kassel damit, dass die Jäger anschließend das Fleisch der Tiere für den Eigengebrauch verarbeitet haben. Sollte jemand demnach Zweifel daran hegen, dass die Rinder eine Gefahr darstellten, ist die Tötung dennoch tierschutzkonform – da die Jäger das Fleisch der Tiere gegessen haben. [2]
Abschüsse sind speziesistisch
Speziesismus bedeutet, dass Menschen den Wert von anderen Lebewesen anhand der Spezies bemessen, der sie angehören. Beim Umgang mit geflohenen Tieren wird deutlich, wie diese nach ihrem von Menschen willkürlich festgelegtem Wert und Nutzen behandelt werden. Bei der Wahl zwischen tödlichem Schuss und Betäubung entscheidet in erster Linie der wirtschaftliche Wert des Tieres für den „Besitzer“.
Tiere, die in der Landwirtschaft für ihr Fleisch gezüchtet werden, werden meist erschossen, da sie sowieso im Schlachthof getötet worden wären. Für sogenannte Zuchttiere jedoch, die für die Halter einen höheren monetären Wert haben, werden oftmals viele Maßnahmen unternommen, um das Tier lebendig einzufangen. Und Tiere, die aus einem Zirkus ausbrechen, werden wiederum fast immer wieder lebend eingefangen, wie unsere Chronik der Zirkusausbrüche zeigt – sogar Elefanten und Raubkatzen. Schließlich möchte der Zirkusbetreiber weiterhin Geld mit ihnen verdienen.
Was wir fordern
Da eine Betäubung für ausgebrochene Tiere nur bedeutet, dass sie weiterhin – meist unter artfremden Bedingungen – in der Landwirtschaft leben müssen oder im Schlachthaus getötet werden, fordern wir von PETA in diesen Fällen die Abgabe an einen Lebenshof, damit die mutigen Tiere ihr Leben dort weitestgehend selbstbestimmt verbringen können.
In einigen wunderbaren Fällen gelang es bereits, dass geflüchtete Tiere ihr Leben in Frieden weiterleben können. So erging es beispielsweise einem jungen Kalb in New York, das nach seinem Ausbruch aus dem Schlachthaus auf einen Lebenshof ziehen durfte. [3] Und auch die in Bayern zu Berühmtheit gelangten Kuh Yvonne durfte nach ihrer Flucht endlich in Frieden leben. [4]
Was Sie tun können
Helfen Sie, den tierfeindlichen Kreislauf der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu durchbrechen, indem Sie sich vegan ernähren. Das war noch nie so einfach wie jetzt, wie unzählige pflanzliche Produkte und Alternativen zeigen.
Den Einstieg erleichtern wir Ihnen gerne mit unserem kostenlosen Veganstart-Programm. Melden Sie sich per E-Mail an oder laden Sie die App herunter und freuen Sie sich auf tägliche Tipps, Informationen und Rezepte rund um die vegane und tierfreundliche Ernährung.
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Quellen
[1] Allgemeine Zeitung Online (05.03.2018): Polizei liefert sich rasante Verfolgungsjagd mit entlaufenem Jungbullen, https://www.az-online.de/altmark/salzwedel/polizei-liefert-sich-rasante-verfolgungsjagd-entlaufenem-jungbullen-9666291.html, zuletzt eingesehen am 19.02.2020
[2] Hessische Niedersächsische Allgemeine (04.08.2016): Entlaufene Rinder im Edertal: Fast alle wurden erschossen, https://www.hna.de/lokales/korbach-waldeck/edertal-ort91316/entlaufene-rinder-edertal-fast-alle-wurden-erschossen-6632719.html, zuletzt eingesehen am 19.02.2020
[3] Independent (20.03.2019): Calf who escaped from slaughterhouse and ran for freedom down a motorway is rehomed in animal sanctuary, https://www.independent.co.uk/news/world/americas/calf-escape-slaughterhouse-new-york-animal-care-a8831301.html, zuletzt eingesehen am 19.02.2020
[4] Südkurier (26-07-2016): Die Kuh, die Bayern narrte: Was aus Yvonne geworden ist, https://www.suedkurier.de/ueberregional/panorama/Die-Kuh-die-Bayern-narrte-Was-aus-Yvonne-geworden-ist;art409965,8825877, zuletzt eingesehen am 19.02.2020