Vor allem auf Social Media kommen Videos und Bilder mit außergewöhnlichen „Haustieren“ gut an. Seit einiger Zeit machen so auch vermehrt Aufnahmen verschiedener Raubkatzen die Runde, die bei Privatpersonen leben. Die Haltung von kleineren Wildkatzen wie Luchs, Puma, Servalkatze und Co. scheint vor allem in Russland und Osteuropa ein Trend zu sein, doch auch in Deutschland steigt das Interesse an den Tieren – nicht zuletzt aufgrund der vielen Fotos und Videos, die in den sozialen Netzwerken geteilt werden.
Auch an der Haltung von Großkatzen wie Tigern und Löwen steigt das Interesse – nicht zuletzt befeuert durch die Netflix-Serie „Tiger King“. Doch die Haltung von Wildtieren als tierische Mitbewohner ist nicht nur für Halter:innen gefährlich, sondern ist auch mit massivem Tierleid verbunden.
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Wildkatzen wie Serval, Luchs und Co. als „Haustiere“: Alle Infos zur Haltung und Gesetzeslage
Es gibt keine verlässlichen Angaben zur Zahl der exotischen Wildtiere, die in deutschen Haushalten leben. Tiere, die nicht unter das Artenschutzabkommen fallen, müssen bis auf wenige Ausnahmen nämlich nicht gemeldet werden. Die private Haltung von Wildtieren ist in vielen Bundesländern erlaubt. Auch wenn der Verkauf innerhalb der EU teilweise verboten ist, ist der Export bestimmter Arten aus ihren Herkunftsländern genau wie der Import in die Europäische Union oftmals erlaubt oder nur teilweise reglementiert. [1]
Private Haltung von Wildkatzen – woher kommen die Tiere?
In Deutschland unterliegt der Handel mit Wildtieren vergleichsweise laschen Regeln und ist teilweise sogar völlig legal möglich. Zwar tauschen Zoos meist Tiere untereinander aus, aber immer wieder kommt es auch vor, dass zoologische Einrichtungen exotische Tiere an Privathalter:innen abgeben. [2]
Auch im nahegelegenen Ausland floriert der Handel mit exotischen Tieren, die nicht selten nach Deutschland verkauft werden. In Polen beispielsweise werden aufgrund lascher Gesetze Wildkatzen wie Servale, Karakale, Luchse und Pumas gezüchtet und häufig in deutlich zu jungem Alter von nur wenigen Tagen selbst an unerfahrene Privatpersonen verkauft – auch zur illegalen Haltung. Der Handel mit den Tieren ist auch in Tschechien und Rumänien möglich. [3, 4]
Bei der Einfuhr von Tieren nach Deutschland und ihrer Anmeldung kann es zu Kontrollen durch die Behörden kommen, bei denen geprüft wird, ob das Tier unter besonderem Schutzstatus des Washingtoner Artenschutzabkommens steht. Ist das der Fall, müssten entsprechende Herkunftsnachweise vorgelegt und das Tier muss gemeldet werden. Wurde eine Wildkatze als Nachzucht beispielsweise in Polen geboren und großgezogen, sind solche Nachweise relativ leicht zu beschaffen – da das Tier nicht in der Wildnis gefangen wurde, sondern bereits in einer Zucht zur Welt kam.
Wenn Sie im Internet auf günstige Angebote stoßen, kann es sich um illegale Verkäufe handeln. Häufig werden wild lebende Tiere gefangen und zu relativ geringen Preisen verkauft, obwohl sie in ihren Herkunftsländern geschützt sind. Sollten Sie sich auf ein solches Geschäft einlassen, machen Sie sich möglicherweise strafbar und müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. [3]
Wildkatzen als „Haustiere“ halten – welche Gesetze gibt es in Deutschland?
Im sogenannten „Säugetiergutachten“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind die Mindestanforderungen für die Tierhaltung entsprechend der jeweiligen Tierart festgelegt. [5] Diese Vorgaben beziehen sich beispielsweise auf Gehegegröße und -ausstattung und sind bundesweit gleich. Dabei handelt es sich jedoch nur um Richtlinien, die von den zuständigen Veterinärbehörden unterschiedlich streng ausgelegt werden können. Außerdem können diese sehr niedrig angesetzten Anforderungen natürlich niemals dem arteigenen Anspruch der Tiere an ihren Lebensraum gerecht werden.
