Jedes Jahr werden über eine Milliarde lebende Tiere auf Lastwagen quer durch Europa transportiert – die meisten von ihnen sind auf dem Weg zum Schlachthof. [1] Auf dieser oftmals Hunderte Kilometer langen Fahrt ins Ungewisse sind Schweine, Kühe, Hühner und andere Tiere auf engstem Raum zusammengepfercht und haben oft keinen ausreichenden Zugang zu Trinkwasser oder Nahrung. Teilweise sind sie tagelang brütender Hitze oder klirrender Kälte ausgesetzt.
So leiden Tiere auf Tiertransporten
Jeder Transport bedeutet für Tiere enormen Stress. Oft verletzen sie sich oder sterben langsam und qualvoll auf den Lkws. Dabei spielt die Transportdauer nicht die entscheidende Rolle; das Leiden verlängert sich zwar mit der Dauer des Transports, doch Verletzungen und Todesfälle sind auch auf kurzen Strecken keine Ausnahme. Bei Kontrollen werden regelmäßig Missstände dokumentiert: [2]
- Tiere sind extremer Hitze und Kälte ungeschützt ausgesetzt.
- Tiere haben keinen Zugang zu Trinkwasser und sind dehydriert.
- Transporter sind überladen, der Platzmangel führt zu einem erhöhten Verletzungsrisiko.
- Decken sind zu niedrig, Tiere stoßen sich den Rücken und scheuern sich wund.
- Fehlende oder falsch angebrachte Trennwände verursachen eingeklemmte Körperteile, Beinbrüche, Quetschungen und andere schlimme Verletzungen bis zum Tod.
- Auch transportunfähige Tiere wie hochschwangere oder stark verletzte Tiere werden transportiert. Manchmal bringen Mutterkühe ihr Kalb während des Transports zur Welt.
Einige Tiere werden im Laufe ihres kurzen Lebens mehrmals transportiert, da viele Betriebe nur für bestimmte Phasen der Zucht oder Mast zuständig sind. So werden Tierbabys teilweise aus dem Zuchtbetrieb in die Aufzucht und nach einigen Wochen in den Mastbetrieb transportiert. Oft sehen sie nur auf diesen Transporten das Tageslicht oder riechen frische Luft, denn die meisten von ihnen verbringen ihr entbehrungsreiches Leben ausschließlich in kargen und kotverdreckten Zucht- und Mastfabriken.
Dass auch viele transportunfähige Tiere zum Schlachthof gebracht werden, liegt unter anderem an der Profitgier von Landwirt:innen und Transportunternehmen. Aber auch die schwammige Formulierung der EU-Tierschutztransportverordnung trägt dazu bei. So ist die Grenze zwischen „leicht erkrankt/verletzt“ und „erkrankt/verletzt“ (und somit transportunfähig) nicht eindeutig geregelt und daher zu einem gewissen Teil frei interpretierbar.
Gesetzliche Regelungen zu Dauer und Tieranzahl
In der Europäischen Union gilt die sogenannte „Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen“, an die sich sämtliche Mitgliedsstaaten halten müssen. In Deutschland gibt es zusätzlich eine nationale Tierschutztransportverordnung, die einige strengere und zusätzliche Regeln, insbesondere für innerdeutsche Transporte, beinhaltet. [3]
In den Verordnungen sind unter anderem die Dauer und die Art des Transports geregelt. So ist zum Beispiel in der EU-Verordnung die Höchstdauer eines Transports von Equiden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen grundsätzlich auf acht Stunden festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Transportdauer jedoch unbegrenzt verlängert werden (Langstreckentransporte), unter anderem:
- Pausen- und Versorgungsintervalle, z. B.:
- Schweine: 24 Stunden mit ständigem Zugang zu Trinkwasser
- Pferde: 24 Stunden mit Trinkpause alle acht Stunden
- Lufttransporte
- Nutzung von Spezialfahrzeugen, z. B. Lkws mit Wärme-/Kälte-Isolierung, Futter-, Tränk- und Belüftungssystemen, Trennwänden und speziellen Navigationssystemen zur behördlichen Überwachung der Route
Sollten die Tiere anschließend an einer zugelassenen Kontrollstelle entladen werden, Nahrung und Trinkwasser erhalten und 24 Stunden ruhen, können die Transportabschnitte beliebig oft wiederholt werden. So ist es möglich, Tiere quer durch die Welt zu transportieren. [3]
Neue EU-Gesetze bringen nur wenig Tierschutz
Ende 2021 wurden die EU-Transportgesetze geändert – wie erwartet jedoch nur mit wenigen Änderungen. [4, 5] So gilt ab 2022, dass Transporte zum Schlachthof bei einer Außentemperatur von 30 Grad Celsius nur noch 4,5 Stunden dauern dürfen. Dies betrifft jedoch nicht Transporte, die ein anderes Ziel als den Schlachthof haben. Auch für gefiederte Tiere wie Hühner oder Puten gilt die neue Regelung nicht, obwohl die sogenannte Ausstallung bei Hühnern mit enorm viel Stress verbunden ist. Bereits vor Transportbeginn müssen die Tiere mehrere Stunden ohne Wasser und Nahrung in engen Kisten verharren – teilweise mit schweren Verletzungen vom groben Verladen. Außerdem leiden alle Tiere auch bei unter 30 Grad unter Hitzestress – und auch während Transporten unter 4,5 Stunden.
