Wussten Sie eigentlich, dass eine erschreckend hohe Zahl von Tieren aus der Landwirtschaft nicht im Schlachthof getötet wird? Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass zahllose Tiere in sogenannten Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Anlagen) landen – vor allem solche, die krank waren und deren Fleisch daher nicht für den menschlichen Konsum verarbeitet werden konnte.
Studien, die Tierleichen in solchen Tierkörperbeseitigungsanlagen untersuchten, haben aufgezeigt: Sogenannte Nutztiere in der Ernährungsindustrie erfahren während ihrer Haltung immenses Leid. Das ist trauriger Alltag und nicht – wie von der lobbynahen Politik gerne behauptet wird – der Einzelfall.
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Was sind Tierkörperbeseitigungsanlagen?
Tierkörperbeseitigungsanlagen sind Sammelstellen für tote Tiere. Das können sogenannte verstorbene Haustiere sein, aber vor allem auch Tiere aus der Landwirtschaft, aus Zoos und aus Pelzbetrieben. Ihre Körper und Körperteile, dazu zählen auch Schlachtabfälle, werden in diesen Anlagen beispielweise durch Verbrennen vernichtet.
Aus der Tierindustrie landen jene Tiere in Tierkörperbeseitigungsanlagen, die bereits in den Ställen, also noch vor ihrer grausamen Tötung im Schlachthaus, sterben – oft an den Folgen von Stress und Krankheiten. [1]
Auslöser sind häufig katastrophale Haltungsbedingungen in Kombination mit systematischer Qualzucht für die Produktion von immer mehr Fleisch, Eiern und Milch. Untersuchungen von Tierärzten bestätigen, dass mehr als 60 Prozent der Tierleichen, die in Tierkörperbeseitigungsanlagen vernichtet werden, Anzeichen zeigen, die darauf hinweisen, dass sie nicht fachgerecht getötet wurden. [2]
Wie viele Tiere werden in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt?
Bislang wurden kaum Studien zum vormaligen gesundheitlichen Zustand von Tieren durchgeführt, welche die Zucht oder Mast nicht überlebten und in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt wurden. Die wenigen vorliegenden Ergebnisse solcher Untersuchungen sind allesamt schockierend, denn sie zeigen auf, dass ein großer Teil dieser „Falltiere“ vor seinem Tod erheblich leiden musste.
Studie belegt: 13,6 Millionen Schweine landen in Tierkörperbeseitigungsanlagen
Die Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) veröffentlichte Ende 2017 eine Studie, in deren Rahmen ein Teil der etwa 13,6 Millionen Schweine untersucht wurde, die jährlich in deutschen Zucht- und Mastanlagen sterben oder getötet werden. Das Ergebnis: 13,2 Prozent der sogenannten Mastschweine und 11,6 Prozent der Schweine aus der Zucht wiesen grausame Befunde auf. [3]
Die Ergebnisse der Studie lassen darauf schließen, dass die Tiere zu Lebzeiten länger anhaltende und erhebliche Schmerzen und/oder Leiden ertragen mussten. Dazu gehörten zum Beispiel starke Abmagerung, eitrige Gelenkentzündungen, Entzündungen der Zehen, Bissverletzungen an Schwanz und Ohren sowie andere Hautläsionen durch Geschwüre.
Hinzu kommen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgrund mangelhafter Betäubung oder Tötung durch die Landwirt:innen. Bei mehr als 60 Prozent der 165 untersuchten Tiere, die Anzeichen einer Tötung aufwiesen, wurden Mängel in der Durchführung festgestellt. Ein Schwein lebte bei der Anlieferung in die Tierkörperbeseitigungsanlage sogar noch. Es wurde im eigenen Blut liegend vorgefunden. [3]
Regierung bestätigt: Knapp 600.000 Rinder landen in Tierkörperbeseitigungsanlagen
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen geht hervor, dass im Jahr 2016 insgesamt 579.111 Rinder ohne konkret erfassten Grund in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt wurden. Dies zeigt eine steigende Tendenz, denn im Vorjahr waren es noch 30.000 Rinder weniger. [4]
Aus diesen Ergebnissen lässt sich somit ableiten, dass von den über 11 Millionen in Deutschland gehaltenen Rindern rund 14 Prozent bereits in den Fleisch- und Milchbetrieben sterben. Allein in Bayern sind 2021 mit einer Zahl von fast einer Million Schweinen und rund 220.000 Rindern ein fünftel der Tiere sowie zwei Millionen Hühner in Betrieben vorzeitig gestorben. [1]
Eine im März 2022 veröffentlichte Studie zeigt, dass auch Rinder, die in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt wurden, teils eine lange Leidenszeit hinter sich hatten. So wurde bei 83,6 Prozent der 750 untersuchten Tiere mindestens eine Auffälligkeit am Tierkörper festgestellt – teils mit hoher Tierschutzrelevanz. Vor allem handelte es sich um Hautwunden und Veränderungen der Klauen. [5]
Bislang liegen noch keine Zahlen oder Schätzungen zu Geflügel wie Hühner, Puten oder Enten sowie zu Kaninchen vor. Doch auch in diesem Bereich dürfte ein ähnlicher Prozentsatz an vertuschten Tierschutzverstößen vorzufinden sein.
