Grausame Totschlagfallen verbieten: Unterschreiben Sie jetzt!

Teilen:

Viele Menschen wissen nicht, dass grausame Totschlagfallen bis heute in Deutschland in vielen Regionen erlaubt sind. Totschlagfallen sollen theoretisch zwar sofort töten, tun dies aber häufig nicht. Viele Tiere sterben in diesen Fallen einen langsamen und qualvollen Tod. Sie geraten mit ihren Pfoten oder ihrem Gesicht hinein und werden oft schwer verstümmelt und langsam zu Tode gequetscht.

In vielen Bundesländern wurden die tierquälerischen Fallen bereits verboten. Wir von PETA Deutschland haben eine Petition gestartet, um den qualvollen Tod unzähliger Tiere zu verhindern. Im September 2021 haben wir die Petition mit über 50.000 Unterschriften für ein Verbot von Totschlagfallen den zuständigen Ministerien der Bundesländer übergeben, in denen diese noch erlaubt sind.

Helfen Sie, damit die Politik die Jagd mit Totschlagfallen in den übrigen Regionen verbietet.

Online-Petition

Unterzeichnen Sie unsere Petition und bitten Sie die Zuständigen, die Jagd mit Totschlagfallen zu verbieten.

Acht Bundesländer erlauben immer noch die Jagd mit grausamen Totschlagfallen. Zeigen auch Sie, dass Sie Totschlagfallen ablehnen.

Artenschutz und Tierschutz ernst nehmen: Totschlagfallen endlich verbieten

 

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister,

mit Bestürzung habe ich erfahren, dass die Jagd mit grausamen Totschlagfallen in Ihrem Bundesland noch immer erlaubt ist.

Totschlagfallen sollen theoretisch zwar sofort töten, tun dies aber häufig nicht. Regelmäßig werden Gliedmaßen wie Pfoten oder Schnauze eingeklemmt und die Tiere werden verstümmelt, ehe sie langsam zu Tode gequetscht werden. Häufig geraten auch sogenannte Haustiere, besonders Katzen in die Fallen.

Ein weiterer dringender Grund für ein Verbot der Jagd mit Totschlagfallen ist die Gefahr, dass auch geschützte Tierarten in die Fallen geraten können. So war in Hessen in der Jagdstrecke 2016/2017 das geschützte Hermelin in der Fallenfangstatistik aufgeführt. 

Viele Jägerinnen und Jäger benutzen diese Fallen mit der Begründung, den sogenannten Prädationsdruck auf bodenbrütende Arten zu reduzieren. Der Jägerschaft zufolge würden Füchse den Bestand bodenbrütender Arten wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche sowie von Junghasen und Feldhamstern gefährden. Füchse ernähren sich jedoch in erster Linie von Mäusen. Populationsrückgänge betroffener Arten, wie beispielsweise der Feldhase, sind überwiegend auf den Lebensraumverlust und das schwindende Nahrungsangebot durch die industrielle Landwirtschaft zurückzuführen. Hinzu kommt, dass die Jägerinnen und Jäger selbst jedes Jahr in Deutschland rund 200.000 Feldhasen und sogar Hunderte Rebhühner töten. Studien, etwa aus dem Nationalpark Bayerischer Wald, belegen, dass Füchse keine Bedrohung für Bodenbrüter darstellen.

Laut § 17 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm Leid zuzufügen. Doch genau dies geschieht bei der Jagd mit Totschlagfallen. Vor dem Hintergrund, dass der Tierschutz seit 2002 als Staatsschutzziel im deutschen Grundgesetz verankert und somit als bindendes Gut mit Verfassungsrang anzusehen ist, bitte ich Sie, die Jagd mit Totschlagfallen zu verbieten.

In Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, Sachsen und Thüringen sind Totschlagfallen bereits vollständig oder weitgehend verboten. Wir bitten Sie, sich diesen Bundesländern anzuschließen und die Fallenjagd aus tierschutzrechtlichen sowie wildbiologischen Gründen zu verbieten. Ein erster Schritt wäre ein Verbot der grausamen Totschlagfallen. In einem weiteren Schritt muss auch die Jagd mit Lebendfallen kritisch betrachtet werden, da die Tiere darin stressbedingt teils erheblich leiden und ebenfalls getötet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Felder mit Stern (*) müssen ausgefüllt werden.
Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch PETA Deutschland zu. Ihre Daten sind bei uns sicher. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Zustimmung selbstverständlich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter [email protected].
69.499 Unterstützende
99%
Helfen sie uns 70.000 zu erreichen

Einige Bundesländer sprechen sich bereits gegen Totschlagfallen aus – die anderen müssen nachziehen

In Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und im Saarland sind Totschlagfallen bereits vollständig oder weitgehend verboten. Die anderen Bundesländer müssen endlich nachziehen.

Grafik Landkarte mit Bundeslaendern in denen Totschlagfallen erlaubt und verboten sind.

Auch Katzen und bedrohte Tierarten werden Opfer von Totschlagfallen

Totschlagfallen müssen in sogenannten Fangbunkern, -gärten oder -kisten aufgestellt werden, damit gewährleistet wird, dass Menschen nicht hineintreten und nur bestimmte Tierarten hineinpassen. Dies ist jedoch häufig nicht der Fall. Oft geraten auch Katzen oder geschützte Tierarten in die Fallen.

So war beispielsweise in Hessen in der Jagdstrecke 2016/2017 das geschützte Hermelin in der Fallenfangstatistik aufgeführt. Auch die freundlicher klingenden Lebendfallen enden für das gefangene Tier mit einem Kopfschuss.

Das Leid der Tiere bleibt vor den Augen der Öffentlichkeit weitgehend verborgen. Uns erreichen jedoch immer wieder Whistleblower-Meldungen, die das Leid der Tiere durch die Jagd ans Tageslicht bringen.

Grausame Jagdmethode wie aus dem Mittelalter

Weder aus wildbiologischer noch aus gesundheitlicher Sicht besteht ein Grund für die massenhafte Bejagung der Beutegreifer. Die zum Teil noch immer verbreiteten Schauermärchen über Fuchs und Co. beruhen auf längst widerlegten Annahmen: Die Jagd hat keinerlei regulierende oder reduzierende Auswirkungen auf die Population, weil Verluste rasch durch Zuwanderung und steigende Geburtenraten ausgeglichen werden.

Auch das von den Jäger:innen vorgeschobene Argument des Artenschutzes ist Augenwischerei. Füchse beispielsweise ernähren sich vornehmlich von Mäusen. Auch Waschbären stellen Studien zufolge keine Bedrohung für den Artenschutz dar. Populationsrückgänge betroffener Arten wie Feldhasen sind überwiegend auf den Lebensraumverlust und das schwindende Nahrungsangebot zurückzuführen. Hinzu kommt, dass die Jäger:innen selbst jedes Jahr rund 200.000 Feldhasen töten.

Toter Fuchs in Totschlagfalle
In einigen Bundesländern Deutschlands sind leider noch immer grausame Totschlagfallen erlaubt.

Deutsche sind sich einig: Fallenjagd ist Tierquälerei und muss verboten werden

Eine repräsentative forsa-Umfrage [1] im August 2018 ergab, dass die große Mehrheit der Bundesbürger:innen die Jagd mit den grausamen Totschlagfallen ablehnt. Nur etwa ein Fünftel, 19 Prozent der Deutschen, ist mit dem Einsatz dieser Fallen, auch Totfangfallen oder Fangeisen genannt, einverstanden. 70 Prozent sind für ein Verbot.

Helfen Sie, Totschlagfallen bundesweit zu verbieten und das Leid der Tiere zu beenden!

Wir werden uns weiterhin hartnäckig für Füchse und andere Tiere einsetzen, die von den Fallen verstümmelt und qualvoll getötet werden, bis die grausamen Totschlagfallen bundesweit verboten sind.

Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition und fordern Sie ein Ende der grausamen Jagd mit Totschlagfallen!
Klären Sie auch Ihre Familie und Freund:innen über das Leid von Wildtieren durch die Jagd auf und bitten Sie diese, unsere Petition zu unterzeichnen.