Eine weitere Änderung besagt, dass Kälber ab 2023 nicht mehr im Alter von 14 Tagen, sondern „erst“ ab 28 Tagen transportiert werden dürfen. Auch sollen Verstöße härter bestraft werden – die jedoch wegen fehlender Kontrollen meist gar nicht erst entdeckt werden.
Anfang Dezember 2021 wurde zudem das ernüchternde Ergebnis des Untersuchungsausschusses des Europaparlaments zum Thema Tiertransporte (ANIT) veröffentlicht. [5] Zwar hatte der Ausschuss die derzeitigen EU-Regelungen stark kritisiert, dennoch bieten die Änderungsempfehlungen kaum Schutz vor den grundlegenden Qualen der Tiere während der Transporte.
So wurde gefordert, dass statt lebender Tiere bevorzugt Fleisch, Samen und Embryonen transportiert werden sollten. Auch sollen die Fahrzeuge künftig videoüberwacht werden – insbesondere beim Be- und Entladen. Parameter wie Temperatur, Feuchtigkeit und Ammoniak sollen durch Messgeräte überwacht und Transporte von den nationalen Behörden nur dann genehmigt werden, wenn die vorhergesagte Temperatur 5 bis 30 Grad Celsius beträgt. Diese Spanne ist jedoch zu groß, um Hitze- bzw. Kältestress auf den Lkws auszuschließen. Zudem fordern die Abgeordneten von der Kommission ein Transportverbot von Tieren unter 35 Tagen und generelle Beschränkungen in Bezug auf die Transportdauer oder den Transport von auf Muttermilch angewiesene Jungtiere.
Die Mehrheit der Abgeordneten des ANIT-Ausschusses sowie die Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmten für diese unzureichenden Verschärfungen. Unverständlicherweise erhielt ein Änderungsantrag der Grünen Fraktion jedoch keine Mehrheit: Damit wurde die Chance vertan, Langstreckentransporte über acht Stunden in und außerhalb der EU komplett zu untersagen.
Regierung verbietet Langstreckentransporte in bestimmte Länder
Riesiger Erfolg für Tiere: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 28. Oktober 2022 angekündigt, die Genehmigung für Langstreckentiertransporte für bestimmte Länder zu streichen. Das Ministerium entzieht mit Wirkung zum 1. Juli 2023 die Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen in bestimmte Länder außerhalb der Europäischen Union. Um welche Länder es geht, wurde noch nicht verkündet.
Wir von PETA Deutschland feiern diese klare Entscheidung des Ministeriums gegen unfassbares Tierleid auf Langstreckentransporten.
Sonderregelung: Schiffstransporte
Vor allem Rinder und Schafe werden auf tage- oder wochenlangen Schiffsreisen über die EU-Grenzen hinaus transportiert. Die Zeit auf den Schiffen gilt jedoch nicht als offizielle Transportzeit, wie etwa bei Transporten auf Lkws. Dabei leiden die Tiere auf den oftmals amateurhaft umgebauten Fähren immens. Sie haben kaum Platz, die Luftverhältnisse in den kotverdreckten Schiffsbäuchen sind meist extrem schlecht, die Tiere werden häufig mangelhaft mit Nahrung und Wasser versorgt. Medizinische Versorgung fehlt fast immer komplett, tote Tiere werden illegal über Bord im Meer entsorgt.