Unzureichende Kontrollen und Gesetze fördern Tierleid
Bislang werden an toten Tieren, die in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden, keine oder nur unzureichende Kontrollen durchgeführt. Landwirt:innen müssen nach wie vor keine Angaben zur Todesursache der Tiere machen. Zudem erfolgt kaum eine Überwachung in den Ställen, da Veterinärämter oftmals keine Kontrollen durchführen oder solche Kontrollen versagen.
Auch die Rückverfolgbarkeit der Tiere von den Tierkörperbeseitigungsanlagen in die Ställe ist bisher kaum möglich. Dies führt dazu, dass Tierschutzverstöße vertuscht werden können. Die Leidtragenden sind, wie immer, die Millionen Tiere in Agrarbetrieben, die für den menschlichen Konsum von Milch, Fleisch und Eiern ein artwidriges Leben voller Entbehrungen führen müssen.
Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der die rechtlichen Grundlagen für systematische amtliche Kontrollen schaffen sollte, wurde dem Bundestag in der letzten Legislaturperiode zwar vorgelegt, jedoch nie bearbeitet. Damit wurde das Verfahren ohne Ergebnis beendet und muss nun von der neuen Bundesregierung erneut eingebracht werden.
Nach Zwischenerfolg: PETA fordert weiterhin verpflichtende und unabhängige Kontrollen
Im Mai 2021 überreichten wir von PETA Deutschland über 44.000 Unterschriften an die Agrarminister:innen der Länder. Im Vorfeld der sogenannten Bundesratsentscheidung zur Änderung des Tierschutzgesetzes bezüglich Tierschutzkontrollen an Tierkörpern in sogenannten Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Anlagen) am 7. Mai 2021 forderten wir, dass neben Schweinen und Rindern auch alle anderen Tiere in Tierkörperbeseitigungsanlagen auf mögliche Tierschutzdelikte untersucht werden sollen.
Zwar ist es ein Teilerfolg, dass tote Rinder und Schweine in den Anlagen endlich stichprobenartig untersucht werden. Dennoch ist es unverständlich, dass die Bundesregierung der Forderung, die Untersuchungen auch an Schafen, Ziegen und Pferden durchzuführen, nicht nachgekommen ist. [2]
Es ist längst bekannt, dass in Betrieben mit befiederten Tieren wie Hühnern und Puten Tierschutzverstöße an der Tagesordnung sind. Dass diese Tiere dennoch von Anfang an nicht in die Regelung einbezogen wurden, ist ein Skandal und zeigt einmal mehr, dass in großen Teilen der Politik wirtschaftliche Interessen vor dem Wohl von Tieren stehen. Es macht deutlich, dass auf Druck von Wissenschaft und Gesellschaft nur minimale Änderungen vorgenommen werden, statt die Möglichkeit zu nutzen, umfassende Verbesserungen im Tierschutz vorzunehmen.
Um die Dringlichkeit zu verdeutlichen, dass Beweise für Tierschutzverstöße nicht länger in VTN-Anlagen vernichtet werden dürfen, haben wir im März 2024 alle gesammelten Unterschriften, die online und per Unterschriftenkarte getätigt wurden, an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir weitergeleitet.
Zusammen mit den weit über 50.000 Unterstützenden fordern wir weiterhin verpflichtende und unabhängige Kontrollen aller Tierkörper sowie eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der in den Zucht- und Mastbetrieben meist qualvoll gestorbenen Tiere.
So können Sie den Tieren in der Landwirtschaft helfen
- Konsumieren Sie keine tierischen Produkte wie Fleisch, Milch oder Eier. All diese Erzeugnisse sind mit großem Tierleid verbunden.
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Quellen
[1] ZEIT ONLINE (2022): 20 Prozent der Kühe und Schweine verenden https://www.zeit.de/news/2022-06/04/20-prozent-der-kuehe-und-schweine-verenden-vor-schlachtung (eingesehen am 15.06.2022)[
[2] Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes –Tierschutzkontrollen an Tierkörpern, Drucksache 19/29630, 12.05.2021, https://dserver.bundestag.de/btd/19/296/1929630.pdf (zuletzt eingesehen am 15.06.2022)
[3] Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (12.12.2017): Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in den Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte, https://www.tiho-hannover.de/aktuelles-presse/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen/article/untersuchungen-an-verendeteng-1/ (eingesehen am 15.06.2022)
[4] Grüne Fraktion Brandenburg (06.05.2019): Kleine Anfrage: Tierkörperbeseitigung und Tierschutz, https://gruene-fraktion-brandenburg.de/uploads/documents/Kleine_Anfragen/6_Wahlperiode/6_4497_
Tierkoerperbeseitigung_und_Tierschutz.pdf (eingesehen am 15.06.2022)[5] vetline.de (03.2022): Erfassung und Beurteilung tierschutzrelevanter Auffälligkeiten bei Rindern in einem Verarbeitungsbetrieb tierischer Nebenprodukte in Süddeutschland, https://www.vetline.de/erfassung-und-beurteilung-tierschutz-relevanter-auffaelligkeiten-bei-rindern-in-einem (eingesehen am 15.06.2022)