Als Voraussetzung für die Haltung exotischer Wildtiere gilt laut Gesetzgeber außerdem: „Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn durch die Tierhaltung im Einzelfall die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird.“ In Einzelfällen müssten Behörden also beweisen, dass die Sicherheit gefährdet wäre. In den Sicherheitsregeln für die Haltung von Wildtieren von 1991 ist für jede Tierart geregelt, wie hoch die Zäune sein müssen und wie das Gehege anderweitig beschaffen sein muss. [6]
Die Dunkelziffer artgeschützter Tiere in Privathaltung ist vermutlich recht hoch – bei Großkatzen handelt es sich jedoch meist um Einzelfälle, weil die großen Tiere schlecht vor der Öffentlichkeit versteckt werden können. Anders sieht es bei der Haltung nicht gemeldeter, gefährlicher Giftschlangen oder kleinerer, aber streng geschützter Hybridkatzen aus. Für diese Tiere gelten bei der Zucht und Haltung bis zur vierten Generation strenge Auflagen des Artenschutzrechts. Ab der fünften Generation entfällt dieser Hybridkatzen-Status – die Tiere gelten dann als eigenständige Rasse und können ohne Auflagen gehalten werden, obwohl es sich dennoch um Wildtiere handelt. [3]
Wer darf Wildkatzen als „Haustiere“ halten? Diese Regelungen gelten in den Bundesländern
Insgesamt ist die Gesetzeslage hinsichtlich der Privathaltung von Wildkatzen uneindeutig. Für einige exotische und gefährliche Tierarten, darunter auch Raubkatzen, gibt es in einzelnen Bundesländern Gefahrtierverordnungen. Aber nur in einigen der 16 Bundesländer ist die Haltung von sogenannten Gefahrtieren rechtlich geregelt – nämlich in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dort unterscheiden sich die Regelungen wiederum von Land zu Land. Selbst wenn die Haltung von gefährlichen Tieren wie in Bayern strenger geregelt ist, ist das illegale Halten dort lediglich eine Ordnungswidrigkeit. [2] In Nordrhein-Westfalen dürfen seit 2021 zumindest bestimmte Schlangen, Spinnen und Skorpione nicht mehr gekauft werden. [7]
In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt müssen gefährliche Tiere, die nicht unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, nicht einmal gemeldet werden. In diesen Bundesländern ist der Begriff „gefährliches Tier“ nicht eindeutig definiert.
Exotische Wildtiere als tierische Mitbewohner: Halter:innen sind oft überfordert
Expert:innen warnen vor der Haltung und dem Handel von und mit exotischen Tieren wie Wildkatzen (z. B. Gepard, Karakal, Liger, Savannah-Katze, Ozelot, Serval, Puma und Luchs). All diese Tiere haben natürliche Verhaltensweisen und hohe Ansprüche an ihren Lebensraum, die sie für eine Heimtierhaltung völlig ungeeignet machen. Der einzige artgerechte Lebensraum für diese Exoten ist die Natur.
Viele Privatpersonen, die sich für die Haltung exotischer Tiere entscheiden, sind nach kurzer Zeit überfordert. Die Tiere werden dann ausgesetzt oder landen in Auffangstationen, die ohnehin meist überfüllt sind. Teilweise kommt es auch zu Ausbrüchen und zu Angriffen der Tiere auf Menschen oder andere Lebewesen.
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Serval aus Privathaltung entkommen
Anfang Oktober 2021 tauchte in einem Garten im nordrhein-westfälischen Stadtlohn ein Serval auf. Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Tierarzt und Gartenbesitzer waren mehrere Stunden lang damit beschäftigt, den Serval an der Flucht zu hindern. Die exotische Raubkatze konnte gegen Abend eingefangen werden. Wie sich später herausstellte, war das Tier etwa zwei Wochen zuvor aus einer Privathaltung im niederländischen Winterswijk ausgebrochen.
Luchs als „Haustier“ – darum gehören Luchse nicht in Gefangenschaft
Luchse gehören zur Gruppe der „Kleinkatzen“, sind aber in Europa die größte in der Natur lebende Katzenart. Die neugierigen und aufmerksamen Tieren leben als Einzelgänger, brauchen ein großes Revier und bevorzugen große Waldareale als Lebensraum. Luchse sind zwar nicht menschenscheu, meiden wie alle Wildkatzen nach Möglichkeit aber ihre Nähe. Sobald sie Menschen bemerken, verschwinden die Tiere sofort und bleiben damit meist unsichtbar.
Ein Gehege kann unabhängig von seiner Größe den natürlichen Bedürfnissen von Luchsen niemals gerecht werden – denn je nach Art erstreckt sich das Revier eines wild lebenden Luchses über eine Fläche von 10 bis 450 Quadratkilometer. Luchse haben meist verschiedene Lieblingsgebiete, die sie zur Jagd oder als Tageslager nutzen. Sie wechseln ständig zwischen diesen Bereichen hin und her und nutzen ihre Reviergröße somit voll aus. Selbst das größte Gehege könnte Luchsen nicht den Freiraum bieten, den sie brauchen.
Luchse sind nicht zähmbare Wildkatzen mit hohen Anforderungen an ihren Lebensraum und daher nicht für die private Haltung geeignet.