Wie gravierend die Regelverstöße auf hoher See sind, zeigte eine Untersuchung des Untersuchungsausschusses im EU-Parlament zum Schutz von Tieren bei Transporten. Zum ersten Mal wurde hierbei genauer untersucht, wie seetauglich die 78 EU-zertifizierten Tiertransportschiffe tatsächlich sind. Das erschreckende Ergebnis: Zusätzlich zu den Mängeln beim Tierschutz wurden teils gravierende Sicherheits- und Umweltschutzprobleme festgestellt. Die von der EU-zertifizierten Tierfrachter fallen somit meist in die Kategorie der Hochrisikoschiffe. [6]
Es zeigt sich einmal mehr: Sobald Tiere die EU verlassen, gibt es keine Kontrollmöglichkeiten mehr, und der Tierschutz wird nicht gewährleistet.
Kontrollen der Transporter zeigen schwere Verstöße
Kontrollen zur Einhaltung der teilweise schwammig formulierten Richtlinien finden viel zu selten statt und zeigen häufig, dass nicht einmal minimale gesetzliche Regelungen eingehalten werden: 2018 stellten Spezialkräfte der Polizeidirektion Oldenburg bei gezielten Verkehrskontrollen bei rund 66 Prozent der kontrollierten Transporter Verstöße fest. Eines der Hauptprobleme war die Überladung. [7] Ein weiteres Problem: Aufgrund der hohen Tieranzahl auf den Fahrzeugen können Transporteur:innen oder Kontrolleur:innen meist nicht alle Tiere in Augenschein nehmen.
Häufig lassen sich die vorgeschriebenen Punkte in der Praxis auch schlicht nicht umsetzen – wie beispielsweise das „Tränken“ mehrerer Hundert Kälber während der vorgeschriebenen einstündigen Ruhepause. Für Kälber, die noch auf die Muttermilch angewiesen sind, gibt es auch keine Transportfahrzeuge mit speziellen Saugvorrichtungen. Somit können die neugeborenen Kälber auf den stundenlangen Transporten nicht einmal trinken.
Auch das vorgeschriebene Platzangebot hat nichts mit „Schutz“ zu tun. So hat ein 120 Kilo schweres Schwein nur 0,55 Quadratmeter Platz. [8] Oft verletzen sich die Tiere gegenseitig, da sie aus Platzmangel auf liegende Artgenossen treten. Würde man das Platzangebot jedoch zu „großzügig“ gestalten, dann könnten die Tiere bei Brems- oder Lenkvorgängen im Fahrzeug umherfallen – wie man es also dreht und wendet: Tiertransporte sind mit Leid verbunden.
Transporte in Nicht-EU-Länder bedeuten noch mehr Tierleid
2015 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Europäische Tiertransportverordnung auch in Drittländern gilt. [9] Allerdings sind in vielen Ländern nicht genügend Versorgungsstellen vorhanden, sodass den Tieren die erforderlichen Ruhephasen und eine Nahrungsaufnahme auf langen Transporten nicht ermöglicht werden. Die Tiere leiden dann tage- oder wochenlang in ihren eigenen Exkrementen stehend unter Hitze, Kälte, Hunger, Durst, Enge, Stress und Erschöpfung. Obwohl diese illegale Vorgehensweise der Politik, den beteiligten Unternehmen und vielen Veterinär:innen längst bekannt ist, rollen die Tiertransporte fast ungehindert weiter.
Auch in den Zielländern außerhalb der EU kommt es nach den Transporten häufig zu Tierschutzverstößen. EU-Standards, die ohnehin nicht in der Lage sind, Tierleid zu verhindern, werden häufig nicht eingehalten.
Transport in Tierschutz-Risikoländer
In einigen Ländern erwartet die Tiere oft brutale Gewalt, darunter Algerien, Marokko, Usbekistan, der Iran und Libanon. Viele Tiere, die den Transport in diese sogenannten Tierschutz-Hochrisikoländer überleben, werden brutal und ohne Betäubung getötet – und das nicht selten direkt nach ihrer Ankunft, obwohl sie als „Zuchttiere“ gekennzeichnet wurden. [10] Immer mehr Bundesländer verbieten daher den Transport in solche Drittstaaten. [11] So sind Transporte durch Russland nach Usbekistan und Kasachstan oder in andere Nicht-EU-Länder wie die Türkei oder den Libanon in vielen Bundesländern unter anderem verboten, weil die Tiere auf diesen Routen nicht adäquat versorgt werden können und ihnen in den Zielländern oftmals ein qualvoller Tod droht.
Transporte in Nicht-EU-Staaten: Regelungen der einzelnen Bundesländer
In Deutschland erteilen die Veterinärämter die Genehmigungen für Tiertransporte. Die Landesregierungen entscheiden individuell, wie kontrolliert wird und in welche Länder Transporte prinzipiell verboten sind. [12]
Bundesländer, die Tiertransporte in Drittstaaten weiterhin erlauben
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Nordrhein-Westfalen
Im Juli 2020 wurden Rindertransporte untersagt, [13] im Dezember 2020 wurden die entsprechenden Regelungen jedoch wieder gelockert. [14] Das Land fordert bundeseinheitliche Vorgaben in Bezug auf Rindertransporte in Drittstaaten. [15]
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Saarland
Das Land, allen voran der saarländische Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Reinhold Jobst, fordert zwar ein EU-weites Verbot von Tiertransporten in Drittländern, [16] jedoch gibt es keine offizielle Stellungnahme der Regierung dazu, dass Transporte aus dem Saarland in Drittstaaten verboten wären.
Bundesländer, die Tiertransporte in Drittstaaten eingeschränkt haben
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Bayern
In 18 Risikostaaten dürfen in der Regel keine Tiertransporte mehr aus Bayern stattfinden; [17] 2020 wurden die Auflagen zur Genehmigung von Transporten in Drittstaaten weiter verschärft. [18]
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Hessen
In Hessen sind Tiertransporte eingeschränkt möglich; in 17 Staaten dürfen keine Transporte mehr stattfinden. Das Land fordert außerdem bundeseinheitliche Vorgaben für den Transport von Tieren in Drittländer. [19, 20]
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Mecklenburg-Vorpommern
Einem Medienbericht zufolge ist der Transport nach Russland und andere Ostblock-Staaten verboten [21] – ein offizielles Statement dazu gibt es nicht, das Bundesland soll jedoch bundeseinheitlich schärfere Regelungen für Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten fordern.
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Sachsen
Mit strengeren Regelungen erschwert Sachsen Tiertransporte in Drittstaaten: Transporte sind nur dann zulässig, wenn die ordnungsgemäße Versorgung der Tiere gewährleistet ist. [22]
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Sachsen-Anhalt
Mit einem Runderlass an die Landkreise und kreisfreien Städte sorgt die Landesregierung dafür, dass lange Tiertransporte nur dann stattfinden dürfen, wenn alle Anforderungen für einen tierschutzgerechten Transport erfüllt sind. [23]
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Schleswig-Holstein
Im Februar 2019 wurde zunächst ein vierwöchiges Verbot von Tiertransporten aus Schleswig-Holstein in Nicht-EU-Länder beschlossen, das bereits im folgenden Monat wieder gerichtlich gekippt wurde. Transporte sind somit – wenn auch eingeschränkt – weiterhin in Drittstaaten, darunter auch Risikostaaten, möglich. [24]
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Niedersachen
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat im Juli 2020 per Erlass die Durchführung von Tiertransporten in Nicht-EU-Länder verboten. [25] Diese Regelung hatte vor einem Verwaltungsgericht keinen Bestand, wurde jedoch Anfang 2021 durch eine neue Regelung des Ministeriums mit neuen Tierschutzauflagen ersetzt. In Niedersachsen überwacht das Landwirtschaftsministerium die Transporte nun auch selbst. [26, 27]
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Brandenburg
Nachdem vermehrt Missstände bei langen Tiertransporten in Nicht-EU-Staaten aufgedeckt wurden und diese für eine Übergangszeit verboten waren, sind sie nun unter strengen Auflagen (neuer Erlass vom 15.02.2021) und Überwachung durch das zuständige Ministerium, die die Einhaltung der Verordnungen sicherstellen sollen, wieder erlaubt. [28]
Allein im brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming wurden 2020 dennoch 173 Langstrecken-Transporte in Länder außerhalb der EU amtlich genehmigt: 5.515 Rinder wurden in Länder wie Eritrea, Usbekistan und in den Iran transportiert. Das geht aus einer Antwort der Kreisverwaltung auf Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag (Juni 2021) hervor, die uns von PETA Deutschland vorliegt.