Pumas sind keine „Haustiere“ und gehören nicht Gefangenschaft
Pumas leben in Nord-, Mittel- und Südamerika. Sie gehören ebenfalls zur Gruppe der Kleinkatzen, sind aber die viertgrößte Katze der Welt – männliche Tiere können bis zu 100 Kilogramm wiegen. Pumas sind Einzelgänger, deren Streifgebiet 50 bis 1.000 Quadratkilometer groß ist.
Auch Pumas gehören nicht in Gefangenschaft. Als Wildkatze ist er ein menschenscheues Tier und kann nicht domestiziert werden. Pumas haben sehr spezifische Anforderungen an ihre Ernährung, suchen in ihren großen Revieren nach Nahrung, jagen und verzehren fast alle Tiere, die sie erbeuten können.
Es ist nicht möglich, den Tieren in Gefangenschaft einen angemessenen und ausreichend großen Lebensraum zur Verfügung zu stellen. Als tierische Mitbewohner sind Pumas wie alle anderen Wildtiere daher nicht geeignet.
Privathaltung von Servalkatzen: Darum eignen sich Servale nicht als „Haustiere“
Servale oder Servalkatzen stammen aus Afrika und sind im Vergleich zu Pumas und Luchsen relativ kleine Wildkatzen. Sie durchstreifen Reviere mit einer Größe von 9 bis 20 Quadratkilometer auf der Suche nach Nahrung und legen dabei teilweise mehrere Kilometer zurück. Wenn sie potenzielle Nahrung wittern, graben Servalkatzen in der Erde oder springen bis zu drei Meter in die Höhe, um kleinere Säugetiere oder Vögel zu erbeuten. Bei der Jagd können Servale auch schnelle Sprints hinlegen und Geschwindigkeiten von 80 km/h erreichen.
In Gefangenschaft ist es nicht möglich, den anspruchsvollen Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen, denn die Beengtheit der Gehege kann ihren speziellen Anforderungen an den Lebensraum niemals gerecht werden. Trotzdem halten immer mehr Privatpersonen Servalkatzen als tierische Mitbewohner.
Zum Schutz von Mensch und Tier: Ein Haltungsverbot von exotischen Tieren ist dringend notwendig
Bei der Haltung von Wildkatzen zu privaten oder Unterhaltungszwecken in zumeist beengten und artwidrigen Verhältnissen können die Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt werden.
Um das unnötige Leid dieser Tiere zu beenden, fordern wir von PETA Deutschland ein Importverbot für exotische Wildtiere. Da die Privathaltung solch gefährlicher Wildtiere in Deutschland noch nicht einheitlich verboten ist, fordern wir die Bundesregierung außerdem auf, striktere Gesetze zu beschließen und sich auf EU-Ebene für ein Haltungsverbot gefährlicher Tiere einzusetzen.
Helfen Sie, das Leid der Tiere zu beenden: Fordern Sie ein Heimtierschutzgesetz!
Die private Haltung von exotischen Tieren ist verantwortungslos, denn sie verursacht immenses Tierleid und stellt eine erhöhte Gefahr für die Öffentlichkeit dar.
Wildkatzen und andere exotische Wildtiere sollten mit Ausnahme von anerkannten Auffangstationen nicht in Gefangenschaft gehalten werden dürfen. Fordern Sie gemeinsam mit uns ein Verbot der Privathaltung von Exoten und unterzeichnen Sie unsere Petition für ein Heimtierschutzgesetz!
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Quellen
[1] Forster, Lisa & Dobel, Sabine (2017): Warum man kein Eichhörnchen, aber Pumas halten darf, https://www.welt.de/regionales/bayern/article163301558/Warum-man-kein-Eichhoernchen-aber-Pumas-halten-darf.html (eingesehen am 21.10.2021)
[2] Baumgartl, Helene (2020): Affe gerät an dubiosen Tierhändler – PETA erstattet Anzeige, https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/vilshofen/Affe-geraet-an-dubiosen-Tierhaendler-PETA-erstattet-Anzeige-3864223.html (eingesehen am 03.01.2022)
[3] Eberle, Max (2020): Gibt es den deutschen Tiger King, https://www.vice.com/de/article/g5xa8j/tiger-king-joe-exotic-netflix-grosskatzen-in-deutschland-halten (eingesehen am 21.20.2021)
[4] Gröning, Alina-Doreen (2021): Illegaler Raubkatzen-Handel in Berlin, https://www.bz-berlin.de/berlin/illegaler-raubkatzen-handel-in-berlin (eingesehen am 03.01.2022)
[5] BMEL (2014): „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“, www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile (eingesehen am 08.11.2021)
[6] kreiszeitung.de (2010): Gepard grundsätzlich genehmigt, https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/gepard-grundsaetzlich-genehmigt-1010724.html (eingesehen am 20.10.2021)
[7] wa.de (2020): NRW verbietet den Kauf von Girt-Tieren – heftige Auflagen für Halter von Schlangen und Spinnen, https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/gift-tier-gesetz-nrw-schlangen-spinnen-halter-versicherung-13811331.html (eingesehen am 24.01.2022)