Bundesländer, die Tiertransporte in Drittstaaten (vorerst) verboten haben
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Baden-Württemberg
Im Februar 2018 wurde zunächst eine freiwillige Vereinbarung mit Verbänden darüber getroffen, Transporte in Drittstaaten zu unterlassen. Ende Juli 2020 wurde es aufgrund von Corona-bedingten Verstößen verboten, Transporte in Nicht-EU-Staaten abzufertigen. [29]
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Rheinland-Pfalz
Tiertransporte aus Rheinland-Pfalz in alle Drittstaaten außer der Schweiz sind verboten. [30]
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Thüringen
Im August 2020 untersagte das Thüringer Sozialministerium die Durchführung von Tiertransporten in Drittländer – mit Ausnahme der Schweiz. [31]
Tiertransporte aus Berlin, Hamburg und Bremen
Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen nehmen eine Sonderstellung ein: Im Vergleich zu Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Bayern ist die Zahl von Tiertransporten in Nicht-EU-Staaten aus diesen Regionen verschwindend gering. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass gelegentlich Transporte aus diesen Bundesländern zu einer Sammelstelle in angrenzenden Bundesländern oder direkt ins Ausland durchgeführt werden. Berlin und Hamburg haben sich zusammen mit ihren benachbarten Bundesländern für eine bundeseinheitliche Regelung von Tiertransporten in Nicht-EU-Staaten ausgesprochen.
Politik lässt immer wieder neue Schlupflöcher zu
Aus Tierschutzgründen haben zwar zahlreiche Bundesländer Transporte in Nicht-EU-Staaten per Erlass untersagt. Einige Veterinärbehörden bieten den Transportfirmen jedoch ein Schlupfloch, indem sie eine besonders bereitwillige Genehmigungspraxis zugunsten der Transportunternehmen an den Tag legen. Teilweise werden Verbote auch durch örtliche Verwaltungsgerichtsentscheidungen gekippt. Zudem: Auch Transporte in andere EU-Länder sind erlaubt. Von dort können die Tiere dann weiterhin in Nicht-EU-Staaten verfrachtet werden, weshalb ein EU-weites Verbot unerlässlich ist. [32]
In den letzten Jahren wurden viele Rinder als „Zuchttiere“ statt als „Schlachttiere“ verkauft und in Nicht-EU-Staaten transportiert. Das liegt vor allem an TV-Beiträgen über Transporte, Abladungen und Schlachtungen, die das ganze grausame Ausmaß der leidvollen Tiertransporte zeigen. Doch statt die längst überfällige Konsequenz zu ziehen und zumindest Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten zu untersagen, redete sich die Politik größtenteils heraus und schränkte lediglich den Transport sogenannter Schlachttiere ein – also von Tieren, die in den Zielländern umgehend getötet werden.
Deutschland verkauft bereits seit Jahrzehnten Tiere zu angeblichen Zuchtzwecken, teilweise auch schwangere Tiere, an Nicht-EU-Länder, obwohl in diesen Ländern keine vergleichbare Herdenstruktur aufzufinden ist – und die Tiere dort daher nicht zum Aufbau von Tierherden zur Selbstversorgung beitragen. Aus diesem Grund werden auch sogenannte Zuchttiere zeitnah in den dortigen Schlachthöfen getötet. [32] Zudem ist der Export von „Zuchttieren“ rechtlich fragwürdig: Denn auch wenn die Tiere Jahre später unter in der EU verbotenen Schlachtpraktiken – beispielswies ohne Betäubung – getötet werden, machen sich Veterinäre, die diesen Transport genehmigt haben, unserer Ansicht nach strafbar: Sie verstoßen nämlich gegen das EU-Recht, nach dem die europäischen Bestimmungen auch im Zielland gelten.
Mehrheit der Bürger:innen will keine Tiertransporte in Nicht-EU-Länder
Eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut INSA im Zeitraum vom 15.-18. Oktober 2021 im Auftrag von PETA durchführte, brachte eindeutige Ergebnisse hervor: Bürger:innen in Deutschland wollen das Tierleid, das quälerische Transporte und zahlreiche andere Praktiken der Tierindustrie verursachen, nicht länger hinnehmen und erwarten einen nachhaltigen Wandel. 72 Prozent der insgesamt 2.000 Befragten gaben demnach an, dass die Bundesregierung Tiertransporte in Nicht-EU-Länder zum Wohl der Tiere und der Umwelt abschaffen solle.
Was Sie tun können
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Quellen
[1] Deutscher Bundestag: Exporte von lebenden Nutztieren aus der EU in Nicht-EU-Länder, https://www.bundestag.de/resource/blob/436194/31b57873854ca9a2e4b025e999c8a2ed/WD-5-059-16-pdf-data.pdf, (eingesehen am 20.10.2022)
[2] Umweltinstitut München e.V.: Tiertransporte. Die Hölle auf Rädern, http://www.umweltinstitut.org/themen/landwirtschaft/massentierhaltung/tiertransporte.html, (eingesehen am 10.02.2022)
[3] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2019): EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport, https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/eu-tierschutztransport-vo.html, (eingesehen am 10.02.2022)
[4] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (30.11.2021): Mehr Tierschutz bei Hunden – Verbesserungen bei Tiertransporten. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/177-tierschutz-hunde-tiertransporte.html, (eingesehen am 10.02.2022)
[5] European Parliamant (2.12.2021): Animal welfare: MEPs urge a shift from live to meat-and-carcass transport. https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20211124IPR18013/animal-welfare-meps-urge-a-shift-from-live-to-meat-and-carcass-transport, (eingesehen am 10.02.2022)
[6] Süddeutsche Zeitung (20.06.2021): Wie die EU das gefährliche Geschäft mit Tiertransporten auf See befördert, https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tiertransporte-transportschiffe-rinder-1.5327604?reduced=true, (eingesehen am 10.02.2022)
[7] Deter, Alfons (2018): Polizei stellt bei 66 % der Tiertransporte erhebliche Mängel fest, https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/polizei-stellt-bei-66-der-tiertransporte-erhebliche-maengel-fest-9580118.html, (eingesehen am 10.02.2022)
[8] Landwirtschaftskammer (2020): Mindestbodenfläche und Gruppengröße beim Tiertransport nach VO (EG) 1/2005 und TierschTrV, https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/beratung/gqs/vordrucke/04-tierhaltung/mb-tiertransport-mindestbodenflaeche.pdf, (eingesehen am 10.02.2022)
[9] Gerichtshof der Europäischen Union (2015): Der im Unionsrecht vorgesehene Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Union, https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-04/cp150043de.pdf, (eingesehen am 10.02.2022)
[10] rbb24 (2020): Ermittlungen wegen Beihilfe zur Tierquälerei eingeleitet, https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2020/08/tiertransporte-rinder-brandenburg-nicht-eu-staaten-tierquaelerei-ermittlungen.html, (eingesehen am 10.02.2022)
[11] tagesschau (2020): Mehrere Länder stoppen Langzeittransporte, https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/tiertransporte-109.html, (eingesehen am 10.02.2022)
[12] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Tierhandel und Transport https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierhandel-und-transport/tierhandel-und-transport_node.html, (eingesehen am 10.02.2022)
[13] Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (2020): Landwirtschaftsministerium untersagt Langstrecken-Rindertransporte in Drittstaaten und lange Beförderungen nicht abgesetzter Kälber, https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landwirtschaftsministerium-untersagt-langstrecken-rindertransporte-drittstaaten-und, (eingesehen am 10.02.2022)
[14] juris Das Rechtsportal (2020): Transport von trächtigen Rindern nach Marokko zulässig, https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA201204606&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp, (eingesehen am 10.02.2022)
[15] Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (2020): Tiertransporte in Drittstaaten nur bei gesicherter Einhaltung der Tierschutzanforderungen, https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/tiertransporte-drittstaaten-nur-bei-gesicherter-einhaltung-der, (eingesehen am 10.02.2022)
[16] Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2021): Verbot von Tiertransporten – Minister Jost: Wir brauchen Rechtssicherheit, https://www.saarland.de/muv/DE/portale/landwirtschaft/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/q1/pm_2021-02-12_016_Tiertransporte_AMK.html?nn=b9d1d788-6227-4ca5-878e-ca7bdd57349f, (eingesehen am 10.02.2022)
[17] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Tiertransporte in Drittstaaten, https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/tiertransporte_drittstaaten/index.htm, (eingesehen am 10.02.2022)
[18] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2020): Glauber: Regelungen für lange Tiertransporte ins Ausland erneut verschärft, https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=117/20, (eingesehen am 10.02.2022)
[19] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Tiertransporte in Drittländer weiterhin gestoppt – Hessen verlängert Erlass, https://umwelt.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/tiertransporte-drittlaender-weiterhin-gestoppt-hessen-verlaengert-erlass, (eingesehen am 10.02.2022)
[20] EI-Info. Deutschland: Immer mehr Bundesländer gegen Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten, http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/293374.html, (eingesehen am 10.02.2022)
[21] Ostsee-Zeitung: Rinder, Schweine & Co. Werden von langen Durststrecken verschont, https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Verbot-von-Tiertransporten-Rinder-Schweine-amp-Co.-werden-von-langen-Durststrecken-verschont, (eingesehen am 10.02.2022)
[22] sachsen.de: Sachsen erschwert den Tiertransport in Drittländer, https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/239138, (eingesehen am 29.06.2021)
[23] Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (2019): Dalbert: Tiertransporte müssen sich am Tierwohl orientieren, https://mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/artikel-detail/news/dalbert-tiertransporte-muessen-sich-am-tierwohl-orientieren/, (eingesehen am 17.02.2021)
[24] NDR: Rinder aus SH landen in Tierschutz-Hochrisiko-Staaten, https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Rinder-aus-SH-landen-in-Tierschutz-Hochrisiko-Staaten,tiertransporte128.html, (eingesehen am 29.06.2021)
[25] Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2020): Ministerin Otte-Kinast: „Entscheidung für den Tierschutz“, https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/ministerin-otte-kinast-entscheidung-fur-den-tierschutz-191098.html, (eingesehen am 17.02.2021)
[26] ZEIT ONLINE (2021): Niedersachsen will strengere Regeln für Tiertransporte, https://www.zeit.de/news/2021-02/17/niedersachsen-will-strengere-regeln-fuer-tiertransporte, (eingesehen am 22.02.2021)
[27] SZ.de (2021): Niedersachsen will strengere Regeln für Tiertransporte, https://www.sueddeutsche.de/politik/landtag-hannover-niedersachsen-will-strengere-regeln-fuer-tiertransporte-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210217-99-472457, (eingesehen am 22.02.2021)
[28] Land Brandenburg (2020): Tiertransporte in Drittländer werden ausgesetzt, https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~24-07-2020-tiertransporte-in-drittlaender-werden-ausgesetzt, (eingesehen am 17.02.2021)
[29] Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (2020): Land Baden-Württemberg untersagt Tiertransporte in weit entfernte Drittstaaten, https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/land-baden-wuerttemberg-untersagt-tiertransporte-in-weit-entfernte-drittstaaten/, (eingesehen am 17.02.2021)
[30] Rheinland-Pfalz Landesuntersuchungsamt: Keine langen Tiertransporte in Länder außerhalb der EU, https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/keine-langen-tiertransporte-in-laender-ausserhalb-der-eu/ (eingesehen am 29.06.2021)
[31] Freistaat Thüringen: Tiertransporte in Drittländer aus Thüringen bis auf Weiteres untersagt, https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/tiertransporte-in-drittlaender-aus-thueringen-bis-auf-weiteres-untersagt (eingesehen am 29.06.2021)
[32] Süddeutsche Zeitung (2021): Gericht erlaubt umstrittenen Rinder-Export nach Ungarn, https://www.sueddeutsche.de/bayern/tiertransport-rinder-export-miesbach-thorsten-glauber-urteil-1.5181392, (eingesehen am 05.02.2021)